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Zuwanderung: Landratsamt fährt vorläufige Unterbringung im Ortenaukreis weiter zurück

Immer mehr Menschen in Anschlussunterbringung der Kommunen

Das Landratsamt Ortenaukreis gibt im Sommer weitere Plätze der vorläufigen Unterbringung für Zuwanderer auf. Insgesamt 121 Plätze in Achern, Appenweier und Hausach werden zwischen Juli und September aufgelöst. Grund für die Aufgabe der Unterkünfte sind neben der sinkenden Zahl an Neuankünften zunehmend auch die anstehenden Umzüge in die Anschlussunterbringungen der Kommunen.  

„Während die Anschlussunterbringung immer mehr an Bedeutung gewinnt, baut der Ortenaukreis schon seit letztem Jahr insbesondere kleine, organisatorisch schwer zu betreuende Objekte sowie Containerunterkünfte sukzessive ab. Bis zum Jahresende werden wir mehr als 2.000 der im Sommer 2016 noch bestehenden rund 5.700 Unterkunftsplätze aufgegeben haben“, so Michael Loritz, der für Migration verantwortliche Dezernent im Landratsamt. Mit verschiedenen Miet- und Kaufmodellen habe sich der Ortenaukreis von Anfang so aufgestellt, dass er einerseits einen sicheren Basisbestand an Unterkünften habe, andererseits aber auch flexibel auf Rückgänge reagieren könne, so Loritz weiter.  

Die anstehende Schließung in Achern betrifft ein Wohnhaus in der Allerheiligenstraße mit 29 Plätzen. Dieses Gebäude wird im Juli geräumt. Weitere 20 Unterkunftsplätze in der Eisenbahnstraße in Hausach werden im August aufgelöst. In Appenweier gibt das Landratsamt bis September insgesamt 72 Plätze in der Containeranlage in der Sander Straße auf.  

Im Jahresverlauf werden nach aktuellem Stand voraussichtlich 2.137 Menschen aus der vorläufigen Unterbringung des Ortenaukreises den Anschlussunterbringungen der Ortenauer Kommunen zugewiesen. Rund 700 von ihnen sind bereits seit Jahresbeginn umgezogen. Dabei handelt es sich um Asylbewerber, die eine Anerkennung erhalten haben, oder um Personen, die seit 24 Monaten in der vorläufigen Unterbringung leben.  

Um wie bisher die Belastungen für die Kommunen gleichmäßig zu verteilen, weist der Ortenaukreis die Zuwanderer nach wie vor nach einer Quote, die sich nach der Bevölkerung, aber auch nach den Vorbelastungen der Kommunen berechnet, zu. Berücksichtigt werden dabei die bisherigen Plätze in der vorläufigen und in der Anschlussunterbringung, die Unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) und ab 2017 auch der Familiennachzug. 

Damit die Kommunen den benötigten Wohnraum rechtzeitig bereitstellen können, informiert das Landratsamt die Rathäuser bei regelmäßigen Dienstbesprechungen über die Anzahl der jeweils aufzunehmenden Personen. Außerdem bietet es den Städten und Gemeinden an, Wohnungen, Gebäude und gegebenenfalls auch Container der vorläufigen für Anschlussunterbringung zu übernehmen.