Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Ortenau Jobcenter

Stark. Sozial. Vor Ort.

Eingliederung in Arbeit

Wenn Sie Anspruch auf Leistungen nach SGB II haben, setzt sich das Ortenau Jobcenter für Ihre beruflichen Chancen ein. Welches unserer Angebote am besten zu Ihnen passt, besprechen Sie gemeinsam mit unseren Mitarbeitenden - dabei können Sie sich auf eine vertrauensvolle Beratung verlassen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E‐Mail, um ein persönliches Gespräch zu vereinbaren.

Informationen für Arbeitsuchende

Persönliche(r) Ansprechpartner/in

Sie beziehen Bürgergeld und suchen Unterstützung bei der Aufnahme einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle? Sie möchten sich weiterbilden oder umschulen lassen? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Damit wir Sie bestmöglich unterstützen können ist es wichtig, dass wir uns kennenlernen. Gemeinsam erarbeiten wir z. B. wo Ihre Stärken und Schwächen liegen, wo Entwicklungsbedarf besteht und was Sie motiviert.

Die Arbeit geschieht mit Ihnen zusammen, Hand in Hand.

Wir bitten Sie um offene, respektvolle Gespräche und um die Einhaltung von Gesprächsterminen. Lassen Sie es uns umgehend wissen, wenn sich etwas in Ihrer Lebenssituation verändert.

Der erste Schritt

Sie stellen einen Antrag auf Bürgergeld. Spätestens nach Bewilligung der Leistungen werden Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Sollten Sie schneller einen Gesprächstermin zum Thema Arbeitsvermittlung benötigen, können Sie auch vor Einladung um einen Termin bei Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner bitten.

Hierbei besprechen wir die aktuelle Situation und wie wir Sie bestmöglich unterstützen können. Ebenso informieren wir Sie über Ihre Rechte und Pflichten.

Kooperationsplan

Der Kooperationsplan ist ein Zielsetzungsplan, in dem wir unterschiedliche Punkte festhalten.

  • Wo stehen Sie aktuell? Was bringen Sie mit?
  • Was ist Ihr Ziel? In welche Richtung möchten Sie sich entwickeln?
  • Wie können wir Sie mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen, damit Sie dieses Ziel erreichen?
  • Was tragen Sie dazu bei Ihr Ziel zu erreichen?

Diesen Plan erstellen wir in gegenseitigem Einvernehmen und kooperativ. Er ist ohne Unterschrift gültig und beinhaltet keine Rechtsfolgen.

Angebote für Bürgergeldbeziende

Um Sie bestmöglich bei der Arbeitssuche und Arbeitsaufnahme zu unterstützen, bieten wir Ihnen folgende Fördermöglichkeiten an:

Gruppen- sowie Einzelcoachings bei einem Träger

Die Teilnahme an einem Coaching kann Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessern. Welches der Angebote für Sie passend ist, entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin/Ihrem persönlichen Ansprechpartner.

Beispiele hierfür sind:
Eignungs- und Potentialanalyse
Bewerbungsmappen-Check
Individuelles Bewerbercoaching
Verbesserung der Vermittlungschancen

Förderung aus dem Vermittlungsbudget

Wir können Ihnen finanzielle Unterstützung bei Bewerbungen bzw. der Arbeitsaufnahme bieten.

Beispiele hierfür sind:
Bewerbungskosten
erforderliche Arbeitsmittel
Nachweise
Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen

Bitte beachten Sie hier, dass Sie die Erstattung für diese Kosten im Vorfeld beantragen müssen. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Persönliche Ansprechpartnerin/Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Kosten für IT-Ausstattung können nicht über das Vermittlungsbudget finanziert werden.

Berufliche Weiterbildung

Sie haben Interesse an einer beruflichen Weiterbildung, Umschulung oder möchten Ihren Hauptschulabschluss nachholen?

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten und Voraussetzungen.

Leistungen für Bildung & Teilhabe

Allgemeine Informationen

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Sozialleistungen bekommen oder über geringes Einkommen verfügen (als Wohngeld-, Kinderzuschlagsempfänger), sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können:

  • Mittagessen
    Übernahme der Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder in der Kindertageseinrichtung
  • Nachhilfeunterricht
    Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler, wenn vorhandene schulische Angebote nicht ausreichen, die wesentlichen Lernziele (z.B. ausreichendes Leistungsniveau, Versetzung, Schulabschluss) zu erreichen
  • Lernmaterial (Schulpauschale)
    Zuschuss für Lernmaterialien (z.B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial) in Höhe von 150 Euro jährlich (100 Euro zum 1.8. jeden Jahres und 50 Euro im Februar)
  • Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten
    Beitrag in Höhe von 15 Euro monatlich für
  • Aktivitäten in den Bereichen Sport und Kultur (z.B. Fußballverein), Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder-Freizeit)
  • Tagesausflüge und Klassenfahrten
    Übernahme der Kosten für:
  • eintägige Ausflüge der Schule oder der Kindertageseinrichtung
  • mehrtägige Klassenfahrten der Schule / der Kindertageseinrichtung

Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler
Übernahme der Beförderungskosten zur Schule

Voraussetzungen

Die Familie erhält:

  • Bürgergeld
  • Sozialgeld
  • Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Asylbewerberleistunge

Das Kind ist unter 25 Jahre alt
Ausnahme: Bei Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten muss das Kind unter 18 Jahre alt sein.

Das Kind besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule und erhält keine Ausbildungsvergütung 

  • für die Übernahme der Mittagessenskosten:
    • Schule oder Kindertagesstätte bietet ein Mittagessen an.
    • Kinder oder Jugendliche sind unter 25 Jahre alt.
    • Die Einrichtung stellt einen Beleg aus.
  • für die Übernahme der Schülerbeförderungskosten:
    • Das Kind fährt zur nächstgelegenen Schule, die den gewählten Bildungsgang anbietet.
    • Die Kosten werden nicht anderweitig abgedeckt.
  • für den Antrag auf Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht:
    • Die Schule bestätigt die Notwendigkeit.
    • Es bestehen keine vergleichbaren schulischen Angebote.
    • Die Lernförderung muss angemessen und geeignet sein, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.
 

Möchten Sie Inhalte von YouTube laden?

 

Leistungsminderung

Minderung bei einem Meldeversäumnis:

Wenn Sie trotz Rechtsfolgebelehrung nicht zu einem Termin beim Ortenau Jobcenter erscheinen und hierfür keinen wichtigen Grund darlegen können, werden Ihnen 10 % des für Sie maßgebenden Regelsatzes gekürzt. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können. So können wir gemeinsam einen passenden Ersatztermin vereinbaren.

Pflichtverletzung:

Wenn wir gemeinsam mit Ihnen vereinbart haben, dass Sie zum Beispiel an einer Maßnahme teilnehmen oder eine Arbeitsgelegenheit aufnehmen, sind Sie verpflichtet, dieser Vereinbarung nachzukommen. Tut Sie das nicht oder brechen Sie die Teilnahme ohne triftigen Grund vorzeitig ab, kann dies zu einer Kürzung Ihrer Regelleistungen führen.

Diese Kürzungen erfolgen gestaffelt:

  • beim ersten Verstoß: 10% für einen Monat
  • beim zweiten Verstoß: 20% für zwei Monate
  • beim dritten Verstoß: 30% für drei Monate

Sollten Sie für eine Maßnahme oder Ähnliches gemeldet werden, erhalten Sie vorab eine Rechtsfolgebelehrung von uns. In dieser werden Sie darüber informiert, welche Konsequenzen eine Nichtteilnahme oder ein Abbruch haben könnte.

Sollten Sie eine Maßnahme nicht antreten können oder abbrechen wollen, sprechen Sie bitte rechtzeitig mit uns. Im gemeinsamen Gespräch kann oft eine passende Lösung gefunden und somit Leistungsminderungen vermieden werden.

Angebote für junge Menschen U25

Beim Ortenau Jobcenter erhalten Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 25 Jahren Hilfe rund um die Themen Schule, Ausbildung, Studium und Beruf sowie bei vielen Schwierigkeiten, die im Alltag auftreten können.

Das Ortenau Jobcenter berät und unterstützt Sie bei der Wahl des richtigen Berufs, bei der Suche nach einem Ausbildungs‐ oder Studienplatz sowie beim Fußfassen auf dem Arbeitsmarkt. Die Persönlichen Ansprechpartnerinnen und Persönlichen Ansprechpartner berücksichtigen dabei die individuelle Lebenssituation und haben auch bei Schwierigkeiten ein offenes Ohr.

Das Angebot richtet sich an Personen in der Ortenau, die zwischen 15 und 25 Jahren alt sind und alleine oder mit der Familie Bürgergeld beziehen.

Das Jobcenter hilft in verschiedenen Situationen weiter:

  • Sie haben die Schule beendet oder werden sie bald beenden und wissen noch nicht, wie es danach weitergeht?
  • Sie suchen einen Ausbildungsplatz, einen Studienplatz oder einen Job?
  • In Ihrem Leben gibt es Umstände (z.B. Schulden, Ärger mit der Polizei, Probleme mit den Eltern, Beziehungsprobleme oder fehlende Kinderbetreuung), die es Ihnen schwermachen, eine Ausbildungs‐ oder Arbeitsstelle zu finden oder zu behalten?
  • Sie leben alleine und das Geld reicht nicht für die Miete und zum Leben? In diesem Fall kann Bürgergeld beim Jobcenter beantragt werden. Hierzu finden Sie ausführliche Informationen im Bereich Geldleistungen

Unterstützung in allen Lebenslagen

Die Persönlichen Ansprechpartnerinnen und die Persönlichen Ansprechpartner des Ortenau Jobcenters nehmen sich auch dann Zeit für Sie, wenn es Ihre Lebenslage gerade schwierig macht, eine Ausbildung, ein Studium oder Arbeit aufzunehmen. Dies können Schwierigkeiten zu Hause oder in der Schule, aber auch gesundheitliche Probleme, Suchtprobleme, Schulden und vieles mehr sein. Auch eine Schwangerschaft kann die Lebensplanung schnell durcheinanderbringen.

Gemeinsam können dann zur Unterstützung weitere Beratungsstellen, die auf die Lösung bestimmter Probleme spezialisiert sind (zum Beispiel Sucht‐, Schuldner‐ oder Schwangerenberatung), eingeschaltet werden.

Sprechen Sie Ihre Situation offen an – Ihre Persönliche Ansprechpartnerin und ihr Persönlichen Ansprechpartner unterstützt Sie gerne!

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E‐Mail, um ein persönliches Gespräch im Jobcenter zu vereinbaren. Alle Gespräche werden vertraulich behandelt. Gerne können Sie Ihre Eltern oder einen Freund zum Beratungsgespräch mitbringen, wenn Sie nicht allein kommen möchten.

Unterstützung bei Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche durch das Jobcenter für junge Menschen

Mit der Schule fertig – und jetzt?

Allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen stellt sich irgendwann die Frage, wie es nach der Schule beruflich weitergehen soll. Dabei ist es gar nicht so leicht, den Überblick zu behalten und die richtige Wahl für sich zu treffen: Weiterhin zur Schule gehen oder eine Ausbildung bzw. ein Studium beginnen? Oder zuerst eine Ausbildung absolvieren und dann studieren? Erst einmal ein Soziales Jahr einlegen und welcher Beruf soll es überhaupt sein?

Es gibt derzeit in Deutschland über 300 anerkannte und spannende Ausbildungsberufe und knapp 20.000 Studiengänge.

Schulnoten und Zeugnisse sind natürlich wichtig – sie sind jedoch nicht alles. Damit es mit der beruflichen Zukunft klappt, unterstützt und berät das Ortenau Jobcenter Jugendliche und junge Erwachsene auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt. Im Gespräch mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner oder Ihrer Persönlichen Ansprechpartnerin wird unter Berücksichtigung Ihrer Stärken, Interessen und Fähigkeiten zusammen eine berufliche Perspektive entwickelt. Ergänzend kann Sie das Ortenau Jobcenter auch zur Berufsberatung der Agentur für Arbeit anmelden. Ganz gleich, ob Sie sich für eine betriebliche oder schulische Ausbildung interessieren, weiter zur Schule gehen möchten oder ein Studium planen.

Wie bewerbe ich mich richtig?

Sie wissen schon, was Sie beruflich machen möchten? Umso besser!

