Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab 17.03.2026
Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Die in diesem Dokument verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.
1. Anwendungsbereich und Nutzungsgegenstand
1.1 Der Ortenaukreis betreibt eine digitale Plattform (Ortenau Mobil), auf der verschiedene Dienstleister Mobilitätsdienstleistungen anbieten können. Kunden können im Rahmen des Angebots über diese Plattform die Leistungen verschiedener Dienstleister kombinieren und buchen. Vertragspartner der Kunden für die Nutzung der Plattform ist der Ortenaukreis. Die Registrierung und Nutzung der Plattform ist für Kunden gebührenfrei. Für die Nutzung der Leistungen der Dienstleister gelten jeweils deren Bedingungen.
1.2 Der Ortenaukreis bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services in der App Ortenau Mobil des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LogPay“).
Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.
Mit der Buchung geht der Kunde ein direktes Vertragsverhältnis zu dem jeweiligen Dienstleister ein. Die Abrechnung der Zahlungsansprüche erfolgt über die LogPay Financial Services GmbH.
1.3 Der Ortenaukreis als Betreiber der Plattform ist nicht selbst Anbieter von Mobilitätsleistungen. Es werden daher alle Mobilitätsleistungen über den jeweiligen Anbieter in Anspruch genommen. Es gelten die jeweiligen AGB der in der Plattform angebundenen Anbieter.
2. Registrierung
2.1 Zur erstmaligen Nutzung aller Funktionen zur Buchung von Angeboten in der Ortenau Mobil-App muss sich der Kunde einmalig registrieren. Ortenau Mobil legt für den Kunden ein Konto an. Die Plattform ist auch ohne Registrierung als Auskunftsmedium kostenlos nutzbar.
2.2 Über das Konto erhält der Kunde eine monatsweise Übersicht über alle seine gebuchten Leistungen und Tarife.
2.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Registrierungsdaten des Kontos stets aktuell zu halten und diese bei Änderungen zu aktualisieren.
2.4 Damit die Registrierungsdaten durch die Mobilitätsanbieter für den e-Payment-Service nutzbar sind, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei der App Ortenau Mobil registrieren:
Name und vollständige Adresse
Geburtsdatum
E-Mail-Adresse
gewünschte Zahlart
Kreditkartendaten (im Falle der Nutzung der Kreditkartenzahlung)
Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist LogPay berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.
2.5 Der Ortenaukreis kann das Konto sperren
- bei Angabe unrichtiger Daten des Kunden, oder
- ab der ersten Mahnung durch einen Mobilitätspartner oder seines Bezahldienstleisters, wenn der Kunde der Zahlungsaufforderung nicht nachkommt, oder
- wenn eine Kommunikation über Kontaktdaten im Konto des Kunden nicht erfolgreich ist (etwa E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer veraltet), oder
- bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen oder etwaigen Bedingungen der Mobilitätsverträge zwischen Kunde und Anbieter, außer er ist dem Kunden nicht zuzurechnen oder nur unwesentlich.
Der Ortenaukreis wird die berechtigten Interessen der Kunden dabei angemessen berücksichtigen.
2.6 Der Kunde kann seine Registrierung jederzeit widerrufen. Gebuchte aber noch nicht in Anspruch genommene Leistungen müssen gegenüber dem Mobilitätsdienstleister jeweils zu dessen Konditionen widerrufen werden.
3. Vertragsabschluss
3.1 Mit der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit dem jeweiligen Dienstleister ab. Sie erfolgt durch Klick auf die Bestätigung.
3.2 Mit der Buchung geht der Kunde ein direktes Vertragsverhältnis zu dem jeweiligen Dienstleister ein.
3.3 Die Annahme des Vertrags durch den Ortenaukreis erfolgt durch Bereitstellung der Plattform nach Download durch den Kunden und Aktivierung des Kontos.
3.4 Die Annahme des Vertrags durch sonstige Dienstleister in der App Ortenau Mobil erfolgt durch Bereitstellung einer Buchungsbestätigung im Account des Kunden und Zusendung einer Buchungsbestätigung per E-Mail. Rechnungen sind bei Bedarf vom jeweiligen Dienstleister als Leistungserbringer anzufordern. Der Kaufpreis ist sofort fällig.
