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Datum: 28.08.2026

Fallzahlen steigen trotz erhöhter Zahl von Integrationen in den Arbeitsmarkt

Medieninformation zum Statistikreport August 2026

Im August belief sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften (BG) im Zuständigkeitsbereich des Ortenau Jobcenters auf 8.820 und ist damit gegenüber dem Vormonat um 79 BG angestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat liegt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften hingegen weiterhin um 147 BG niedriger. „Der leichte Anstieg der Bedarfsgemeinschaften gegenüber Juli ist zunächst eine Momentaufnahme. Im Vergleich zum Vorjahr liegen die Fallzahlen weiterhin niedriger. Gleichzeitig entwickelt sich die Zahl der Integrationen positiv“, führt Silvia Kimpel, Leiterin des Ortenau Jobcenters aus.

Die Entwicklung der Arbeitsmarktintegrationen setzte sich auch im August positiv fort. Gegenüber dem Vorjahresmonat stieg die Zahl der Integrationen um 12,8 Prozent. Im Vergleich zum Vormonat war ebenfalls ein Anstieg um 4,6 Prozent zu verzeichnen.

Im August nahmen 179 Arbeitsuchende eine sozialversicherungspflichtige oder selbstständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt auf. Hinzu kamen 24 Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten zweiten Arbeitsmarkt. Hierbei handelt es sich überwiegend um öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse. Insgesamt verzeichnete das Ortenau Jobcenter im Berichtsmonat damit 203 Arbeitsmarktintegrationen.

Derzeit beziehen insgesamt 17.977 Personen Leistungen des Ortenau Jobcenters. Darunter befinden sich 5.190 arbeitslos gemeldete Personen. Weitere 4.008 Personen sind als arbeitsuchend registriert. Somit stehen aktuell 9.198 Personen dem Arbeitsmarkt unmittelbar zur Verfügung.

Zum Kreis der Leistungsberechtigten zählen darüber hinaus 4.912 nichterwerbsfähige Personen, insbesondere Kinder sowie Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Hinzu kommen 1.042 Personen, die keine Regelleistungen erhalten. Zu diesem Personenkreis zählen unter anderem Angehörige mit Anspruch auf Ausbildungsförderung (BAföG), Altersrentnerinnen und Altersrentner sowie Personen, die ausschließlich Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen.