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Datum: 25.04.2025

Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz: Ein Appell für mehr Schutz im Beruf

Am 28. April rückt der internationale „Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“ das Thema Arbeitssicherheit weltweit in den Fokus. Der Aktionstag wurde 1984 von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ins Leben gerufen, um das Bewusstsein für sichere Arbeitsbedingungen zu schärfen und die Prävention von Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten zu fördern.

Weltweit werden an diesem Tag Aktionen, Informationsveranstaltungen und Kampagnen organisiert, die Arbeitgeber wie Beschäftigte gleichermaßen sensibilisieren sollen. Ziel ist es, Risiken zu minimieren, Gesundheit zu schützen und ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen.

Verantwortung in der Region: Das Landratsamt Ortenaukreis im Einsatz für sicheren Arbeitsschutz

Die Arbeitsschutzbehörde im Landratsamt Ortenaukreis spielt eine zentrale Rolle bei der Durchsetzung und Kontrolle gesetzlicher Arbeitsschutzvorgaben in Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen. Während sich Berufsgenossenschaften primär auf die Versicherung und Prävention konzentrieren, liegt der Fokus der staatlichen Aufsicht auf der Einhaltung der rechtlichen Standards – und dem Eingreifen bei Verstößen. Sanktionen können von Bußgeldern bis hin zur Stilllegung von Betrieben reichen.

Arbeitgeber – ob privatwirtschaftlich oder öffentlich – sind verpflichtet, meldepflichtige Arbeitsunfälle den zuständigen Unfallversicherungsträgern zu melden. Zusätzlich muss bei Unfällen in Unternehmen, die der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht unterliegen, eine Kopie der Unfallanzeige an die staatliche Arbeitsschutzbehörde übermittelt werden.

„Bei schweren bis hin zu tödlichen Arbeitsunfällen wird unsere Behörde hinzugezogen“, erklärt Amtsleiter Maximilian Ganninger. „Unser Ziel ist es, Ursachen schnell zu erkennen, Risiken zu analysieren und für künftige Sicherheit zu sorgen.“

Gefährdungsbeurteilung als Schlüssel zur Prävention

Einen besonders hohen Stellenwert nimmt die sogenannte Gefährdungsbeurteilung ein. Seit 1996 gesetzlich vorgeschrieben, verpflichtet sie Arbeitgeber dazu, alle arbeitsbedingten Gefährdungen systematisch zu erfassen, Schutzmaßnahmen zu entwickeln und deren Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen.

Zu den möglichen Gefährdungsfaktoren zählen unter anderem:

  • die Gestaltung und Ausstattung von Arbeitsplätzen,
  • physikalische, chemische oder biologische Einwirkungen,
  • der Umgang mit Gefahrstoffen,
  • der Einsatz von Maschinen und Arbeitsmitteln,
  • Arbeitsorganisation und Arbeitszeiten,
  • sowie unzureichende Qualifikation oder Schulung der Beschäftigten.

„Neben der Kontrolle der Einhaltung von Vorschriften wie dem Arbeitsschutzgesetz oder der Arbeitsstättenverordnung liegt uns auch die Beratung von Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern am Herzen“, so Ganninger. „Dieser präventive Ansatz ist ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit.“

Sicherheit auch auf der Straße

Das Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht übernimmt auch Verantwortung im Bereich der Verkehrssicherheit. Besonders im Fokus: die Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten sowie Arbeitszeiten im gewerblichen Güterverkehr. „Mit über 5.100 registrierten Fahrzeugen über 3,5 Tonnen gehört der Ortenaukreis zu den landesweiten Spitzenreitern“, betont Ganninger. Entsprechend hoch ist auch die Verantwortung für die Sicherheit auf den Straßen.