4. Elektronische Fahrkarten für den ÖPNV
4.1 Die Kunden wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die über Ortenau Mobil erworbenen elektronischen Fahrkarten nur zur Darstellung auf ihrem eigenen mobilen Endgerät genutzt werden dürfen. Fahrkarten in Form von Ausdrucken können nicht als gültiger Fahrausweis akzeptiert werden.
4.2 Der Ortenaukreis übernimmt keine Gewähr für die Übertragung und den Empfang der elektronischen Fahrkarten.
4.3 Kann der Kunde den Nachweis der elektronischen Fahrkarte bei der Ticketkontrolle wegen technischen Versagens nicht erbringen, so wird dies als Fahrt ohne gültigen Fahrausweis nach den Beförderungsbedingungenen und Tarifbestimmungen geahndet. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften oder unvollständigen Übertragung der elektronischen Fahrkarte ist der Kunde verpflichtet, vor Fahrtantritt eine gültige Fahrkarte zu erwerben.
4.4 Für die Gültigkeit einer über die Ortenau Mobil-App bezogenen elektronischen Fahrkarte gelten die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der jeweiligen Dienstleister. Für Fahrkarten die über Swipe2Go bezogen werden, gelten insbesondere die Tarifbestimmungen des Baden-Württemberg-Tarifs in ihrer jeweils gültigen Fassung.
4.5 Um einen Missbrauch auszuschließen, muss der Kauf einer elektronischen Fahrkarte über die Ortenau Mobil-App bereits vor Betreten des Verkehrsmittels abgeschlossen sein. Wird die Fahrkarte erst im Verkehrsmittel über die Ortenau Mobil-App angefordert, gilt dies als eine Fahrt ohne gültigen Fahrausweis mit der Folge, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu entrichten ist. Einwendungen und Widersprüche hiergegen sind ausschließlich an das jeweilige Verkehrsunternehmen mit dem der Beförderungsvertrag zustande gekommen ist zu richten.
4.6 Im Falle einer Kontrolle hat der Geräteinhaber der kontrollierenden Person alle gültigen Fahrkarten zur Prüfung zugänglich zu machen. Das Risiko für den Nachweis der Gültigkeit liegt bei dem Kunden.
4.7 Für den Fall einer Ticketkontrolle willigt der Kunde bereits jetzt ein, dass bei Vorliegen von begründeten Zweifeln über die Ordnungsmäßigkeit der auf dem mobilen Endgerät angezeigten elektronischen Fahrkarte vom Kontrollpersonal eine Detailprüfung vorgenommen wird.
4.8 Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen des mit einer Detailprüfung in Zusammenhang stehenden Zeitverlusts sowie ein Anspruch auf einen etwaigen entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen.
4.9 Über die Ortenau Mobil-App erworbene Tickets können nicht zurückgegeben, widerrufen oder storniert werden. Eine – auch teilweise – Erstattung von Beförderungsentgelt bei nicht oder nur teilweiser Nutzung von Tickets, die über die Ortenau Mobil-App erworben wurden, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Gleiches gilt auch für einen Umtausch von Tickets, die über die Ortenau Mobil-App erworben wurden.
4.10 In der Ortenau Mobil App können auch Fahrscheine für andere Fahrgäste und Fahrräder erworben werden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Tarifbestimmungen und dieser AGB durch seine Mitreisenden. Er stellt vor dem Kauf elektronischer Fahrkarten für Mitreisende sicher, dass diese bei Nutzung von Swipe2Go korrekt in der Ortenau Mobil App registriert wurden, dass sie über die Verarbeitung ihrer Personendaten und entsprechenden Datenschutzhinweise im Rahmen der Nutzung der Applikation informiert wurden, und dass der Kauf entsprechender Fahrkarten gemäß Tarifbestimmungen zulässig ist (z. B. Anrecht auf einen ermäßigten Fahrpreis).