Dann unterstützt Sie das Ortenau Jobcenter nach Möglichkeit dabei, Bewerbungsunterlagen zu erstellen und einen passenden Betrieb zu finden, um so Ihren Berufswunsch zu verwirklichen. Auch alternative Ausbildungsberufe können gemeinsam erarbeitet werden. Wichtig ist, dass Sie im Beratungsgespräch offen erzählen, was in Ihrem Leben gerade vor sich geht und wie Sie sich Ihre berufliche Zukunft vorstellen.

Das Ortenau Jobcenter hat viele Möglichkeiten, um junge Menschen beim Übergang von der Schule ins Berufsleben zu unterstützen. Hierzu gehören:

  • Angebote zur Vermittlung in Ausbildung (Bewerbungen, Betriebssuche, etc.), die auch parallel zur Schule möglich sind
  • Angebote zur Ausbildungsbegleitung (während der Ausbildung)
  • Angebote zur Vermittlung in Arbeit
  • Angebote zur Sprachförderung
  • Angebote, um persönliche Schwierigkeiten auf dem Weg in den Beruf zu überwinden
  • Einstiegsqualifizierung (EQ)
  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)

Anmerkung: Die Anmeldung zu einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme übernimmt die Berufsberatung der Agentur für Arbeit. Das Ortenau Jobcenter stellt gerne den Kontakt zur Berufsberatung her.

Sie sind auf der Suche nach einem Ausbildungs‐ oder Arbeitsplatz und möchten wissen, wie eine ansprechende Bewerbung aussieht? Sie fragen sich, wie Sie mit Arbeitgebenden in Verbindung treten können?

Die persönlichen Ansprechpartnerinnen und Persönlichen Ansprechpartner des Ortenau Jobcenters informieren Sie gerne rund um das Thema Bewerbung und können Ihnen – bei Bedarf – auch ein Bewerbungstraining vermitteln.

Bekomme ich finanzielle Unterstützung bei den Kosten während der Ausbildungs- und Arbeitssuche?

Ihnen entstehen bei der Suche nach einem Ausbildungs‐, Studiums‐ oder Arbeitsplatz Kosten (für Bewerbungsunterlagen, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen oder ähnlichem), die Sie selbst nicht finanzieren können? Das Ortenau Jobcenter prüft gerne die Unterstützungsmöglichkeiten. Sprechen Sie hierzu Ihren Persönlichen Ansprechpartner oder Ihre Persönliche Ansprechpartnerin an.

Wichtig ist: Wenn Sie finanzielle Unterstützung für die Ausbildungs‐ oder Arbeitsuche benötigen, muss diese unbedingt beantragt werden, bevor die Kosten entstehen.

Wenn es mit der Ausbildung nicht läuft...

  • Sie befinden sich aktuell in einer betrieblichen Ausbildung und haben Schwierigkeiten in der Berufsschule oder im Ausbildungsbetrieb?
  • Eventuell belasten Sie auch private oder organisatorische Probleme und Sie können sich nicht auf Ihre Ausbildung konzentrieren?

Dem Ortenau Jobcenter ist es wichtig, dass Sie Ihre Ausbildung erfolgreich abschließen können. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Sie zu unterstützen, bevor die Ausbildung womöglich abgebrochen werden muss oder die Prüfung nicht bestanden wird – zum Beispiel die Ausbildungsbegleitung.

Die Ausbildungsbegleitung richtet sich an Azubis in einer betrieblichen Ausbildung und bietet Unterstützung bei Schwierigkeiten in der Ausbildung. Sie erhalten:

  • Nachhilfeunterricht für alle Berufsschulfächer, in denen es Probleme gibt.
  • Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung und Hilfe bei Prüfungsangst.
  • Professionelle Hilfe bei Problemen im Ausbildungsbetrieb (zum Beispiel mit Vorgesetzten, Kollegen und Kolleginnen) oder im sozialen Umfeld, die sich auch auf die Ausbildung auswirken.
  • Darüber hinaus kann auch der Ausbildungsbetrieb miteinbezogen werden.

Falls notwendig, steht das Angebot der Ausbildungsbegleitung während der gesamten Ausbildungszeit zur Verfügung. Zudem ist das Angebot an verschiedenen Standorten möglich.

Machen Sie einfach den Anfang und kommen Sie auf uns zu.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – gerne auch telefonisch oder per E‐Mail – oder vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch im Ortenau Jobcenter. Alle Gespräche sind vertraulich. Gerne können Sie Ihre Eltern oder eine Freundin/einen Freund zum Beratungsgespräch mitbringen.

