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Zuwanderung: Landratsamt schließt weitere vorläufige Unterbringungen im Ortenaukreis

Das Landratsamt Ortenaukreis löst zum 31. Oktober 2016 weitere 275 Plätze in zehn Unterkünften der vorläufigen Unterbringung für Zuwanderer auf. Die Schließungen betreffen jeweils eine Gemeinschaftsunterkunft in Ettenheim und Neuried, zwei Objekte in Hornberg und Zell am Harmersbach sowie vier Unterbringungen in Oberkirch. Für den Zeitraum zwischen Juli und Ende September hatte das Landratsamt bereits die Auflösung von 327 Unterkunftsplätzen bekanntgegeben; zusätzlich wurde das ehemalige Militärgebäude „N40“ in Friesenheim mit einer Kapazität für 150 Zuwanderer vorübergehend stillgelegt und geräumt. Damit hat der Ortenaukreis bisher 752 der im Juli bestehenden rund 5.700 Plätze im Landkreis gekündigt.

Anlass für die Aufgabe der Unterbringungsobjekte sind die seit April abrupt zurückgegangen Flüchtlingszahlen, die Landrat Frank Scherer Anfang Juni dazu veranlasst haben, eine neue Unterbringungsstrategie auf den Weg zu bringen. Diese sieht vor, insbesondere kleine, unwirtschaftliche bzw. für das Landratsamt organisatorisch schwer zu betreuende Objekte sukzessive aufzugeben.

„Um einerseits einen sicheren Basisbestand zu haben, andererseits aber auch flexibel auf Rückgänge reagieren zu können, haben wir uns von Anfang an mit verschiedenen Miet- und Kaufmodellen breit aufgestellt. Dieses Konzept hat sich gerade angesichts der jüngsten Entwicklungen als richtig erwiesen“, so Landrat Scherer über die Strategie seines Hauses. Dank des vorausschauenden Managements könne das Landratsamt bis Ende des Jahres bis zu 1.200 Plätze abbauen.

Konkret handelt es sich bei den zum 31. Oktober gekündigten Unterbringungen um die Objekte im Pappelweg in Ettenheim mit 18 und in der Hauptstraße in Neuried mit 25 Plätzen, die Wohnungen am Stadthallenplatz und in der Triberger Straße in Hornberg mit zusammen 29 Unterkunftsplätzen sowie die beiden Einrichtungen in der Hauptstraße 217 und am Mühlweg in Zell, in der bisher bis zu 74 Menschen untergebracht werden konnten. In Oberkirch werden die Gemeinschaftsunterkünfte der Stadt Oberkirch und der städtischen Wohnbaugesellschaft in der Appenweierer Straße, im Waldweg 10, in Nußbach und in Tiergarten mit insgesamt 129 Plätzen aufgegeben.

Angesichts der wachsenden Bedeutung der Anschlussunterbringung hat das Landratsamt den Städten und Gemeinden angeboten, insbesondere kleine und für den Landkreis ungünstig gelegene, jedoch für die Anschlussunterbringung geeignete Wohnungen und Gebäude im Bedarfsfall zu übernehmen. Welche der bis zum 31. Oktober gekündigten Unterkünfte in die Anschlussunterbringung überführt werden, steht noch nicht in jedem Fall fest.

Wohin die derzeitigen Bewohner umziehen werden, wird kurzfristig und in Abhängigkeit von den jeweils zum Monatsbeginn vom Land zugewiesenen Neuankömmlingen entschieden. Soweit möglich nimmt das Landratsamt bei der Verlegung in andere Gemeinschaftsunterkünfte Rücksicht auf persönliche Umstände, wie etwa familiäre Konstellationen, bereits bestehende Arbeitsverhältnisse oder den Schulstandort.

Das Landratsamt bittet um Verständnis, dass die Schließungen einzelner Unterkünfte erst öffentlich gemacht werden können, nachdem das Landratsamt das Vorgehen mit der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung und den Vermietern abgestimmt hat und auch die betroffenen Bewohner sowie die Sprecher der ehrenamtlichen Helferkreise informiert wurden.