4.11 Bei der Nutzung von Swipe2Go (Fahrkarten im Ci-Co-BW System (Check-in / Check-out) gilt zudem:
4.11.1 Es müssen ab dem Check-In-Vorgang und mindestens bis zum Abschluss des Check-Out-Vorgangs die Ortungsdienste (hohe Genauigkeit) des Mobiltelefons aktiviert sein. Der Ortenaukreis übernimmt keine Haftung für die durch die Nutzung der Ortenau Mobil-App entstehenden Kosten der Mobilfunkverbindung
4.11.2 Der Ortenau Mobil-App muss der Zugriff auf die im Mobiltelefon verbauten Bewegungssensoren gewährt werden und diese müssen aktiviert sein.
4.11.3 Der Ortenau Mobil-App muss das Senden von Mitteilungen durch die App erlaubt werden (Push-Benachrichtigungen).
4.11.4 Dass während der gesamten Dauer der Reise selbst für eine funktionsfähige Datenverbindung und eine ausreichende Akkuleistung zu sorgen ist. Die Aktivierung des Stromsparmodus ist nicht erlaubt, da dies die Präzision der Ortung negativ beeinflussen kann.
4.11.5 Check-In- und Check-Out-Vorgänge sind ohne Datenverbindung nicht möglich. Sofern der Check-In-Vorgang aufgrund fehlender Datenverbindung oder aus anderen technischen Gründen nicht möglich ist, muss der Kunde eine Fahrkarte über einen alternativen Verkaufskanal kaufen.
4.11.6 Es besteht kein Anspruch darauf, dass beim Kauf von mehreren Fahrtberechtigungen in Swipe2Go (Mitnahme von Mitreisenden) die günstigste Ticketkombination verrechnet wird. Vielmehr werden alle Reisenden preislich als allein reisende Person unter Einbeziehung der individuellen Rabattstufen (Alter / Bahncard Rabatt) berechnet. Für den Kunden und Mitreisende wird dieselbe Reise verrechnet. Check-in und Check-out betreffen jeweils gleichzeitig den Kunden und alle Mitreisenden. Wenn Mitreisende ihre eigene Fahrt vor oder nach dem Kunden unterbrechen, wird dies bei der Berechnung und Abrechnung der Fahrt und des Fahrpreises nicht berücksichtigt.
4.11.7 Check-In und Check-Out
4.11.7.1 Die Funktion Swipe2Go in der Ortenau Mobil-App funktioniert nach dem Prinzip von Check-In und Check-Out. Die Erfassung der Reisedaten beginnt mit dem Öffnen der Funktion Swipe2Go in der Ortenau Mobil-App. Mit dem Aktivieren des Reglers in der Funktion Swipe2Go in der Ortenau Mobil-App (Check-In-Vorgang) wird der Standort markiert und es kommt zu einem Vertragsabschluss mit dem KVV. Die Annahme des Vertrags durch den KVV erfolgt konkludent durch die Bereitstellung der Fahrkarte in Form eines Barcodes in der Ortenau Mobil-App. Nach dem Deaktivieren des Schalters in der Funktion Swipe2Go in der Ortenau Mobil-App (Check-Out-Vorgang) berechnet die Funktion Swipe2Go in der Ortenau Mobil-App die zurückgelegte Strecke und den entsprechenden Fahrpreis und veranlasst die Belastung des entsprechenden Betrags auf das hinterlegte Zahlungsmittel. Zur Standortbestimmung nutzt die Ortenau Mobil-App die durch das Mobiltelefon und die darauf installierte Software zur Verfügung gestellten Standortdaten. Damit diese korrekt funktioniert, ist der Kunde verpflichtet, bei der Nutzung der Swipe2Go Funktion in der Ortenau Mobil-App auf dem Mobiltelefon die Funktion der Standortbestimmung in der höchstmöglichen Genauigkeitsstufe (Ortungsdienste (GPS) und W-LAN aktiviert) zu aktivieren bzw. zuzulassen, wenn das Mobiltelefon beim Start der Ortenau Mobil-App nach der entsprechenden Erlaubnis fragt. Diese muss aktiviert bleiben, solange der Check-Out-Vorgang nicht abgeschlossen ist. Die Gültigkeitsdauer der Fahrkarten beginnt mit dem abgeschlossenen Check-In-Vorgang und endet mit dem Start des Check-Out-Vorgangs. Personendaten werden entsprechend der Ortenau Mobil Datenschutzhinweise verarbeitet. Die Deaktivierung des Mobiltelefons, der Ortungsdienste, des Zugriffs der Ortenau Mobil-App darauf und die Aktivierung des