Vorträge zu rechtlichen Vorschriften für Direktvermarkter, bäuerliche Gastronomen und Anbieter von Urlaub auf dem Bauernhof
Das Amt für Landwirtschaft im Landratsamt Ortenaukreis bietet für Anbieter von Agrotourismus, Direktvermarkter und bäuerliche Gastronomen zwei Vorträge zu rechtlichen Vorschriften in Bezug auf einen Internetauftritt und für Anbieter von Urlaub auf dem Bauernhof an.
Bei eigenen Internetauftritten sind zahlreiche Rechtsvorschriften einzuhalten. Die Juristin Anne Katrin Zabel von der E-Commerce Verbindungstelle Kehl informiert in ihrem Vortrag über die Datenschutzgrundverordnung, das Telemediengesetz sowie das Urheber- und Markenrecht. In einem zweiten Vortrag richtet sich Rechtsanwalt Sammy Hammad an Urlaub auf dem Bauernhof-Anbieter. Hierbei sind rechtliche Rahmenbedingungen und Vorgaben zu diesem Betriebszweig wie beispielsweise die Frage, welcher Betrieb von dem Pauschalreiserecht betroffen ist, im Blickpunkt. Daneben werden die Themen Preisangabenverordnung, AGBs und rechtliche Vorgaben gegenüber dem Gast angesprochen.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos, die Vorträge können unabhängig voneinander besucht werden. Der erste findet statt am Montag, 14. Januar 2019, um 19 Uhr, der zweite Vortrag beginnt um 20:30 Uhr, jeweils im Amt für Landwirtschaft in der Prinz-Eugen-Straße 2. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Anmeldung ist bis 10. Januar 2019 unter Telefon 0781 805 7100, per Mail an landwirtschaftsamt@ortenaukreis.de oder online über den Veranstaltungskalender www.ortenaukreis.landwirtschaftsverwaltung-bw.de möglich.