Angebote für Alleinerziehende

Ein-Eltern-Familien sind in Deutschland und auch im Ortenaukreis keine Seltenheit. Die Zahl der alleinerziehenden Familien wächst stetig. Im Mai 2024 war im Ortenaukreis jede fünfte Familie alleinerziehend. Davon befanden sich 2.017 Familien im Arbeitslosengeld-II-Bezug. Mütter und Väter organisieren und bewältigen die verschiedensten Herausforderungen des täglichen Familienlebens und verdienen Anerkennung sowie eine besondere Form der Unterstützung.

Die Zielgruppe Alleinerziehende mit Persönlichen Ansprechpartnerinnen in Lahr und Offenburg berät, unterstützt und begleitet Mütter und Väter im gesamten Ortenaukreis.

Bei Fragen rund um die Themen Arbeit und Ausbildung (auch in Teilzeit), Kinderbetreuung, familiäre Gesundheit, Mobilität, Spracherwerb oder Qualifizierungen und Weiterbildungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und stellen auf Wunsch Kontakt zu familienorientierten Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartnern und Beratungsstellen her.

Wir bieten an:

Um Sie bestmöglich in allen Lebensbereichen und -lagen stärken und begleiten zu können, ist unser Beratungsangebot vielfältig, flexibel und bedürfnisorientiert. Nicht zuletzt durch unsere Zusammenarbeit mit qualifizierten Sozialarbeitenden, können wir Ihnen bei folgenden Themen behilflich sein

  • Vermittlung in Arbeit
  • Gesundheit
  • Familiärer Alltag
  • Mobilisierung
  • Spracherwerb
  • Qualifizierung und Weiterbildung
  • Finanzen

Außerdem bieten wir spezielle Unterstützungsangebote für Frauen an.

  • Nummer gegen Kummer         
    Elterntelefon: 0800 111 0 550
    Kinder- und Jugendtelefon: 116 111

Angebote für Zugewanderte

Wenn Sie Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) haben, setzt sich das Ortenau Jobcenter für Ihre berufliche Eingliederung ein. Damit Sie sich in Ihrer neuen Heimat zurechtfinden, die Sprache erlernen und eine Ausbildung oder Arbeit aufnehmen können, stehen wir Ihnen mit Angeboten zur Seite, die zu Ihrer Lebenssituation passen.

Erster Kontakt
Welches unserer Angebote am besten zu Ihnen passt, besprechen Sie gemeinsam mit Ihrem Persönlichen Ansprechpartner oder Ihrer Persönlichen Ansprechpartnerin - dabei können Sie sich auf eine vertrauensvolle Beratung verlassen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E‐Mail, um ein persönliches Gespräch zu vereinbaren. Gerne können Sie eine Vertrauensperson bzw. auch eine dolmetschende Person mitbringen.
Haben Sie keine Bedenken – und sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Anerkennungsberatung

Vermittlung in Arbeit bzw. Ausbildung

Je nachdem, welche Schulbildung und/oder Arbeitserfahrung Sie mitbringen bzw. welchen Beruf Sie erlernt haben oder erlernen möchten – wir planen gemeinsam mit Ihnen die nächsten Schritte.

Gibt es Umstände oder Hindernisse, die es Ihnen erschweren eine Ausbildung zu beginnen oder Arbeit aufzunehmen? Sprechen Sie Ihre Situation offen an – alle Gespräche werden vertraulich behandelt.

Beispiel für Umstände oder Hindernisse

  • fehlende Kinderbetreuung
  • gesundheitliche Probleme
  • Schulden
  • Probleme mit Familienmitgliedern
  • Sprachbarrieren

Dem Ortenau Jobcenter ist es wichtig, dass Sie eine nachhaltige und langfristige Beschäftigung finden und in einem Beruf arbeiten, der zu Ihnen passt. Unsere Persönlichen Ansprechpartnerinnen und Persönlichen Ansprechpartner berücksichtigen nach Möglichkeit Ihre Wünsche und Fähigkeiten bei der Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung.