Flugmodus im eingecheckten Modus sind nicht erlaubt und können zur Ungültigkeit der Fahrkarte führen. Die Erfassung der Reisedaten endet spätestens 5 Minuten nach Abschluss des Check-Out-Vorgangs und ist notwendig zur Betrugsprävention und hilft der kontinuierlichen Verbesserung der automatischen Erkennung des korrekten Zeitpunkts des Check-Outs, was zur Optimierung der Service-Leistung beiträgt. Die Standorterfassung muss ununterbrochen vom Start des Check-in-Vorgangs bis zum Ende des Check-out-Vorgangs aktiviert und für die Ortenau Mobil-App freigegeben sein. Der Kunde hat unmittelbar vor dem Einsteigen ins Transportmittel an der Haltestelle/am Bahnhof bzw. vor Betreten des fahrkartenpflichtigen Bereichs den Check-in-Vorgang über die App auf seinem Mobiltelefon durchzuführen. Der Kunde muss sicherstellen, dass die gewählte Klasse und allenfalls vorhandene Rabattberechtigung (BahnCard) den in der Funktion Swipe2Go in der Ortenau Mobil-App konfigurierten Einstellungen entsprechen. Check-In-Vorgänge zum Kauf einer elektronischen Fahrkarte, die vorgenommen wurden, nachdem der Kunde in das Transportmittel eingestiegen ist bzw. den fahrkartenpflichtigen Bereich betreten hat, sind ungültig. Die entsprechenden elektronischen Fahrkarten sind in diesem Fall ebenfalls ungültig und der Kunde gilt als Reisender ohne gültigen Fahrausweis. Beim Check-In-Vorgang muss eine zusätzliche Zeitspanne für den Kaufvorgang berücksichtigt werden, falls die Leistung des Netzes schwach (z.B. EDGE, E, GPRS) oder die Ortungsmöglichkeit eingeschränkt ist. Ein erfolgreich durchgeführter Check-In-Vorgang und somit die Gültigkeit der Fahrausweise werden auf dem Display des Mobiltelefons durch die Ortenau Mobil-App entsprechend bestätigt. Ist der Check-In-Vorgang aus technischen Gründen nicht möglich, wird dies auf dem Display des Mobiltelefons entsprechend angezeigt. In diesem Fall muss der Kunde über einen anderen Verkaufskanal eine gültige Fahrkarte beziehen, ansonsten gilt er als Reisender ohne gültigen Fahrausweis. Unmittelbar nachdem der Kunde aus dem Transportmittel ausgestiegen ist bzw. den fahrkartenpflichtigen Bereich verlassen hat, ist der Check-Out-Vorgang durchzuführen. Mit Initiieren des Check-Out-Vorgangs endet die Gültigkeit der Fahrkarten. Bei einem Umstieg zum Fortsetzen der Reise ist beim Umsteigen kein Check-Out notwendig. Der Check-Out-Vorgang ist erst nach Abschluss der gesamten Reise notwendig. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig den Check-Out-Vorgang durchzuführen. Der Ortenaukreis oder andere verantwortliche Organe übernehmen keine Verantwortung für Kosten, die dem Kunden entstehen, weil der Check-Out-Vorgang nicht rechtzeitig durchgeführt wird. Errechnet die Funktion Swipe2Go in der Ortenau Mobil-App mittels der im Mobiltelefon verbauten Sensorik, dass sich der Kunde mutmaßlich nicht mehr auf der Reise befindet, und wurde der Check-Out-Vorgang noch nicht durchgeführt, so meldet dies die Ortenau Mobil-App mittels Warnung auf dem Mobiltelefon und weist darauf hin, dass möglicherweise der Check-Out-Vorgang vergessen wurde. Voraussetzung für das Anzeigen der Warnung ist, dass der Kunde Benachrichtigungen auf seinem Mobiltelefon zulässt. Der Check-Out-Vorgang bleibt in der Verantwortung des Kunden. Sofern die Check-Out-Warnung zu einem falschen Zeitpunkt oder gar nicht erscheint, hat dies keine Auswirkungen auf die Verantwortung des Kunden, rechtzeitig den Check-Out-Vorgang durchzuführen. Konnte aus technischen Gründen nach Fahrtende kein Check-Out durchgeführt werden, muss sich der Kunde unverzüglich unter Angabe von Fahrstrecke, Ort und Zeitpunkt des Fahrtendes und Nummer der Reise (falls verfügbar) an den regiomove-Support des KVV wenden.
