Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt
Datum: 19.01.2024

Tularämie - Landratsamt Ortenaukreis gibt Hinweise zum Umgang mit toten Wildtieren

Tularämie (auch Nager- oder Hasenpest) ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die mittlerweile in ganz Baden-Württemberg vorkommt. Der Erreger infiziert vor allem wildlebende Kleinsäuger wie Hasen, Kaninchen und Mäuse. Hunde können sich ebenfalls infizieren und erkranken.

„Als sogenannte Zoonose kann die Krankheit auch vom Tier auf den Menschen übertragen werden. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist bislang jedoch nicht bekannt“, erläutert Evelyn Bressau, Leiterin des Gesundheitsamts des Ortenaukreises. Auch in der Ortenau kommt es immer wieder zu einzelnen Infektionen. Menschen infizieren sich meist durch den direkten Kontakt der Haut oder Schleimhäute mit infizierten Tieren, aber auch durch kontaminiertes Wasser, über Mückenstiche und Zeckenbisse oder das Einatmen infizierter Stäube oder kontaminierter Getreide (Mäusekot).

„Grundsätzlich ist auch in dieser Jahreszeit ein Aufenthalt in der Natur mit Waldspaziergängen eine gute Sache. Personen, die sich häufig in der freien Natur aufhalten sollten jedoch wissen, dass z.B. von toten Tieren eine Gefahr ausgehen kann, weil sie mit Tularämie infiziert sein könnten“, so Bressau.

Je nach Infektionsweg können bei erkrankten Menschen neben Fieber und Lymphknotenschwellungen auch Schüttelfrost, Kopf-und Gliederschmerzen, Durchfall, Erbrechen, Atemnot und septische Symptome auftreten.  Bei einer Infektion ist eine Behandlung mit Antibiotika notwendig.

Mit dem Erreger kontaminierte Materialien in der Umwelt (beispielsweise Wasser, Kadaver erkrankter Tiere) bleiben insbesondere in den kalten Wintermonaten lange infektiös.

Bei Aufenthalten im Wald sollten daher einige Regeln beachtet werden:

-       Tot aufgefundene Feldhasen oder Wildkaninchen nicht anfassen, sondern über die örtliche Polizeibehörde dem zuständigen Jagdrevierinhaber melden.

-       Insektenschutz anwenden und Zeckenbisse vermeiden

-       Bei Tätigkeiten mit Staubentwicklung sollten Atemschutzmasken getragen werden. Wasser ohne Trinkwasserqualität, etwa aus Flüssen, Brunnen oder Bächen ist vor dem Trinken abzukochen.

„Jägerinnen und Jäger sollten darüber hinaus im Umgang mit Feldhasen und Wildkaninchen noch folgendes beachten“, ergänzt Petra Hoferer, aus dem Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. „Beim Aufbrechen bzw. Ausweiden von Tieren sollten Handschuhe, Lackschürze und Mundschutz getragen werden. Eine gründliche Reinigung und Desinfektion der Arbeitsgeräte und Schürze ist nach dem Gebrauch erforderlich. Zusätzlich sollte bei o.g. Tätigkeit Spritzeffekte vermieden werden. Fallwild oder erlegtes Wild mit bedenklichen Merkmalen sind an ein staatliches Untersuchungsamt zu verbringen oder in einer Verwahrstelle unschädlich zu beseitigen.“ Weiterhin wird Hundehaltern empfohlen, ihre Hunde an der Leine zu führen, da ein Kontakt mit Kadavern und infizierten Tieren unbedingt zu vermeiden ist.