Integrations- & Berufssprachkurse

https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de

„Sprache ist der Schlüssel zur Integration“

Menschen die nach Deutschland kommen und über keine Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, werden durch das Jobcenter beraten, um einen gezielten Spracherwerb zu ermöglichen.

Der erste Schritt sind die durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderten Integrationskurse mit dem Ziel, das B1 Sprachniveau zu erreichen.

Es gibt verschiedene Kursvarianten. Ihre vorhandenen Sprachkenntnisse werden getestet und eingestuft damit eine für Sie passende Kursvariante gefunden werden kann. Die Testung, Einstufung und Festlegung der Kursvariante, übernehmen unsere Partnerinnen und Partner der im Ortenaukreis agierenden Sprachkursträger.

Nach dem Besuch eines Integrationskurses kann nach Rücksprache mit dem Ortenau Jobcenter die Teilnahme an einem Berufssprachkurs (DeuFöV) erfolgen. Die DeuFöV-Kurse sollen helfen, berufsbezogene Deutschkenntnisse zu erwerben, zu vertiefen und zu festigen. Ziel der Kurse ist es, Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Je nach Situation kann eine Berechtigung für die Teilnahme an einem Kurs durch das Jobcenter erfolgen.

Im Rahmen der DeuFöV können folgende Sprachniveaus absolviert werden.

  • Deutsch A2,
  • Deutsch B1,
  • Deutsch B2,
  • Deutsch C1.

Berufssprachkurse

INTEGREAT

Die „Integreat-App“ bietet Ihnen leicht zu verstehende und jederzeit verfügbare Informationen zu nahezu allen Lebensbereichen, sie ist in fünf Sprachen verfügbar. Mit diesem Integreat wird den Ihnen das Ankommen und die Integration im Ortenaukreis erleichtert. Durch die vielfältigen Informationen und Kontakte ist die App ein mobiler Begleiter für alle Bürger*innen im Ortenaukreis.

Integreat kann entweder kostenlos als mobile App im Google Play Store oder im App Store auf das Smartphone oder Tablet heruntergeladen oder als Web-App unter https://integreat.app/ortenaukreis/de genutzt werden.

Unsere Projekte

Gesundheit4PunktZukunft – Bundesprogramm Rehapro

Hier gelangen Sie direkt zur Projektwebseite.

Gesundheit4PunktZukunft - Bundesprogramm Rehapro

UNTERSTÜTZUNG FÜR GESUNDHEITLICH BELASTETE FAMILIEN AUS DEM ORTENAUKREIS

Arbeitslosigkeit stellt ein Gesundheitsrisiko dar und wirkt sich nicht nur auf die arbeitslosen Menschen selbst, sondern auch auf deren ganze Familie aus. Mit „Gesundheit4PunktZukunft“ hat das Jobcenter Ortenaukreis ein Projekt ins Leben gerufen, das vor allem von Krankheit belastete Familien (sowohl erkrankte Elternteile als auch erkrankte Kinder) unterstützen und in ihren Gesundheitskompetenzen stärken möchte. Auf Basis einer freiwilligen Zusammenarbeit arbeiten fünf systemisch qualifizierte Coaches aufsuchend mit den Familien und beraten sie direkt in ihrem häuslichen Umfeld. Ergänzend dazu werden im Laufe der Projektzeit gesundheitsfördernde Gruppenangebote, teilweise im digitalen Format, entwickelt und die verschiedenen Rechtskreise, mit denen die Familien zu tun haben (z.B. Jobcenter und Jugendamt), besser untereinander vernetzt.

DIE ANGEBOTE IM ÜBERBLICK

  • Familiencoaching: Klärung und Hilfe im Umgang mit psychischen und körperlichen Belastungen, gemeinsame Erarbeitung Ihrer Ziele und Entwicklung von möglichen Lösungen, Unterstützung bei innerfamiliären Konflikten
  • Gesundheitsbezogene Gruppenangebote: Vorträge, gemeinsame Aktivitäten wie z.B. gesundes Kochen oder Wandern, Aktivitäten für mehr Fitness und innere Balance
  • Aufklärung über Ansprüche im Sozial- und Gesundheitswesen, bei Bedarf Hilfe bei der Inanspruchnahme und Vermittlung

TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN UND WEITERE INFOS

  • Sie sind eine Familie mit Kindern und leben unter einem Dach.
  • Sie, eines oder mehrere Ihrer Familienmitglieder sind gesundheitlich belastet.
  • Sie leben (noch) von Bürgergeld oder erhalten dieses ergänzend.