4.11.7.2 Smart Stop
Die Funktion «Smart Stop» ermöglicht es, den Check-out-Vorgang unter gewissen Voraussetzungen automatisch durch die Funktion Swipe2Go in der Ortenau Mobil-App durchführen zu lassen. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Funktion in der Funktion Swipe2Go in der Ortenau Mobil-App zu deaktivieren. Der Kunde erhält eine Benachrichtigung auf das Smartphone, sobald die Ortenau Mobil-App erkennt, dass die Reise mit dem ÖPNV beendet wurde. Ein Klick auf die Benachrichtigung öffnet einen Timer, der die verbleibende Zeit bis zum automatischen Check-out-Vorgang anzeigt. Sofern der Kunde plant, weitere Reisen mit dem ÖPNV zu machen, kann er den Timer manuell mittels Klick auf die entsprechende Schaltfläche in der Benachrichtigung unterbrechen. Die Erfassung der Reise wird in diesem Fall entsprechend fortgeführt. Sofern der Timer nicht manuell unterbrochen wird, wird mit Ablauf des Timers automatisch der Check-out-Vorgang initiiert. Die Gültigkeit der Fahrkarte verfällt dadurch. Voraussetzung für die Nutzung von Smart Stop ist, dass der Kunde Benachrichtigungen auf seinem Mobiltelefon zulässt und eine Datenverbindung besteht. Der Check-out-Vorgang bleibt in der Verantwortung des Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung, rechtzeitig den Smart Stop Timer zu unterbrechen und damit sicherzustellen, dass die Fahrkarte ihre Gültigkeit behält, sofern er seine Reise im ÖPNV nicht beendet hat.
5. Bezahlung, Zahlarten und Abrechnung
5.1 Für die Zahlung eines gebuchten Tickets oder gebuchten Leistungen bei den Mobilitätsdienstleistern in der Ortenau Mobil-App gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Das Vorkasse-Verfahren stehen auch beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen ab 7 Jahren zur Verfügung.
5.2 Der Kunde kann für Bestellungen in der Ortenau Mobil-App zwischen folgenden Zahlarten wählen:
SEPA Lastschriftverfahren
Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard und American Express)
Zahlung per PayPal
Zahlung per Vorkasse (Vorauszahlung)
Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.
5.3 Der Einzug der Forderung über Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Bankkontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Buchungsübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den Menü Eintrag „Buchen“ im Account Tab nur von dem registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.
5.4 Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem/ ihrem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt von dem Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
Der Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird von dem Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa[at]logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
5.5 Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und Amex möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.
Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst
Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
Kreditkartentyp (Visa oder MasterCard oder Amex)
Nummer der Kreditkarte
Ablaufdatum der Kreditkarte
CVC-Code der Kreditkarte
und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen.
Das System der LogPay überprüft die von dem Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.
Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.
Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.
Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
5.6 Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht-registrierter Kunde bestätigt er die Zahlung. Als registrierter Kunde schließt der Kunde mit LogPay eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Kunden mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des nicht-registrierten oder registrierten Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Kunde erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung.
5.7 Zahlung per Vorkasse durch SEPA-Überweisung über giropay oder eps (Vorauszahlung): Mit Hilfe der Zahlart giropay oder eps können Kunden ihr Guthaben bei LogPay, welches für den Ausgleich seiner künftigen Zahlungsverpflichtungen aus Ticketkäufen genutzt wird, über eine vorgefertigte SEPA-Überweisung aufladen. Voraussetzung für die Teilnahme an giropay oder eps ist die Teilnahme des Zahlungsdienstleisters des Kunden am giropay- oder eps-Verfahren. Ferner muss der Kunde für das OnlineBanking-Verfahren bei seinem Zahlungsdienstleister zugelassen sein. Eine SEPA-Überweisung per giropay oder eps ist nur dann möglich, wenn für das Konto des Kunden bei seinem Zahlungsdienstleister ein ausreichendes Guthaben oder Verfügungsrahmen besteht.
Hat der Kunde dieses Verfahren gewählt, kann er mittels giropay oder eps einen vorausgewählten Betrag über das OnlineBanking-Verfahren seines Zahlungsdienstleisters von seinem Konto an LogPay überweisen. Nach Absendung seiner IBAN wird der Kunde, sofern sein Zahlungsdienstleister am giropay- oder eps-Verfahren teilnimmt, zum OnlineBanking seines Zahlungsdienstleisters weitergeleitet. Innerhalb seines Accounts gibt der Kunde dann die SEPA-Überweisung frei. Der Service wird freigeschaltet, wenn die SEPA-Überweisung über giropay oder eps erfolgreich durchgeführt wurde. Der Kunde erhält hierüber direkt nach Abschluss der Transaktion eine Bestätigung oder Ablehnung.
5.8 Zahlung per Vorkasse durch SEPA-Überweisung (Vorauszahlung): Durch Nutzung von Vorkasse mittels SEPA-Überweisung können Kunden ihr Guthaben, welches für den Ausgleich seiner künftigen Zahlungsverpflichtungen aus Ticketkäufen genutzt wird, bei LogPay aufladen. Nach Auswahl dieses Verfahrens und des zu zahlenden Betrages erhält der Kunde eine E-Mail, welche die für die SEPA-Überweisung notwendigen Informationen (Kontoverbindung der LogPay, Betrag und Verwendungszweck) enthält. Der Kunde ist verpflichtet, bei seiner/ ihrer SEPA-Überweisung an die LogPay den in der E-Mail angegebenen Verwendungszweck zu verwenden. Ein Ticketerwerb ist nur bei ausreichendem Vorkasse-Guthaben bei der LogPay möglich.
Mit der Bezahlmethode Vorkasse ist in Ortenau Mobil ausschließlich der Erwerb von TGO-Tickets und nur bei ausreichendem Guthaben bei LogPay möglich.
6. Anpassung der AGB
Der Ortenaukreis behält sich das Recht vor, diese AGB zur Weiterentwicklung und zum Ausbau des Angebots anzupassen. Der Kunde wird spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderungen über diese in Textform informiert. Die geänderten AGB gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von einem Monat ab Bekanntgabe der Änderungen in Textform widerspricht. Wenn der Kunde den Änderungen widerspricht, wird das Kundenkonto aufgelöst. Bereits gebuchte Leistungen bei anderen Dienstleistern bleiben hiervon unberührt. Der Ortenaukreis wird den Kunden auf die Widerrufsmöglichkeit sowie die Fristen und Folgen hinweisen.
7. Datenschutz
7.1 Die personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Vertragserfüllung erhoben und zu diesem Zweck und im erforderlichen Umfang an den jeweiligen Dienstleister weitergegeben. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind in den Datenschutzbestimmungen enthalten; abrufbar unter www.ortenau-mobil.de → Informationen zum Datenschutz nach Artikel 13 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
7.2 Zu Zwecken der Markt- und Meinungsforschung, zur Verbesserung der über die App angebotenen Dienstleistungen, zur Entwicklung neuer Angebote und zur Erstellung von Statistiken nutzt der Ortenaukreis die von dem Kunden übermittelten Daten zu seiner Person. Hierzu werden insbesondere Kontaktadresse, Geburtsjahr, Präferenzen und die Nutzungsfrequenz und -art von Ortenau Mobil-Dienstleistungen ausgewertet und verwendet. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 lit. f (Berechtigtes Interesse) DSGVO.
