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Zuwanderung: Landrat präsentiert aktuelle Strategie zur Unterbringung

Um das weitere strategische Vorgehen in Bezug auf die Unterbringung von Zuwanderern im Ortenaukreis abzustimmen, hat Landrat Frank Scherer die Oberbürgermeister und Bürgermeister aller 51 Städte und Gemeinden am Mittwochnachmittag, 1. Juni, zu einer Dienstbesprechung ins Landratsamt eingeladen. Ziel des Treffens war es, die Unterbringungsstrategie kreisweit und interkommunal neu abzustecken. Dies war aufgrund der seit April abrupt zurückgegangenen Flüchtlingszahlen nötig geworden. Denn während das Landratsamt in den vergangenen Monaten aufgrund der enormen Zuwandererströme noch mit Hochdruck daran arbeitete, die Unterbringungskapazitäten im Ortenaukreis so rasch wie möglich aufzubauen, sind die heute bestehenden Unterbringungsplätze des Kreises nur noch zu 70 Prozent ausgelastet.

„Ich war den Rathäusern in den letzten Monaten sehr dankbar für das Entgegenkommen beim Aufbau der vorläufigen Unterbringung und die Bereitschaft, Menschen mit Bleibeperspektive frühzeitig in die Anschlussunterbringung zu übernehmen“, so Scherer über die gute Kooperation in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis. Im Gegenzug rechnete der Kreis dies den Kommunen gleichermaßen wie vorläufige Unterbringungsplätze und Plätze für Unbegleitete Minderjährige Ausländer (UMA) an.

Angesichts der neuesten Entwicklungen will das Landratsamt die vorübergehende Atempause nutzen, um die vorläufigen Unterbringungen unter wirtschaftlichen und organisatorischen Gesichtspunkten zu konsolidieren. Die Auslastung liegt im Gegensatz zur annähernden Vollbelegung der Vormonate bei aktuell 70 Prozent. „Wir mussten den auf Volldampf fahrenden Tanker stoppen“, erläuterte der Landrat die Unterbringungssituation. Der ab Sommer 2015 rapide gestiegene Zuwanderungsstrom, der zum Jahresende bei monatlich bis zu 900 und in der ersten Dekade 2016 noch bei durchschnittlich 537 Zugängen im Monat lag, war insbesondere aufgrund der Blockade der Balkanroute im Mai und Juni sogar auf null gesunken.

Die neue Strategie sieht vor, kleine, unwirtschaftliche bzw. für das Landratsamt organisatorisch schwer zu betreuende Objekte aufzugeben. Die kurzfristige Reduzierung der Unterkunftsplätze ist möglich, weil sich das Landratsamt mit verschiedenen Miet- und Kaufmodellen von Anfang an breit aufgestellt hat, um einerseits einen sicheren Basisbestand zu haben, andererseits aber auch flexibel auf Veränderungen reagieren zu können. Dank dieses vorausschauenden Managements können noch im Jahr 2016 1.123 Plätze abgebaut werden. In 2017 könnten weitere 1.109 Plätze gekündigt werden.
Um die Auslastung zu verbessern, will das Landratsamt außerdem die derzeit vorhandenen Spielräume nutzen, um die Fläche pro Flüchtling von 4,5 auf sieben Quadratmeter zu erhöhen. Das Land hatte die Wohnfläche je Flüchtling bereits früher erhöht, was jedoch wegen der enormen Zugänge bis Ende 2017 ausgesetzt wurde.

„Auch wenn wir jetzt sehr kurzfristig reagieren müssen, dürfen wir unsere Handlungsfähigkeit nicht verlieren und müssen weiter auf Sicht fahren. Der Vertreibungsdruck wird neue Wege finden, verlässliche Prognosen fehlen nach wie vor und die Auswirkungen der landes- und bundespolitischen Vorhaben sind noch ungewiss“, so Scheres Einschätzung.

Den Städten und Gemeinden empfahl Scherer, sich auf die Situation einzustellen, dass die Anschlussunterbringung erheblich an Bedeutung gewinnen wird. Dies liege unter anderem an den zu erwartenden steigenden Zuweisungen von anerkannten Flüchtlingen aus den vorläufigen Unterbringungen und den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes, wenn das BAMF die Verfahren beschleunigt. Darüber hinaus werde im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung deutlich, dass die vorläufige Unterbringung nur übergangsweise fortbestehen soll, was im Umkehrschluss dazu führen wird, dass die Anschlussunterbringung deutlich an Bedeutung gewinnen wird. Deswegen bot der Landrat den Städten und Gemeinden an, die kleinen und für den Landkreis ungünstig gelegenen Einheiten im Bedarfsfall zu übernehmen und für die Anschlussunterbringung zu nutzen. Außerdem empfahl der Landrat, bei Unterbringung, Kindergärten und Schulen interkommunal zu agieren, um den großen Herausforderungen effizient zu begegnen.

Welche konkreten Objekte gekündigt werden sollen, ob eine Umwandlung in eine Anschlussunterbringung erfolgt bzw. wann diese aufgelöst werden sollen und wohin die Bewohner verlegt werden, wird das Landratsamt mit den jeweiligen Kommunen abstimmen. Die betroffenen Zuwanderer und Ehrenamtlichenkreise werden frühzeitig darüber informiert.