Jugendarbeit - Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit und zur Förderung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter/- innen der Jugendarbeit
Allgemeine Informationen
Der Ortenaukreis fördert Maßnahmen der Jugendarbeit von Jugendverbänden, Jugendgruppen, Vereinen, Wohlfahrtsverbänden sowie Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften gemäß §11 SGB VIII.
Ebenso werden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit gemäß §12 SGB VII gefördert.
Die jeweiligen Förderrichtlinien sowie die Antragsunterlagen finden Sie im Bereich "Dokumente".
Voraussetzungen
siehe Dokumente.
Verfahrensablauf
siehe Dokumente.
Fristen
siehe Dokumente.
Erforderliche Unterlagen
siehe Dokumente.
Kosten
siehe Dokumente.
Hinweise
siehe Dokumente.
Freigabevermerk
26.04.2024 Jugendamt