Silvesterkracher und andere Feuerwerkskörper sind kein Spielzeug!
Gewerbeaufsicht kündigt Kontrollen an und gibt Tipps zum richtigen Umgang
An vielen Orten wird das neue Jahr mit buntem Feuerwerk, Böllern und Raketen begrüßt. „Silvesterkracher und andere Feuerwerkskörper sind aber kein ungefährliches Spielzeug. Die oft überschwängliche Stimmung sollte niemanden dazu verleiten, unsachgemäß oder leichtsinnig zu handeln“, unterstreicht Julia Morelle, Leiterin des Amts für Gewerbeaufsicht beim Landratsamt Ortenaukreis. „Brandwunden oder Verletzungen des Trommelfells, wie sie immer wieder vorkommen, lassen sich vermeiden, wenn nicht leichtfertig, sondern mit der notwendigen Sorgfalt Feuerwerkskörper abgebrannt werden“, so Morelle. Auch sollten Verbraucher nicht erst bei der Verwendung, sondern bereits beim Kauf aufmerksam sein. „Grundsätzlich sind nur pyrotechnische Artikel zu verwenden, die das in Deutschland notwendige Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung, BAM, besitzen oder mit dem CE-Kennzeichnung versehen sind. Sie bestätigen, dass der Feuerwerksartikel auf ordnungsgemäße Funktionalität geprüft wurde. Die BAM hat beispielsweise die europaweit gültige Kennnummer 0589“, sagt die Expertin und weißt darauf hin, dass es immer wieder vorkomme, dass auch unzertifizierte Artikel aus Fernost ihren Weg hinter die Ladentheke finden. „Finger weg von illegalem Feuerwerk, es kann zu schweren Verletzungen führen!“, mahnt Morelle.
„Ein gewissenhafter Umgang mit Feuerwerkskörpern beginnt schon an der Verkaufstheke. Wer Raketen und Böller der Klasse II oder Kategorie II an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft, bringt diese in Gefahr und handelt in höchstem Maße unverantwortlich. Pyrotechnische Gegenstände dürfen auch nur unter Aufsicht von sogenannten „bestellten verantwortlichen Personen“ abgegeben werden. Diese sind vom Unternehmer eigens für diese Aufgabe zu beauftragen“, betont Morelle und macht klar: „Wir nehmen den Einzelhandel in die Verantwortung und kontrollieren verstärkt den Verkauf und die Lagerung von Feuerwerkskörpern in den Verkaufsstellen.“
Um es an Silvester nicht nur laut und bunt, sondern auch sicher „krachen“ zu lassen, sei auch die Aufmerksamkeit des einzelnen gefragt. Die Offenburger Behörde weißt deshalb auf wichtige Grundregeln im Umgang mit Feuerwerk hin:
- Hände weg von nicht zugelassenen pyrotechnischen Gegenständen – nur Feuerwerkskörper verwenden, die ein Zulassungszeichen haben (BAM oder CE)
- Blindgänger auf keinen Fall nochmals anzünden
- Feuerwerkskörper niemals selbst herstellen
- Nicht an gekauften Feuerwerkskörpern herumbasteln
- Wer es um Mitternacht zu Silvester krachen lassen will, sollte besser nüchtern bleiben: Alkohol und Feuerwerk können sonst zu einer explosiven Mischung werden.
- Gerade im Zusammenhang mit Standfeuerwerken und Feuerwerksbatterien kam es in den letzten Jahren vermehrt zu Unfällen. Sie brennen auf Bodenhöhe ab und haben meistens eine vergleichsweise lange Brenndauer. Dadurch stellen sie eine große Gefahr dar, wenn sie unkontrolliert abbrennen, weil sie beispielsweise umfallen. Deshalb bitte unbedingt die mitgelieferte Anleitung befolgen. Die ausgewählte Aufstellfläche muss eben, ausreichend groß und möglichst windgeschützt sein.
In diesem Jahr ist der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II und Kategorie II (Kleinfeuerwerke) von Donnerstag, 29. Dezember, bis Samstag, 31. Dezember, erlaubt.
Gezündet werden dürfen diese Artikel nur am 31. Dezember und am 1. Januar. Außerdem sei es ein Gebot der Fairness, bei der Silvesterknallerei Rücksicht auf ältere und kranke Menschen zu nehmen. „Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Böllern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist nicht erlaubt“, stellt Morelle klar.