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Zuwanderung: Landratsamt informiert über Hintergründe der Auflösung von Unterkünften

Angesichts der aktuellen Auflösungen von mehreren Unterkünften der vorläufigen Unterbringung für Zuwanderer im Ortenaukreis informiert das Landratsamt nochmals über die Hintergründe, die dies erforderlich machen, und das weitere Vorgehen. Aufgrund der in den vergangenen Monaten stark zurückgegangen Zugänge aus den Landeserstaufnahmestellen hat Landrat Frank Scherer im Juni dieses Jahres eine neue Unterbringungsstrategie auf den Weg gebracht. Diese sieht vor, kleine, unwirtschaftliche bzw. für das Landratsamt organisatorisch schwer zu betreuende Objekte sukzessive aufzugeben. Im Jahr 2016 sollen über 1.000 Plätze der aktuell noch rund 5.500 Plätze abgebaut werden.

„Bedingt durch die aktuellen Entwicklungen sehen wir leider keine andere Möglichkeit. Wir können es nicht verantworten, trotz der geringen Auslastung von derzeit 61 Prozent alle Objekte beizubehalten“, so der für Migration zuständige Dezernent Michael Loritz. Wegen der enormen Zuwandererströme habe das Landratsamt in der zweiten Jahreshälfte des vergangenen Jahres mit Hochdruck neue Kapazitäten der vorläufigen Unterbringung im Ortenaukreis aufbauen müssen. Damals galt es, monatlich bis zu 900 Neuankömmlinge unterzubringen. Da die Zuwandererzahlen seit dem zweiten Quartal 2016 rückläufig gewesenen bzw. abrupt gesunken seien, sei der Platzbedarf stark zurückgegangen.

Grundsätzlich geht das Landratsamt bei geplanten Auflösungen so vor, dass es sich zunächst mit der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung und den von den Kündigungen betroffenen Vermietern abstimmt, ob eine Übernahme der Unterkunft für die Anschlussunterbringung der Kommune in Frage kommt. Unmittelbar danach informieren die Mitarbeiter des Migrationsamtes die Zuwanderer selbst sowie die Sprecher der ehrenamtlichen Helferkreise ausführlich über die Schließung und deren Gründe – bevor schließlich die Öffentlichkeit bzw. die Presse in Kenntnis gesetzt wird. Diese Kommunikation findet in der Regel mehr als drei Monate vor dem Umzug statt.

„Die Arbeit der zahlreichen Ehrenamtlichen sowohl in der vorläufigen als auch in Anschlussunterbringung ist sehr wertvoll und für den Integrationsprozess unerlässlich. Gerade die ehrenamtlichen Helfer in der vorläufigen Unterbringung sollten sich dabei aber vor Augen halten, dass es sich hier um eine „Hilfe auf Zeit“ handelt“, erläutert Loritz. Dies liegt darin begründet, dass in der vorläufigen Unterbringung Zuwanderer leben, deren Asylanträge noch unbearbeitet sind. Diese Menschen sind hier nur für die Dauer des Asylverfahrens bzw., falls dieses länger dauern sollte, maximal 24 Monate untergebracht. Sobald das Asylverfahren einen positiven Abschluss genommen hat, ziehen sie in eigene Wohnungen oder in die Anschlussunterbringungen der Städte und Gemeinden um. Die dauerhafte Integration findet dann im Rahmen der Anschlussunterbringung, also an dem Ort, an dem die Menschen dauerhaft verbleiben, statt. Zur Verbesserung des Integrationsprozesses hat die Landesregierung bereits dahingehend reagiert, dass sie der Anschlussunterbringung in Zukunft deutlich mehr Gewicht zukommen lassen möchte.

Bei der Wahl des weiteren Unterbringungsstandorts versucht das Landratsamt so weit wie möglich darauf Rücksicht zu nehmen, wenn Zuwanderer bereits in einem Ort entsprechende Bindungen aufgebaut haben, über einen Arbeitsplatz verfügen oder die Kinder dort zur Schule oder in den Kindergarten gehen. „In Fällen, in denen dies nicht möglich ist, sehen wir jedoch die umfassenden Bemühungen um die Integration der Zuwanderer keinesfalls als verlorene Zeit an. Ganz gewiss können die Menschen auf den ihnen vermittelten Kenntnissen aufbauen und von den sozialen Kontakten mit der hiesigen Bevölkerung profitieren“, betont Loritz. „Außerdem können sich Zuwanderer und Ehrenamtliche auch bei aller Enttäuschung über einen Umzug dennoch gewiss sein, dass den Menschen auch am neuen Wohnort viele ehrenamtliche Helfer tatkräftig zur Seite stehen“, so der Dezernent.