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Datum: 07.07.2017

Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

Hitze sorgt für Niedrigwasser

Aufgrund der momentanen trockenen Witterung sind die Pegelstände der Gewässer im Ortenaukreis auf kritische Werte gesunken. Deswegen darf an Bächen und Flüssen derzeit kein Wasser entnommen werden, um landwirtschaftliche Flächen oder Hausgärten zu beregnen. Darauf weist das Wasserwirtschaftsamt des Landratsamtes Ortenaukreis hin. „Nach den Wettervorhersagen ist weiterhin nicht mit größeren Niederschlagsmengen zu rechnen. Lokale Regenschauer können kaum zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation beitragen. Bei dem momentan herrschenden Niedrigwasser dürfen auch die Inhaber von Wasser-rechten diese nur im erlaubten Umfang ausüben. Die in den wasserrechtlichen Entscheidungen definierten Mindestwasserabgaben sind strikt einzuhalten“, betont Bernhard Vetter, Leiter des Amts für Wasserwirtschaft und Bodenschutz im Landratsamt. 

Die geringe Wasserführung und die Wärme belasten sowohl die Tiere als auch die Pflanzen im Gewässer. „Deswegen ist es besonders wichtig, dass die Wasserläufe nicht völlig austrocknen. Wenn die Fließgewässer nicht ausreichend Wasser führen, wird die Selbstreinigungskraft des Gewässers gemindert, vermehrter Algenwuchs und auch Schäden und Ausfälle für die Fischerei wären die Folge“, informiert Vetter. „Wir appellieren an die Verantwortung jedes Einzelnen, Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen derzeit zu unterlassen“, betont der Wasserwirtschaftsamtsleiter. Ab sofort werde sein Amt die Einhaltung der wasserrechtlichen Vorschriften verstärkt kontrollieren. Verstöße können Bußgelder bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen. 

Eine Alternative zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern könne die Grundwasserentnahme über Tiefbrunnen sein. Dies sollte allerdings vorher mit der Gemeinde und der Wasserbehörde des Landratsamtes abgestimmt werden. 

Die aktuellen Pegelstände sind im Internet auf den Seiten der Hochwasservorhersagezentrale HVZ unter www.hvz.baden-wuerttemberg.de abrufbar.