Arbeitgeber
Fördermöglichkeiten
Eingliederungszuschüsse
Arbeitgeber können zur Eingliederung von behinderten, schwerbehinderten oder älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Zuschüsse erhalten, wenn deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Beschäftigungsdauer mindestens doppelt so lange ist wie die Förderdauer.
Stellenbezogene Qualifizierung
In Verbindung mit einem festen Arbeitsverhältnis unterstützt das Ortenau Jobcenter Qualifizierungsmaßnahmen. Sollte beim Arbeitnehmer kurzfristig Schulungsbedarf bestehen, so stimmen wir die Weiterbildung (Inhalt/Träger) mit dem Arbeitgeber ab und übernehmen hierfür anteilmäßig oder komplett die Kosten. Diese Maßnahme kann vor dem Arbeitsverhältnis durchgeführt werden.
Alle Fördermöglichkeiten sind abhängig von der individuellen Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers sowie seinen Vermittlungschancen am Arbeitsmarkt. Sie werden von dem Ortenau Jobcenter festgelegt.
Service
Durch regionale Aufteilung und Abgrenzung der Zuständigkeiten hat jeder Arbeitgeber einen Ansprechpartner in allen Fragen der Arbeitsvermittlung durch das Ortenau Jobcenter.
Wir unterstützen Sie bei Stellenbesetzungen durch eine passgenaue Vorauswahl geeigneter Bewerber auch bei kurzfristigem Bedarf.
Wir treffen eine Auswahl nach den benötigten Schlüssel- und Fachqualifikationen, schlagen die von Ihnen gewünschte Anzahl an Bewerbern vor und verringern dadurch Ihren Zeitaufwand bei der Personalrekrutierung.
Neben gegebenenfalls notwendigen fachlichen Qualifizierungen erhalten die vermittelten Arbeitskräfte nach Bedarf ein individuelles Coaching oder werden auch nach der Vermittlung von uns betreut.
Wir beraten Sie gerne über mögliche Fördermaßnahmen bei der Einstellung von Arbeitssuchenden aus der Gruppe der ALG II Bezieher.