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Datum: 06.06.2016

Vorläufige Unterbringung im »N40« in Friesenheim wird vorerst aufgegeben

Das Landratsamt Ortenaukreis wird die vorläufige Unterbringung für Zuwanderer im ehemaligen Militärgebäude „N40“ auf dem Lahrer Flugplatzgelände, Gemarkung Friesenheim, vorerst nicht mehr nutzen. Die 138 Bewohner, die aktuell in der Unterkunft leben, werden in den kommenden Wochen in andere vorläufige Unterbringungen im Ortenaukreis, in denen noch Kapazitäten frei sind, verlegt. Das neue Gebäude am Bahnhof in Friesenheim wird, abhängig von der Zahl der Zuweisungen vom Land, voraussichtlich im Juli oder August in Betrieb genommen.

Anlass für die vorübergehende Schließung sind die seit April abrupt zurückgegangen Flüchtlingszahlen und die dadurch bedingte Auslastung von nur 70 Prozent der verfügbaren Plätze, aufgrund derer Landrat Frank Scherer in der vergangenen Woche eine neue Strategie hinsichtlich der Unterbringung von Zuwanderern auf den Weg gebracht hat. Diese sieht vor, insbesondere kleine, unwirtschaftliche bzw. für das Landratsamt organisatorisch schwer zu betreuende Objekte sukzessive aufzugeben. Die kurzfristige Reduzierung der Unterkunftsplätze ist möglich, weil sich das Landratsamt mit verschiedenen Miet- und Kaufmodellen von Anfang an breit aufgestellt hat, um einerseits einen sicheren Basisbestand zu haben, andererseits aber auch flexibel auf Veränderungen reagieren zu können. Dank dieses vorausschauenden Managements können noch im Jahr 2016 1.123 Plätze abgebaut werden. In 2017 könnten weitere 1.109 Plätze gekündigt werden.

Da die Nutzung des „N40“ angesichts der im April fertiggestellten neuen Gemeinschaftsunterkunft am Bahnhof Friesenheim ohnehin nur bis Ende 2016 geplant war, aufgrund seiner abgeschiedenen Lage, aus Kostengründen, aber vor allem auch wegen der enorm zurückgegangenen Zuweisungen vom Land hat das Landratsamt beschlossen, die Unterkunft zumindest vorübergehend zu schließen. Das Vorgehen hat das Landratsamt in den vergangenen Tagen mit der Gemeinde Friesenheim abgestimmt; auch die betroffenen Bewohner und der ehrenamtliche Helferkreis wurden informiert. Soweit möglich nimmt das Landratsamt Rücksicht auf persönliche Umstände, wie etwa familiäre Konstellationen, bereits bestehende Arbeitsverhältnisse oder Schulstandort.

 

Hintergrund Flüchtlingsunterkünfte und Zuwanderer

Erstaufnahmestellen des Landes:

Neuankömmlinge werden zunächst in den Erstaufnahmestellen des Landes untergebracht. Hier sollen die gesundheitliche Untersuchung und erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt werden. Außerdem sollen die Zuwanderer einen Asylantrag stellen können. In diesen Einrichtungen bleiben die aufgenommen Personen bis zu drei Monate.

Vorläufige Unterbringung der Kreise:

In der Regel kommen Flüchtlinge, die das oben beschriebene Verfahren durchlaufen haben, in die Unterbringungen der Kreise. Dabei handelt es sich meist um Gemeinschaftsunterkünfte, d.h. größere Wohneinheiten wie Wohnheime oder Containerdörfer, aber auch um Wohnungen. In den vorläufigen Unterbringungen im Ortenaukreis leben aktuell 4.020 Zuwanderer, insgesamt stehen zurzeit 5.771 Plätze zur Verfügung.

Anschlussunterbringung der Kommunen:

Anerkannte Asylbewerber oder Menschen, die bereits seit zwei Jahren in der vorläufigen Unterbringung leben, werden in die kreisangehörigen Städte und Gemeinden verteilt. Im Ortenaukreis erfolgt die Verteilung nach einer Quote, die sich nach der Bevölkerung, aber auch nach den Vorbelastungen berechnet. Soweit dies erforderlich ist, stellen die Städte und Gemeinden die entsprechenden Unterbringungen bereit. Gemeinsam mit der Kreisverwaltung wirken sie auf die zügige und endgültige Unterbringung und Unabhängigkeit der untergebrachten Menschen von öffentlichen Leistungen hin.