Das Projekt läuft bis zum 31.10.2026 und die Teilnahme am Projekt ist für rund ein Jahr vorgesehen. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie das rehapro-Team kennenlernen möchten, sprechen Sie Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter an oder kommen Sie einfach zu den Öffnungszeiten in der offenen Anlaufstelle in Offenburg vorbei. Wir freuen uns auch über Ihren Anruf oder eine E-Mail!

KONTAKT

Küfergasse 3
77652 Offenburg

0781 805 9391 (Projektleitung Marcel Wenk)
info@rehapro-ortenau.de 
www.rehapro-ortenau.de 

Öffnungszeiten der offenen Anlaufstelle:
montags von 9 bis 12 Uhr

JobAkademie

Ihr Sprungbrett in den Arbeitsmarkt

Bild1

Sie suchen eine Arbeitsstelle und benötigen hierzu ansprechende und zeitgemäße Bewerbungsunterlagen? Sie möchten Tipps zu den verschiedenen Phasen im Bewerbungsprozess?

Das Ortenau Jobcenter bietet seit Januar 2013 die erfolgreiche Maßnahme JobAkademie an. Durch individuelle und zielgerichtete Unterstützung im Bewerbungsprozess werden arbeitsmarktnahe Kunden des Jobcenters umgehend in den Arbeitsmarkt vermittelt. Dabei stellen wir die Stärken, Fähigkeiten und Interessen des Einzelnen in den Mittelpunkt. Außerdem steht die JobAkademie bei der Klärung beruflicher Probleme und Herausforderungen beratend zur Seite.

Das Leitmotiv der JobAkademie lautet:

„Ihr Job ist es, Arbeit zu finden – unser Job ist es, Sie dabei zu unterstützen.“

Die passgenaue Betreuung erfolgt durch engagierte und qualifizierte Mitarbeitende unter dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“. Dabei werden unsere Teilnehmenden bei der Recherche nach passenden Stellen ebenso wie bei der Erstellung individueller Bewerbungsunterlagen bis hin zur Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche begleitet. Unsere Teilnehmenden profitieren außerdem von unseren Firmenberatern, welche über gute Kontakte zur regionalen Wirtschaft verfügen und bei der Stellensuche zusätzlich unterstützen können.

Kurz zusammengefasst bietet die JobAkademie:

  • Qualifizierte Beratung durch die Mitarbeitenden der JobAkademie
  • Individuelle Begleitung im Bewerbungsprozess
  • Berufsorientierung
  • Unterstützung durch Firmenberater
  • Zugriff auf aktuelle Stellenangebote
  • PC-Arbeitsplätze, Internet, Telefon, Farbdrucker
  • Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche

Interessiert? Zögern Sie nicht und sprechen Sie Ihre/n Persönliche/n Ansprechpartner/in im Ortenau Jobcenter an.

Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus)

Auch in der neuen Förderperiode 2021 – 2027 ist der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) das wichtigste Finanzierungs- und Förderinstrument der Europäischen Union (EU) für Investitionen in Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. Dafür stellt der ESF den Mitgliedsstaaten bereits seit 1957 Mittel zur Verfügung.

Ein wichtiges Ziel des ESF Plus ist es, zu einem sozialeren Europa beizutragen und die Europäische Säule sozialer Rechte, die EU-Grundrechtecharta und die UN-Behindertenrechtskonvention in die Praxis umzusetzen. In Baden-Württemberg konzentriert sich der ESF Plus dazu insbesondere auf die

  • Förderung von nachhaltiger Beschäftigung,
  • lebenslangem Lernen und Fachkräftesicherung sowie      
  • sozialer Inklusion, gesellschaftlicher Teilhabe und Bekämpfung von Armut.

Die regionale Umsetzung des ESF erfolgt über die regionalen Arbeitskreise. Der ESF-Arbeitskreis setzt sich aus Vertretenden der regional relevanten Akteure der Arbeitsmarktpolitik zusammen. Dies sind im Ortenaukreis je einen Vertretenden der Agentur für Arbeit, des Jobcenters, der Schulen, der Kammern, der Arbeitsgemeinschaft für berufliche Weiterbildung, der Freien Wohlfahrtspflege, der Außerschulischen Jugendbildung, der Frauen-/Gleichstellungsbeauftragten sowie der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretung.

