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Kinderschutzbeauftragte

Kinderschutzbeauftragte - Fachberatung und Kinderschutzvereinbarungen

Allgemeine Informationen

Die Beauftragte für Kinderschutz informiert und berät bei Fragen und Anliegen rund um das Thema "Kindeswohl und Kinderschutz".

Schwerpunkte bilden standardisierte Verfahrensabläufe für die Einschätzung einer (vermuteten) Kindeswohlgefährdung, die qualitative Weiterentwicklung fachspezifischer Kinderschutzthemen und die Förderung eines regionalen, interdisziplinären Ortenauer Netzwerkes im Kinderschutz. Rechtliche Grundlage ist das »Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen, Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)«

Adressaten:

Freie Träger der Jugendhilfe, Einrichtungen aus dem Gesundheitswesen sowie weitere Institutionen und Personen im Landkreis, die beruflich in Kontakt mit Familien, Kindern und Jugendlichen sind.

Unsere Dienstleistungen

Vermittlung von Vereinbarungen zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8 a SGB VIII zwischen Jugendamt und Einrichtungen bzw. Diensten der Kinder- und Jugendhilfe (Kindertagesstätten, Jugendzentren, Schulsozialarbeit, teil- und vollstationäre Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, u.a.).

 

Vermittlung von Vereinbarungen zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72 a SGB VIII zwischen Jugendamt und freien Trägern der Jugendhilfe, Verbänden, Vereinen und weiteren Institutionen in der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Jugendarbeit.

 

Kooperationsvereinbarungen im Kinderschutz gemäß Artikel 1 BKiSchG mit Einrichtungen und Diensten, die in Kontakt mit Kinder, Jugendlichen und deren Eltern stehen.

Information und Fachberatung zum Kinderschutz (Infoveranstaltungen auf Anfrage)

Zentrale Auskunftsstelle zum Angebot der »insoweit erfahrenen Fachkräfte« im Kinderschutz im Ortenaukreis.

 

Multiplikatorentätigkeit im Kinderschutz auf Landesebene (Organisation: KVJS Landesjugendamt), regionale Vernetzung über Gremien und Arbeitskreise zu Kinderschutzthemen (wie z.B. sexuelle Gewalt, häusliche Gewalt, präventive Hilfe-Angebote, u.a.)

Informationsstelle für Bürger und Bürgerinnen zum Thema Kinderschutz, Infostelle für Kinder und Jugendliche zu Kinderrechten (Beschwerde und Beteiligung)

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen notwendig.

Verfahrensablauf

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich.