Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt
Datum: 11.10.2017

Statement des Landratsamts Ortenaukreis zum Widerspruchsbescheid des RP Freiburg zu den geplanten Windkraftanlagen in Oppenau und Lautenbach

Zur heutigen Meldung des Regierungspräsidiums Freiburg (RP), die ablehnende naturschutzrechtliche Entscheidung des Landratsamtes Ortenaukreis zu den geplanten Windkraftanlagen in den Landschaftsschutzgebieten „Oberes Achertal“ und „Lierbach und Kniebisstraße“ in den Gemeinden Oppenau und Lautenbach aufzuheben, nimmt Pressesprecher Kai Hockenjos wie folgt Stellung:  

"Der 17-seitige Widerspruchsbescheid ist heute bei uns eingetroffen. Wir werden den Bescheid jetzt prüfen, auswerten und beurteilen. Wir bedauern außerordentlich, dass das Regierungspräsidium Freiburg unsere Auffassung nicht teilt, dass wegen der hohen Qualität des Landschaftsschutzgebietes einerseits und der geringen Windhöffigkeit am Standort andererseits eine Befreiung nicht gerechtfertigt ist. Immerhin hat das Landschaftsschutzgebiet dort schon seit 65 Jahren Bestand und es ist bisher gelungen, es von jedweden technischen Einrichtungen frei zu halten. Außerdem befindet sich der Standort der geplanten Windräder in der Nähe des Ortenauer Portals zum Nationalpark Schwarzwald (Wasserfälle Allerheiligen und Klosterruine Allerheiligen). 

Das Genehmigungsverfahren für die Anlagen 1+2 wird nun weitergeführt. Für die geplanten Anlagen 3+4, die inmitten des Landschaftsschutzgebiets liegen sollen, liegt uns noch kein Antrag auf immissionschutzrechtliche Genehmigung vor."