Die Geschäftsführung und Leitung obliegt dem Landkreis Ortenaukreis unter dem Vorsitz des Dezernenten für Bildung, Jugend, Soziales und Arbeitsförderung. Die regionale Geschäftsstelle ESF Ortenaukreis ist beim Landratsamt Ortenaukreis, Ortenau Jobcenter, Lange Straße 51, 77652 Offenburg, Frau Brigitte Kolbe, Mail: kolbe.jobcenter@ortenaukreis.de angesiedelt. Sie koordiniert zwischen regionalen ESF-Interessierten, Projektträgern, Antragstellenden, Mitgliedern des Regionalen Arbeitskreises, der L-Bank und dem Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg.

Aufgabe des regionalen ESF-Arbeitskreises ist zunächst die Festlegung regionaler Förderschwerpunkte in einer Arbeitsmarktstrategie für die aktuelle Förderperiode. Das heißt es werden in der Strategie inhaltliche Schwerpunkte benannt, die über den ESF gefördert werden können. Diese Arbeitsmarktstrategie wird im Laufe der Förderperiode regelmäßig überprüft und ggf. angepasst. Des Weiteren bewertet der ESF-Arbeitskreis eingehende Förderanträge, bevor sie zur endgültigen Entscheidung an die L-Bank weitergeleitet werden.

Die Mittelverteilung der Fördergelder ist regional verschieden und wurde auf Grundlage sozialökonomischer Indikatoren errechnet. Das jeweils zur Verfügung stehende Kontingent ist in der jährlichen Ausschreibung und jeweiligen Arbeitsmarktstrategie einzusehen.

Näheres zur regionalen Arbeitsmarktstrategie finden Sie unter „Dokumente“. Zusätzliche Informationen, wichtige Dokumente und Vorlagen für eine erfolgreiche Projektabwicklung finden Sie auf der Homepage  www.esf-bw.de.

Fördergrundsätze

Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen können ESF Plus-Fördermittel beantragen, indem sie sich auf einen aktuellen Projektaufruf bewerben oder einen Antrag in einem Förderprogramm stellen.

Privatpersonen können keinen Förderantrag stellen. Sie profitieren über ihre Teilnahme an ESF Plus-geförderten Projekten und Förderprogrammen.

Der ESF Plus gewährt keine Vollfinanzierung von Maßnahmen, sondern beteiligt sich an den Gesamtkosten eines Vorhabens ("Kofinanzierung"). Die restlichen Mittel steuern der Projektträger oder andere private bzw. öffentliche Finanzierungsquellen bei. Die EU trägt mit 40% zu den Gesamtausgaben des Fonds bei.

Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über das neue Antragsverfahren (Excel-Antragsformular mit Word-Projektbeschreibung). Die Anträge sind weiterhin in Papierform bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank), Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10 in 76113 Karlsruhe einzureichen. Vor der Antragsstellung ist von den Antragstellenden die Kofinanzierung der Projekte sicherzustellen.

Antragsformulare und detaillierte Hinweise zum Ausfüllen des Antrags stehen auf www.esf-bw.de bereit.

Die Anträge müssen fristgerecht bei der L-Bank eingegangen sein. Die Bewertung und Auswahl der eingegangenen Förderanträge erfolgt in einem Rankingverfahren durch den regionalen Arbeitskreis.

Dokumente

Externe Links

Kontakt

Regionale Geschäftsstelle ESF Ortenaukreis
Ortenau Jobcenter
Ansprechpartnerin: Frau Kolbe
Lange Straße 51
77652 Offenburg

2





Haben Sie noch Fragen?
Sollten noch nicht alle Fragen zufriedenstellend beantwortet sein, finden Sie in den FAQs des Bundesministerium für Arbeit und Soziales Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Bürgergeld

Unser Ziel ist es, Ihnen umfassende Informationen bereitzustellen und eventuelle Unklarheiten zu beseitigen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen unsere Mitarbeitenden Ihnen gerne beratend zur Seite.

FAQs Bürgergeld / Grundsicherung für Arbeitsuchende