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Wenig Bewegung bei den Fallzahlen der Kommunalen Arbeitsförderung

Im August 2017 haben sich die Fallzahlen bei der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis (KOA) nur leicht verändert. So ist die Zahl der Arbeitslosengeld II-Empfänger gegenüber dem Vormonat um 0,2 Prozent gesunken und die Zahl der Bedarfsgemeinschaften hat sich um 0,2 Prozent erhöht. Im Vergleich zum Monat Juli hat die Arbeitslosenzahl um 3,2 Prozent zugenommen.

„Der überproportionale Anstieg der Arbeitslosigkeit im SGB II-Bereich liegt in der Jahreszeit begründet und ist typisch für den Ferienmonat August“, erläutert Armin Mittelstädt, der Leiter des Ortenauer Jobcenters, die aktuelle Entwicklung. „Das Schuljahr endete bereits im Vormonat und eine Berufsausbildung, Beschäftigung oder Arbeitsfördermaßnahme beginnt erst im September. In der Zwischenzeit zählen deshalb vermehrt jugendliche Leistungsempfänger statistisch als arbeitslos. Dies erklärt auch die deutliche Zunahme der Arbeitslosigkeit bei dieser Personengruppe“, so Mittelstädt weiter.

Derzeit betreut die KOA 8.618 Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt 18.493 Personen. Davon erhielten 11.853 Erwerbsfähige Arbeitslosengeld II und 5.808 Nichterwerbsfähige Sozialgeld. Neben den Regelleistungsberechtigten zählen zu den Personen in Bedarfsgemeinschaften zudem sonstige leistungsberechtigte Personen, die beispielsweise ausschließlich Leistungen aus dem Bildung und Teilhabepaket oder Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten, sowie Kinder ohne Leistungsanspruch, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken (wie durch Unterhaltszahlungen eines Elternteiles) oder Personen, die einen Ausschlussgrund durch Anspruch zum Beispiel auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Altersrente haben. Diese drei Personenkreise summieren sich auf 830 Personen.
4.703 Personen gelten gemäß den gesetzlichen Kriterien als arbeitslos und 3.605 als sogenannte „nicht arbeitslose Arbeitssuchende“. Hierzu gehören insbesondere Arbeitslosengeld II-Empfänger, die sich in Arbeitsfördermaßnahmen befinden oder über 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und nur ergänzende Leistungen erhalten. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Personen beträgt 8.308. Hinzu kommen 3.545 reine Leistungsbezieher, die beispielsweise als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen, sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder als über 58-Jährige nicht mehr vermittelt werden möchten.

Im August 2017 haben 208 Arbeitssuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen 34 Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten zweiten Arbeitsmarkt. Insgesamt haben somit im Berichtsmonat 242 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden.