Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Kinderschutzbeauftragte

Beauftragte für Kinderschutz

Allgemeine Informationen

Zu den Aufgaben des Landratsamtes, Jugendamtes gehört die kontinuierliche Qualitätsentwicklung von Kinderschutzthemen im Landkreis.

Die Beauftragte für Kinderschutz informiert und berät bei Fragen und Anliegen rund um das Thema "Kindeswohl und Kinderschutz". Zentrale Themen im Kinderschutz sind:
o Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII bei Hinweisen auf Vernachlässigung, körperliche, emotionale, sexuelle Gewalt (intervenierender Kinderschutz)
o Schutz- und Präventionskonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen (institutioneller Kinderschutz)
o Information, Aufklärung und Fortbildungen zum Kinderschutz (primärpräventiver Kinderschutz)
o Interdisziplinäre Zusammenarbeit im Kinderschutz mit aufeinander abgestimmten Verfahren (Kooperativer Kinderschutz)
o Weiterentwicklung von Qualitätsstandards im Kinderschutz
o Konzeptionsentwicklung u.a. für professionsübergreifende Kooperationsvereinbarungen
 
Rechtliche Grundlage ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG).

Adressaten:
  • Freie und kommunale Träger der Jugendhilfe (Anbieter von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, ambulante, teil- und vollstationäre Einrichtungen, Beratungsstellen, Schulsozialarbeit, u.a.),
  • weitere Institutionen im Landkreis: Schulen, Gesundheitswesen, Polizei, Justiz, Städte und Gemeinden, andere Fachämter, u.a.,
  • Institutionen und Personen im Landkreis, die beruflich in Kontakt mit Familien, Kindern und Jugendlichen sind,
  • Freizeitvereine

Unsere Aufgaben:
  • Fachberatung zu Kinderschutzthemen,
  • Zentrale Auskunftsstelle zum Angebot der »insoweit erfahrenen Fachkräfte« im Kinderschutz im Ortenaukreis,
  • Organisieren und Durchführen von bedarfsorientierten Fachveranstaltungen und Fortbildungen zum Kinderschutz,
  • Multiplikatorentätigkeit im Kinderschutz bei regionalen und überregionalen Gremien und Arbeitsgruppen zu Kinderschutzthemen wie z.B. sexuelle Gewalt, häusliche Gewalt, primärpräventive Hilfe-Angebote, u.a.m,
  • Informationsstelle für Bürger und Bürgerinnen zum Thema Kinderschutz, Infostelle für Kinder und Jugendliche zu Kinderrechten (Beschwerde und Beteiligung).
 
 
 
 

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen nötig.

Verfahrensablauf

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Erforderliche Unterlagen

Nach Absprache. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Fristen

Keine.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise

Keine.

Freigabevermerk

04.04.2024 Jugendamt