Lebensmittelüberwachung
Ob gesundheitliche Gefahr durch Lebensmittel oder Täuschung durch mangelhafte Kennzeichnung oder wertgeminderte und verdorbene Waren: Für uns hat der Schutz des Verbrauchers höchste Priorität.
Wir überwachen die Hygiene beim Schlachten, beim Zerlegen und Verarbeiten von Fleisch. Entsprechend der Maxime „Vom Stall bis auf den Tisch“ kontrollieren wir regelmäßig entlang der Herstellungs- und Vermarktungskette alle Lebensmittelbetriebe - vom landwirtschaftlichen Erzeuger über die Hersteller bis hin zum Einzelhandel und der Gastronomie. Begleitend werden jährlich ca. 2000 Proben entnommen.
Unsere Zuständigkeit erstreckt sich übrigens neben den eigentlichen Lebensmitteln auch auf Kosmetika, Tabakwaren und sogenannte Bedarfsgegenstände, also Produkte, die Kontakt mit Lebensmitteln oder der Haut haben, wie z. B. Geschirr, Lebensmittelverpackungen, Kochutensilien, Bekleidung, Schmuck.
Dienstleistungen
Verfügbare Formulare & Merkblätter
Legehennen - Antrag auf Registrierung Betrieb
Legehennen - Anlage zum Antrag auf Registrierung
Legehennen - Merkblatt zum Antrag
Standarderklärung zur Anlieferung von Tieren an Schlachthöfe (Erzeugererklärung)
Hinweise zum Abschuss von Gehegewild
Jäger - Antrag zur Registrierung für direktvermarktende Jäger
Jäger - Informationsblatt zur Registrierungspflicht als Lebensmittelunternehmer
Jäger - Antrag auf Übertragung der Trichinenprobeentnahme
Jäger - Untersuchungsstellen für Trichinenproben im Ortenaukreis
Lebensmittelbetriebe - Antrag zur Registrierung
Notschlachtung - Begleitschein zur Notschlachtung außerhalb Schlachthof