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Datum: 21.08.2026

Was tun mit Fallobst aus dem Hausgarten?

Durch Hitze und Trockenheit fallen viele Äpfel vorzeitig vom Baum, bleiben kleiner oder bekommen Sonnenbrandschäden. Wohin mit Fallobst, wenn es sich weder für den Verzehr noch für die Saftpresse eignet?

„Wer einen Hauskompost hat, kann das Fallobst in kleineren Mengen problemlos mitkompostieren. Größere Mengen sollten allerdings in zeitlichen Abständen nach und nach aufgebracht und die einzelnen Lagen möglichst mit anderen pflanzlichen Abfällen, Kompost oder Erde abgedeckt werden“, rät Daniel Parden, Abfallberater beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Ortenaukreises.

Fallobst darf bei den Grünabfallsammelstellen weder auf den Deponien noch auf den gemeindeeigenen Sammelplätzen angenommen werden, da die daraus entstehenden Sickersäfte zu Bodenbelastungen führen können. Als Alternative empfiehlt die Abfallberatung, das Fallobst über die Graue Tonne oder Rote Zusatzmüllsäcke zusammen mit dem Hausmüll zu entsorgen. In der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) in Ringsheim wird der Inhalt der Grauen Tonne verwertet; aus dem entstehenden Biogas erzeugt das Blockheizkraftwerk vor Ort Strom und Fernwärme.

Gegen Entgelt können Kleinmengen an Fallobst aus Hausgärten auch bei den meisten gewerblichen Kompostierungsanlagen im Ortenaukreis angeliefert werden. Öffnungszeiten und Kontaktdaten aller Kompostierungsanlagen sind auf der Internetseite des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Ortenaukreis unter www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de und in der AbfallApp, jeweils im Menüpunkt „Gewerbliche Abfallannahmestellen“, zu finden. Anlieferungsbedingungen und Preise müssen vor der Anlieferung direkt bei den Kompostierungsanlagen erfragt werden.

Für weitere Informationen zu Fallobst, zur Kompostierung sowie zur Entsorgung und Verwertung anderer Abfälle steht die Abfallberatung des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft unter Telefon 0781 805 9600 oder per E-Mail unter abfallberatung@ortenaukreis.de zur Verfügung.