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Wenig Bewegung bei den Fallzahlen der Kommunalen Arbeitsförderung

Im Mai 2016 haben sich die Fallzahlen bei der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis (KOA) kaum verändert: Gegenüber dem Vormonat hat die Zahl der Bedarfsgemeinschaften um 0,5 Prozent und die Arbeitslosenzahl um 0,1 Prozent abgenommen.

„Damit ist die Zahl unserer Leistungsempfänger zum ersten Mal seit über einem halben Jahr nicht angestiegen. Der kontinuierliche Fallzahlenzuwachs der letzten Monate hat sich somit nicht fortgesetzt“, kommentiert Armin Mittelstädt, Leiter des Ortenauer Jobcenters, die aktuellen Zahlen. „Dass dies noch nicht als Trendwende einzustufen ist, zeigt sich auch daran, dass der Mai generell ein Monat mit moderaten Veränderungsraten ist“, so Mittelstädt weiter.

Derzeit betreut die KOA 8.362 Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt 17.392 Personen. Davon erhielten 11.225 Erwerbsfähige Arbeitslosengeld II und 5.125 Nichterwerbsfähige Sozialgeld. Neben den Regelleistungsberechtigten zählen zu den Personen in Bedarfsgemeinschaften zudem sonstige Leistungsberechtigte, die ausschließlich einmalige Leistungen wie zum Beispiel Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket oder einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten. Hinzu kommen Kinder ohne Leistungsanspruch, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen wie etwa durch Unterhaltszahlungen eines Elternteiles decken, und Personen, die beispielsweise durch Anspruch auf BaföG oder Altersrente einen Ausschlussgrund haben. Diese drei Personenkreise summieren sich auf 1.042 Personen.

4.885 Personen gelten gemäß den gesetzlichen Kriterien als arbeitslos und 3.819 Personen als sogenannte „nicht arbeitslose Arbeitssuchende“. Hierzu gehören insbesondere Alg II-Empfänger, die sich in Arbeitsfördermaßnahmen befinden oder über 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und nur ergänzende Leistungen erhalten. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Personen beträgt 8.704. Hinzu kommen 2.521 reine Leistungsbezieher, die z.B. als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen, sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder als über 58-Jährige nicht mehr vermittelt werden möchten.

Im Mai 2016 haben 145 Arbeitssuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen 16 Arbeitsaufnahmen auf dem zweiten Arbeitsmarkt. Insgesamt haben im Berichtsmonat 161 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden.