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Datum: 13.08.2024

Was tun mit Fallobst aus dem Hausgarten?

Wohin mit dem Fallobst, wenn es sich weder für den Verzehr noch für die Saftpresse eignet? Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Ortenaukreises rät: Wer einen Hauskompost hat, kann das Fallobst in kleineren Mengen problemlos mitkompostieren. Größere Mengen sollten allerdings in zeitlichen Abständen nach und nach aufgebracht und die einzelnen Lagen möglichst mit anderen pflanzlichen Abfällen, Kompost oder Erde abgedeckt werden.

Fallobst darf bei den Grünabfallsammelstellen im Ortenaukreis weder auf den Deponien noch auf den gemeindeeigenen Sammelplätzen angenommen werden, da die daraus entstehenden Sickersäfte auf den Sammelstellen zu Bodenbelastungen führen können. Als Alternative empfiehlt die Abfallberatung, das Fallobst über die Graue Tonne oder Rote Zusatzmüllsäcke zusammen mit dem Hausmüll zu entsorgen. Denn in der Mechanisch-Biologischen-Abfallbehandlungsanlage in Ringsheim wird der Inhalt der Grauen Tonne verwertet, sodass auf diese Weise aus dem Fallobst und anderen organischen Abfällen Biogas erzeugt wird, das im eigenen Blockheizkraftwerk vor Ort zur Strom- und Fernwärmeerzeugung genutzt wird.

Gegen Entgelt können Kleinmengen an Fallobst aus Hausgärten auch bei den meisten gewerblichen Kompostierungsanlagen im Ortenaukreis angeliefert werden. Öffnungszeiten und Kontaktdaten aller Kompostierungsanlagen sind auf der Internetseite des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Ortenaukreis unter www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de und in der AbfallApp, jeweils im Menüpunkt „Gewerbliche Abfallannahmestellen“ zu finden. Anlieferungsbedingungen und Preise müssen vor der Anlieferung direkt bei den Kompostierungsanlagen erfragt werden, da die einzelnen Anlagen unterschiedliche Anlieferbedingungen und Preise haben.

Für weitere Informationen zu Fallobst, zur Kompostierung sowie zur Entsorgung und Verwertung anderer Abfälle steht die Abfallberatung des Eigenbetrieb Abfallwirtschaft unter Telefon 0781 805 9600 oder E-Mail abfallberatung@ortenaukreis.de zur Verfügung.