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Datum: 30.12.2022

Wohngeldreform: Ortenaukreis ist auf Antragsflut vorbereitet

Mehr Antragsberechtigte und höhere Zuschüsse

Am 1. Januar 2023 tritt die weitreichende Wohngeldreform „Wohngeld Plus“ in Kraft, der Kreis der Anspruchsberechtigten erhöht sich deutlich, auch die Zuschüsse steigen. Der Bund rechnet aufgrund der Anhebung der Einkommensgrenzen mit einer Verdreifachung des Empfängerkreises. Auf die Wohngeldbehörden kommt eine hohe Arbeitsbelastung zu, der Ortenaukreis ist auf eine Antragsflut vorbereitet, wie Ingrid Oswald, Leiterin des Amtes für Soziales und Versorgung des Ortenaukreises, mitteilt. „Unser Ziel ist es, alle Anträge so zeitnah wie möglich zu bearbeiten, da die Energiekosten stark ansteigen und die Menschen sehr schnell auf die neuen Leistungen angewiesen sind“, so Oswald.

Um die steigenden Energiepreise stärker abzufedern, wird das neue Wohngeld dauerhaft eine Heizkosten- und Klimakomponente enthalten, was insgesamt zu einer Verdoppelung des durchschnittlich gezahlten Wohngelds führen dürfte.

„Die Umsetzung der Reform ist eine große Herausforderung. Unsere Mitarbeitenden arbeiten seit geraumer Zeit aufgrund diverser Rechtsänderungen und der Auswirkungen der Corona-Pandemie an ihrer personellen Belastungsgrenze. Aber wir profitieren im Ortenaukreis von einem sehr erfahrenen Team,“ teilt die Amtsleiterin mit. Derzeit werden von der Wohngeldstelle des Ortenaukreises 3.650 Wohngeldfälle bearbeitet. Der Kreis habe trotz kurzer Vorlaufzeit seit Oktober 2022 die erforderlichen personellen Vorkehrungen getroffen, um die zu erwartenden Anträge auf Leistungen nach dem Wohngeldgesetz effektiv abarbeiten zu können und die Wohngeldstelle mit sechs neuen Mitarbeitenden verstärkt.

Profitieren von der Reform werden vor allem Familien, Alleinerziehende sowie Rentnerinnen und Rentner mit geringem Einkommen. „Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Der genaue Anspruch wird auf Antrag von der zuständigen Wohngeldstelle geprüft“, erklärt Anja Wußler, die zuständige Sachgebietsleiterin der Wohngeldstelle des Landratsamtes. Die Bundesregierung hat außerdem die Auszahlung eines zweiten Heizkostenzuschusses beschlossen. Diesen Zuschuss erhalten alle, die im Zeitraum von September bis Dezember 2022 Wohngeld erhalten haben.“ Die Höhe des Heizkostenzuschusses ist nach Anzahl der Haushaltsmitglieder gestaffelt. Von den Wohngeldberechtigten ist nichts weiter zu veranlassen. Der zweite Heizkostenzuschuss wird voraussichtlich mit dem Wohngeld für März 2023 ausbezahlt“, so Wußler.

Hilfe beim Ausfüllen des Antrags und Informationen zum Verfahren gibt es auf der Webseite des Ortenaukreises www.ortenaukreis.de über den Pfad „Lebensunterhalt & Soziales – Wohnen – Wohngeld beantragen“. Dort wird auch konkret benannt, welche Nachweise für den Antrag auf Wohngeld zwingend erforderlich sind. Ein kompletter Antrag erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung. Nach Angabe des Wohnortes erhält man einen Link zu den Antragsformularen sowie den Hinweis, welches Amt zuständig ist.

Wohngeld kann über die Stadt-/Gemeindeverwaltung oder direkt bei der örtlich zuständigen Wohngeldstelle beantragt werden. Das Wohngeld wird ab dem Monat der Antragsstellung berechnet und ausbezahlt, so dass bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Nachzahlung gezahlt wird und in dieser Hinsicht keine Nachteile entstehen. Die großen Kreisstädte Achern, Kehl, Lahr, Oberkirch und Offenburg verfügen über eigene Wohngeldstellen