7.3 Auf den Kunden optimierte Mobilitätsangebote werden in der Ortenau Mobil-App nur nach dessen ausdrücklichem Einverständnis erstellt. Dieses kann jederzeit widerrufen werden.
7.4 Die Ortenau Mobil-App kann dem Nutzer Mobilitätsangebote im Umkreis des jeweiligen Nutzerstandorts oder eine von dem Standort ausgehende Route mit Dauer und Preisanzeige für alle verfügbaren Mobilitätsangebote berechnen und anzeigen. Angebote und Vorschläge sind unverbindlich. Es gelten ausschließlich die Bedingungen der Dienstleister (siehe. 1.1. und 1.2). Zu diesem Zweck erhebt der Ortenaukreis die GPS-Daten des mobilen Endgeräts der Nutzer. Die Rechtmäßigkeit dieser Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 S. 1b DS-GVO, da Standortdaten nur erfasst werden, wenn diese durch den Nutzer aktiviert worden sind und dadurch Teil der vertraglichen Leistung werden. Diese Funktion (Positionsbestimmung) kann vom Nutzer in den Einstellungen des Betriebssystems des jeweiligen mobilen Endgeräts jederzeit erlaubt oder widerrufen werden. Sofern der Nutzer nicht gestattet hat, seine Standortdaten zu erfassen, funktioniert die App auch bei manueller Eingabe des Standorts. Zusätzlich werden der Start- und Zielpunkt (Standortinformationen) des genutzten Fahrzeuges zu Abrechnungszwecken erfasst, auch wenn der Nutzer die Erfassung seiner Standortdaten nicht erlaubt hat.
7.5 Der Ortenaukreis kann die E-Mail-Adresse und die Mobilfunknummer der Kunden dazu verwenden, um diese per E-Mail über ähnliche Produkte und Dienstleistungen des Ortenaukreises oder seiner in der App integrierten Mobilitätsdienstleister zu informieren. Darüber hinaus erfolgt eine werbliche Ansprache mittels E-Mail nur, soweit der Kunde ausdrücklich in den Erhalt von entsprechenden Informationen eingewilligt hat. Der Kunde kann dem Erhalt solcher Informationen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen und erteilte Einwilligungen in den Erhalt solcher Informationen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (siehe Datenschutzerklärung). Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Absatz 1a (Einwilligung zur Verarbeitung) und 1b (Vertragserfüllung) DS-GVO.
7.6 Der Ortenaukreis erhebt in der Ortenau Mobil-App anonyme Daten aller über die App durchgeführten Auskunftsanfragen und Buchungen und wertet diese zu Zwecken der Optimierung der angebotenen Mobilitätsdienstleistungen aus (siehe Datenschutzerklärung).
8. Haftung
8.1 Der Ortenaukreis haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für von der Plattform Ortenau Mobil oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Die Dienstleister sind weder Erfüllungs-, noch Verrichtungsgehilfen des Ortenaukreises. Der Ortenaukreis haftet nicht für Schäden aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen Kunden und dem jeweiligen Dienstleister. Dies gilt insbesondere auch für die Richtigkeit der in diesem Zusammenhang durch den Dienstleister abgegebenen Informationen über Leistungen, Konditionen und Tarife.
8.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Ortenaukreis nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für vorhersehbare und typische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Diese Regelungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungs-gehilfen des Ortenaukreises. Für die unentgeltlich bereitgestellten Angebotsinformationen (u.a. Fahrplandaten, Verbindungsauskünfte, Auskunftsdaten Dritter) haftet der Ortenaukreis ausschließlich nach Absatz 1.
8.3 Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
9. Kundenservice
Im Falle von Beanstandungen oder Reklamationen können sich Kunden direkt an den jeweiligen Vertragspartner oder an den Support wenden. Die Kontaktdaten sind unter Konto/Kundensupport zugänglich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über die E-Mail-Adresse ortenau-mobil[at]ortenaukreis.de.
10. Sonstiges
10.1 Die Nutzung der Plattform unterliegt deutschem Recht.
10.2 Gerichtsstand ist Offenburg soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder sonst keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
10.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.