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Datum: 29.03.2021

Zusätzliche Hofzufahrten und Wege für Fischerbacher Land- und Forstwirte

Im Schwarzwaldverfahren Fischerbach können über ein Zusatzförderprogramm weitere Hofzufahrten und Waldwege für rund eine zusätzliche Million Euro gebaut werden. Dafür übergab der Leiter des Amts Vermessung und Flurneuordnung des Ortenaukreises Ansgar Jäger kürzlich im Auftrag von Landrat Frank Scherer den Bescheid des Landes an die Teilnehmergemeinschaft.

Landrat Frank Scherer freut sich über die weitere Förderzusage: „Vom Fortschritt des Schwarzwaldverfahrens habe ich mir im Oktober letzten Jahres beim Gemeindebesuch in Fischerbach ein Bild gemacht. Ich beglückwünsche die Teilnehmergemeinschaft und die Gemeinde, denn der Kreis kann nun im Flurneuordnungsverfahren durch die zusätzliche Unterstützung des Bundes und des Landes weitere wichtige Modernisierungsaufgaben bei Hofzufahrten und Erschließungen im Wald angehen“, so der Landrat. „Mit Flurneuordnungsverfahren wie diesem schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass unsere Land- und Forstwirte auch unter schwierigen Bedingungen erfolgreich wirtschaften und zukunftsfähig bleiben können“, so Scherer. „Denn sie leisten neben der Herstellung erstklassiger Produkte auch einen sehr wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer besonderen Kulturlandschaft und damit unserer touristischen Attraktivität.“

Im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens sind in den vergangenen beiden Dekaden bereits 48,5 Kilometer Waldwege sowie neun Hofzufahrten entstanden. Mit dem positiven Bescheid des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung können nun rund eine Million Euro mehr als ursprünglich geplant in weitere Infrastrukturmaßnahmen investiert werden.

„Das ist ein großer Tag für Fischerbach! Wir freuen uns sehr und danken dem Ortenaukreis für die Unterstützung. So kann das Ziel der Flurneuordnung erreicht werden. Die Hofzufahrten, die im bisherigen Programm nicht berücksichtigt werden konnten, können nun fit gemacht werden für die Zukunft. Wir haben noch Waldbereiche, die überhaupt nicht erschlossen sind. Mit den zusätzlichen Mitteln kann auch diese Lücke geschlossen werden“, so der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft Ulrich Müller.

„Wir sind sehr dankbar für die Unterstützung der Teilnehmergemeinschaft durch den Zuschussgeber. Nicht zuletzt profitiert auch die Gemeinde vom Flurneuordnungsverfahren. So kann Offenhaltung gelingen!“ freute sich Bürgermeister Thomas Schneider.

„Das ist der erste Schritt zur Umsetzung der Maßnahmen“, wie Amtsleiter Jäger erklärte, „Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft muss nun über die Priorisierung der Wege entscheiden. Dann können die Maßnahmen im Detail geplant, mit dem Naturschutz und anderen Beteiligten abgestimmt werden und zur Einzelgenehmigung dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung vorgelegt werden. Die Landsiedlung ist für die Vereinbarungen mit den Eigentümern zuständig, der Verband der Teilnehmergemeinschaften für die Ausschreibung, die Vergabe und Abrechnung der Baumaßnahmen verantwortlich.“ Wichtig seien auch die umzusetzenden Ausgleichsmaßnahmen, die in Abstimmung mit dem Naturschutz gefunden werden müssten, was zunächst einer Bestandserhebung der Tiere, Pflanzen und Lebensräume bedürfe, so Jäger. „Wir wollen hier auf Dauer wirkungsvolle, aber auch kostengünstige und flächenschonende Lösungen finden.“

Hinweise zum Schwarzwaldverfahren Fischerbach:

Gebietsgröße 1732 Hektar

Teilnehmer 105

Flurstücke 421

Ausführungskosten rd. 4,8 Mio. Euro mit rd. 4 Mio. Euro Zuschuss

Grundzuschusssatz 79 Prozent

Hintergrundinformation Flurneuordnung

Flurneuordnungsverfahren haben zum Ziel, die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft zu verbessern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern und die Schönheit und den Erholungswert der Landschaft sowie die ökologische Vielfalt zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Dafür stellten der Bund und das Land Baden-Württemberg im Jahr 2020 rund 16 Millionen Euro an Fördermitteln bereit.

Beim Landratsamt Ortenaukreis laufen derzeit 25 Flurneuordnungsverfahren. Davon sind 17 sogenannte Schwarzwaldverfahren, die dazu dienen, Zufahrten zu Einzelhöfen sowie Wald- und Wiesenwege zu bauen und zu modernisieren.