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Geflügelpest (Aviäre Influenza)

Wildvögel
Am 6. November 2025 wurde am Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza, dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das hochpathogene Aviäre Influenzavirus (Geflügelpest) vom Subtyp H5N1 bei einem am Rheinufer in Neuried verendet aufgefundenen Schwan nachgewiesen. Damit wurde der Ausbruch der Geflügelpest im Ortenaukreis amtlich festgestellt. Aufgrund eines 2. vom FLI bestätigten positiven Schwans aus Neuried und weiteren positiven Wildvögeln in Baden-Württemberg wurde von Mannheim bis in die Ortenau eine Aufstallungszone entlang des Rheins festgelegt, die ab dem 14.11.2025 gilt:
Pressemitteilung des MLRs vom 13.11.2025
Pressemitteilung des Landratsamt Ortenaukreis vom 13.11.2025
Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel
Zur Übersichtskarte

Das FLI stuft das Risiko zum Eintrag des hochpathogenen Aviären Influenzavirus in Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln als hoch ein. Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel sind daher konsequent durch eine strenge Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu vermeiden. Dazu zählen u.a. der Schutz vor Wildvögeln durch geeignete Unterbringung und einer wildvogelgeschützten Lagerung von Futter, strenge Hygienemaßnahmen wie Desinfektion und das Tragen von Schutzkleidung sowie die Meldung von Krankheitsanzeichen an das Veterinäramt.
Aktuelle Situation in Baden-Württemberg
Pressemitteilung des Landratsamt Ortenaukreis vom 06.11.2025

Hausgeflügel
Am 6. November 2025 bestätigte sich ein Geflügelpestausbruch in einem Geflügelbetrieb bei Straßburg im Département Bas-Rhin (Frankreich), weswegen auch für Teilgebiete in der Ortenau (Kehl, Willstätt und Neuried) eine Überwachungszone festgelegt wurde (Mindestradius 10 km ausgehend vom Ausbruchsbetrieb in Frankreich). Diese konnte nach risikoorientierten Untersuchungen mit Beprobung aufgrund negativen Befunden zum 5. Dezember 2025 wieder aufgehoben werden. Somit entfallen u.a. Verbringungsbeschränkungen für Tiere, Eier und Fleisch. Die Aufstallungspflicht für Geflügel bleibt aufgrund Geflügelpest-positiver Wildvögel weiterhin bis voraussichtlich zum 15.01.2026 bestehen (siehe Wildvögel).
Pressemitteilung des Landratsamt Ortenaukreis vom 10.11.2025
Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Überwachungszone
Pressemitteilung des Landratsamt Ortenaukreis vom 05.12.2025


Die Aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine durch Influenzaviren hervorgerufene Infektionskrankheit der Vögel. Eine besonders schwer verlaufende Form der Krankheit mit Aviären Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 bei Geflügel und sonstigen Vögeln wird als „Klassische Geflügelpest“ bezeichnet und verläuft für den infizierten Vogel häufig tödlich. Wildlebende Wasservögel gelten als Reservoir und können die Aviären Influenzaviren mit dem Vogelzug über weite Strecken transportieren. Bei Hausgeflügel sind besonders Hühner und Puten betroffen, Enten und Gänse weisen eine geringere Empfindlichkeit auf, können sich jedoch ebenfalls anstecken und schwer erkranken.

Das MLR Baden-Württemberg hat Allgemeinverfügungen erlassen, die Vorgaben zur Abgabe von Geflügel im mobilen Geflügelhandel sowie Biosicherheitsmaßnahmen für die besonders gefährdeten kleineren und mittleren Geflügelbetriebe für ganz Baden Württemberg umfassen:
Öffentliche Bekanntmachungen des MLRs
Aktuelle Situation in Baden-Württemberg auf der Webseite des MLRs

Weitergehende Informationen zur Geflügelpest und zu besonderen Fragestellungen finden Sie hier:
Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI)
Informationen des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Aktuelle Karte zur HPAI-Lage in Deutschland und zu Fällen in Europa auf der Webseite des FLI


Für Landwirte und Hobbyhalter:

Infografik »Nutzgeflügel schützen« des FLI 
Merkblatt »Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen« des FLI
Steckbrief Influenzainfektionen bei Geflügel und Wildvögeln
FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Geflügelpest des FLI
Tierhalterantrag zur Registrierung
Antrag auf Ausnahmegenehmigung Eier/Bruteier
Antrag auf Ausnahmegenehmigung Aufstallungspflicht
Antrag auf Ausnahmegenehmigung Verbringung von Geflügel, frischem Fleisch