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Datum: 22.01.2016

Richtigstellung zur Mitteilung des Bürgermeisteramtes Bad Peterstal-Griesbach bezüglich einer Flüchtlingsunterbringung im ehemaligen Hotel Faißt

Die heute Nachmittag von dem Bürgermeisteramt Bad Peterstal-Griesbach versendete Mitteilung bezüglich einer geplanten Flüchtlingsunterbringung im ehemaligen Hotel Faißt in Bad Peterstal wurde nicht vom Landratsamt Ortenaukreis autorisiert. Aussagen, die im Zusammenhang mit der Strategie der Flüchtlingsunterbringung des Ortenaukreises stehen, treffen teilweise nicht zu. Michael Loritz, der für Flüchtlingsfragen zuständige Dezernent im Landratsamt, nimmt wie folgt Stellung:

 „Im Januar 2016 kann der Ortenaukreis seine Aufnahmeverpflichtung erfüllen, wenn die Gemeinden ihm statistisch pro 1000 Einwohner 16 Plätze für die Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung stellen. Die Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach hat mit 60 bereits untergebrachten Flüchtlingen bei rund 2700 Einwohnern seine Verpflichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen mehr als erfüllt.

Das Angebot der Familie Faißt weitere 75 Flüchtlinge im ihrem ehemaligen Hotel unterzubringen, müssten wir vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die kommunale Solidarität einer gleichmäßigen Verteilung von Flüchtlingen eigentlich ablehnen. Insofern ist es falsch, dass das Landratsamt, wie in der Mitteilung vom Bürgermeisteramt Bad Peterstal-Griesbach ausgeführt, die Gemeinde um Akzeptanz einer Anmietung dieses Objektes bittet. Richtig ist vielmehr, dass das Landratsamt nur dann tätig wird, wenn die Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach in Kenntnis der Unterbringungsquote eine zusätzliche Unterbringung von Flüchtlingen befürwortet: Insofern verfolgen wir das Projekt nur weiter, wenn uns die Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach dazu einlädt.

Das ehemalige Hotel Faißt wurde uns vergangenes Jahr zur Unterbringung von Flüchtlingen angeboten. Anders als vermeldet, wurde bisher noch keine Einigung erzielt. Ein Mietvertrag wird vom Landratsamt vielmehr erst dann abgeschlossen, wenn ein eindeutiges Votum des Gemeinderats von Bad Peterstal-Griesbach für eine weitere Flüchtlingsunterbringung vorliegt.

Es trifft auch nicht zu, dass Mitarbeiter der Kreisverwaltung die Städte und Gemeinden des Ortenaukreises nach leer stehenden Gebäuden durchkämmen, vielmehr sind wir inzwischen auf einem sehr guten Weg, zu einer kreisweit ausgewogeneren Verteilung zu kommen. Dabei hilft auch, dass wir den Kommunen, die uns keine Objekte für die vorläufige Unterbringung anbieten konnten, vorgeschlagen haben, ihren Beitrag durch die vorzeitige Übernahme von voraussichtlich Bleibeberechtigen in die Anschlussunterbringung zu leisten.“