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Datum: 13.04.2022

Wie wird eine Bushaltestelle barrierefrei?

Broschüre des Landratsamtes gibt Tipps

In einer neuen Broschüre gibt das Landratsamt Ortenaukreis Städten, Gemeinden und Planungsbüros Handlungsempfehlungen und Tipps für den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen.

„Selbst wenn Haltestellen schon barrierefrei sind, variieren die Lösungen oft stark, sodass behinderte Menschen sich immer wieder etwa auf andere Leitsysteme oder bauliche Gegebenheiten einstellen müssen“, so Anita Diebold, Behindertenbeauftragte des Ortenaukreises. Um bestmögliche Lösungen und einheitliche Standards für den Ausbau von barrierefreien Bushaltestellen zu erarbeiten, hat sich aus dem Behindertenbeirat des Ortenaukreises die AG barrierefreier ÖPNV gebildet, dem neben Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener Sache auch ÖPNV-Fachleute des Kreises, von Städten und Verkehrsunternehmen angehören.

Gemeinsam hat die Arbeitsgruppe bei Vor-Ort-Terminen mit einem von der SWEG zur Verfügung gestellten Linienbus den Ist-Zustand von zehn barrierefreien Haltestellen im Ortenaukreis analysiert, den aktuellen Stand des Ausbaus sowie die Herausforderungen zusammengetragen und daraus Handlungsempfehlungen für die Städte und Gemeinden für den zukünftigen Umbau ihrer Haltestellen erarbeitet. Unter fachlicher Mitwirkung des Amts für Straßenverkehr und ÖPNV und des Straßenbauamt des Ortenaukreises haben die Experten daraufhin die einheitlichen Mindeststandards bestimmt. Diese wurden mit Unterstützung des VdK-Kreisverbandes nun in einer anschaulichen Broschüre zusammengefasst und veröffentlicht. Sie zeigt neben den erarbeiteten Handlungsempfehlungen für den Bau von barrierefreien Bushaltestellen auch eine vom Straßenbauamt entwickelte Musterhaltestelle mit optimalen Abmessungen der Wartefläche, der passenden Höhe des Bordsteins und der idealen Anordnung und Ausgestaltung des Einstiegsfelds und des Leitsystems.

„Obgleich jede Haltestelle entsprechend der örtlichen Situation individuell zu betrachten ist, sollten barrierefreien Haltestellen diesen Mindeststandards entsprechen, damit sie wirklich nutzerfreundlich sind“, so Diebold. Über die Broschüre hinaus gebe es aber auch weitere visuelle, akustische oder gestalterische Maßnahmen, die zur Barrierefreiheit von Bushaltestellen beitragen können. „Wir empfehlen den Städten und Gemeinden, vor dem Umbau ergänzend mit dem Amt für Straßenverkehr und ÖPNV, dem Straßenbauamt, der Polizei und dem betroffenen Busunternehmen Kontakt aufzunehmen, um sicher zu sein, dass alle Aspekte des barrierefreien Umbaus bedacht sind,“ so die Behindertenbeauftragte abschließend.

Die Broschüre ist auf der Internetseite des Ortenaukreises unter dem Suchbegriff „Musterhaltestelle“ oder unter dem Direktlink https://www.ortenaukreis.de/index.php?object=tx,3406.3.1&ModID=6&FID=3406.1934.1 abrufbar.

Hintergrund:
Die kommunale Behindertenbeauftragte des Ortenaukreises Anita Diebold ist Ansprechpartnerin, Beraterin und Ombudsstelle für Menschen mit Behinderungen. Zu ihren Aufgaben gehört es, die Akteure, die sich um die Belange von Menschen mit Behinderungen im Ortenaukreis kümmern, zu koordinieren und Informationen, etwa über Fördermöglichkeiten, bereitzustellen.
„Barrieren, die Menschen mit Behinderungen an der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben hindern, finden sich in allen gesellschaftlichen Bereichen, sei es beim Wohnen, Mobilität, Arbeit, Sprache, im Tourismus oder in der Gestaltung des öffentlichen Raumes“, so Diebold. „Mein Ziel ist es, solche Barrieren abzubauen.“ Um diesem Ziel ein Stück näher zu kommen, arbeitet die Behindertenbeauftragte mit Organisationen, Vereinen und den Beauftragten aus Städten und Gemeinden zusammen. Auch unter den kommunalen Behindertenbeauftragten der Stadt- und Landkreise findet ein regelmäßiger Austausch statt.