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Dienstleistungen

Ehrenamtliche Vormundschaften und Pflegschaften

Allgemeine Informationen

Junge minderjährige Menschen, deren Eltern aus verschiedenen Gründen ihr Sorgerecht nicht ausüben können, brauchen eine gesetzliche Vertretung. Überträgt das Familiengericht alle Bereiche des Sorgerechts wird hierbei von Vormundschaft und bei der Übertragung von Teilbereichen des Sorgerechts von Pflegschaft gesprochen.

Ehrenamtlich geführte Vormundschaften/ Pflegschaften sollen bei vorhandener Eignung Vorrang vor beruflich und amtlich geführten Vormundschaften und Pflegschaften haben. Ziel ist es, den bestmöglichen Vormund für das jeweilige Kind/ den jeweiligen Jugendlichen zu finden. Das Familiengericht entscheidet wer die Vormundschaft/Pflegschaft übertragen bekommt und bestellt den Vormund/Pfleger.

Der Ehrenamtliche setzt sich im Rahmen der vom Familiengericht übertragenen Wirkungskreise als Vormund/Pfleger für den jungen Menschen ein, begleitet ihn und kümmert sich um anstehende Themen wie z.B. einen passenden Aufenthaltsort, schulische Angelegenheiten, die Gewährleistung von medizinischer Versorgung, die Regelung finanzieller Angelegenheiten oder auch die Korrespondenz mit den Ämtern. Ein kontinuierlicher und persönlicher Kontakt mit dem jungen Menschen ist dabei unverzichtbar.

Die Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften und Pflegschaften sucht stetig Personen, welche sich ein solches Ehrenamt für Kinder oder Jugendliche vorstellen können. Zudem begleitet die Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften und Pflegschaften Interessierte auf dem Weg zur Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft/Pflegschaft und steht den Ehrenamtlichen fortlaufend mit Beratung und Unterstützung zur Seite.

Könnten Sie vielleicht diese Person sein?

Bei Interesse freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme oder besuchen Sie uns bei einer unserer jährlichen Informationsveranstaltungen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter der Emailadresse Koordinierungsstelle-Jugendamt@Ortenaukreis.de

 

Voraussetzungen

siehe oben

Verfahrensablauf

Individueller Verfahrensablauf, bitte um Kontaktaufnahme mit der Koordinierungsstelle

Erforderliche Unterlagen

sind vom Einzelfall abhängig, bitte um Kontaktaufnahme mit der Koordinierungsstelle