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Datum: 28.04.2023

Weiter steigende Fallzahlen trotz vieler Integrationen in den Arbeitsmarkt

Medieninformation zum Statistikreport April 2023

Im April 2023 haben 8.809 Familien bzw. Haushalte Bürgergeld bezogen, somit 146 mehr als im Vormonat (plus 0,9 Prozent). Die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II hat in nahezu gleichem Umfang zugenommen (plus 0,8 Prozent). „Damit sind die Fallzahlen der Kommunalen Arbeitsförderung (KOA) zum fünften Mal in Folge angestiegen und haben damit ein Niveau erreicht, dass nur noch geringfügig unter dem letzten Höchstwert vom Frühjahr 2010 liegt“, kommentiert Armin Mittelstädt, der Leiter des Ortenauer Jobcenters, die aktuelle Entwicklung.

Im April haben 165 Arbeitssuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Dies entspricht einer Zunahme von 39,8 Prozent gegenüber dem Vormonat und immerhin 32 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. „Diese positive Bilanz bei den Integrationen ist natürlich erfreulich. Dennoch ist der im April aus saisonalen Gründen sonst typische Rückgang der Fallzahlen in diesem Jahr ausgeblieben. Der erhoffte Frühjahrsaufschwung ist somit nach wie vor ausgeblieben“, zeigt sich Mittelstädt ernüchtert.

Die zentrale Ursache dafür, dass die Fallzahlen trotz der Zunahme an Integrationen nicht sinken, liegt in vermehrten Zugängen in den Leistungsbezug. „Dies ist nicht zuletzt bedingt durch die in den letzten Monaten wieder angestiegene Zahl an Ukraine-Geflüchteten und es ist zu befürchten, dass diese Entwicklung weiter anhält“, blickt Mittelstädt eher skeptisch in die Zukunft.

Derzeit erhalten 18.777 Personen Leistungen der KOA. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Leistungsberechtigten beträgt 9.284. Hinzu kommen 5.707 nichterwerbsfähige Regelleistungsempfänger, 2.835 reine Leistungsbezieher, die z. B. als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen oder sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, sowie 951 sonstige Leistungsberechtigte, die keine Regelleistungen beziehen.