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Resolution zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans verabschiedet

Mit großer Mehrheit haben die Ortenauer Kreistagsmitglieder in ihrer gestrigen Sitzung auf Initiative von Landrat Frank Scherer eine Resolution zum Bundesverkehrswegeplan beschlossen. Mit dieser Resolution nimmt der Ortenaukreis Stellung zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030, den das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 16. März veröffentlicht und zur Anhörung freigegeben hat.

Darin spricht sich der Kreistag dafür aus, dass die Erweiterung der A5 zwischen Offenburg und Freiburg auf sechs Fahrstreifen in den vordringlichen Bedarf eingestuft wird. Auch eine neue Autobahn-Anschlussstelle Offenburg-Süd einschließlich der Verlängerung der B33 von Elgersweier zur A5, die Optimierung der vorhandenen Anschlussstellen der A5 zwischen Offenburg und Rust und eine neue Autobahn-Anschlussstelle Lahr-Nord/Friesenheim sollen in den vordringlichen Bedarf aufgenommen werden. Der Kreistag fordert außerdem, die B33-Ortsumfahrung Gutach in den vordringlichen Bedarf aufzunehmen und die Einstufung der B33-Ortsumfahrung Haslach als vordringlicher Bedarf ausdrücklich sicherzustellen. Daneben soll laut Kreistag auch die B3-Ortsumfahrungen Achern-Önsbach, Achern-Fautenbach und Appenweier in den vordringlichen Bedarf aufgenommen werden.

„Unsere zentrale Forderung ist weiterhin die Aufnahme der A5 zwischen Offenburg und Freiburg in den vordringlichen Bedarf Engpassbeseitigung, so Landrat Frank Scherer. Nur mit dieser Einstufung seien die damit zusammenhängenden Projekte neue Anschlussstelle Offenburg-Süd mit Anbindung an die B33, die neue Anschlussstelle Lahr-Nord/Friesenheim und die Erweiterung der Anschlussstellen Lahr und Rust realisierbar. Bereits im Jahr 2013 forderte der Kreistag in einer Resolution zum Bundesverkehrswegeplan 2015 diese Einstufung.

„Die Planung des 3. und 4. Bahngleises parallel zur A5 braucht eine abgestimmte Planung zwischen Bahn und Autobahnverwaltung. Deshalb muss auch der Bund zügig mit der Planung der Autobahnerweiterung beginnen“, machte Scherer geltend. „Außerdem ist die A5 für den europäischen Fernverkehr die wichtigste Nord-Süd-Verbindung im südwestdeutschen Raum. Das Verkehrsaufkommen südlich von Offenburg ist sehr hoch mit einem überproportional hohen Schwerverkehrsanteil. Der Ausbauzustand dieses Autobahnabschnitts wird aber den Anforderungen an eine bedeutende Transitstrecke nicht gerecht. Ich fordere deshalb zusammen mit dem Kreistag nicht nur die Einstufung in den vordringlichen Bedarf, sondern auch eine rasche Einleitung und zügige Durchführung der erforderlichen Planfeststellungsverfahren. Das gilt auch für alle anderen Bundesfernstraßenprojekte im Ortenaukreis“, erklärte Scherer.

„Was die Schienenprojekte betrifft, ist noch nicht geklärt, ob die Ausbaustrecke Kehl - Appenweier mit der sogenannten „Appenweierer Kurve“ zur Einbindung in die Rheintalbahn Richtung Norden in den vordringlichen Bedarf oder in den weiteren Bedarf aufsteigen wird,“ ergänzte Scherer. „Als Teil des transeuropäischen Eisenbahnnetzes Paris-Bratislava kommt dem Vorhaben herausragende Bedeutung zu. Deshalb drängen wir darauf, auch dieses Projekt in den vordringlichen Bedarf aufzunehmen“, so Scherer. Auch das Terminal für den kombinierten Ladungsverkehr (KV-Terminal) südlicher Oberrhein im Zuge des potentiellen Güterverkehrszentrums in Lahr müsse im Bundesverkehrswegeplan enthalten bleiben, selbst wenn es unsicher sei, ob es die Deutsche Bahn oder ein Privatunternehmen betreibe.

„Damit sich unsere Region als erfolgreicher Wirtschaftsstandort mit konkurrenzfähigen Betrieben und guten Arbeitsplätzen behaupten kann, ist eine gute und bedarfsgerechte Verkehrsinfrastruktur unverzichtbar. Genauso gilt es aber, vom Verkehr geplagte Menschen besser zu schützen und deshalb auch benötigte Ortsumfahrungen zu realisieren. Deshalb ist es unserer Fraktion ein elementares Anliegen, durch den Straßenausbau und Straßenneubau einen Anstieg der Gesamtlärmbelastung generell zu vermeiden und durch die in der Resolution genannten Ortsumfahrungen Lebensqualität zu verbessern“, bekräftigte Klaus Muttach, Vorsitzender der CDU-Fraktion.

Jürgen Nowak, Kreisvorsitzender der Freien Wähler, bemängelte, dass die vom Bund vorgelegte Projektliste für die Ortenau nicht zufriedenstellend sei. „Es ist deshalb unsere Pflicht als Kreistag, auf dieses Manko hinzuweisen und diese Resolution mit einem entsprechenden Forderungskatalog auf den Weg zu bringen für eine verkehrstechnisch bessere Ausstattung der Ortenau – was im Übrigen auch für die Schiene gilt“, so Nowak.

„Der Ortenaukreis ist eine wichtige Transitregion“ stellte der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Günter Gorecky, fest. „Leider werden wir im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans nur sehr stiefmütterlich behandelt, das ist äußert bedenklich! Deswegen begrüßt und unterstützt die SPD-Fraktion einstimmig die Resolution“, so Gorecky.

Die Fraktion der Grünen sprach sich geschlossen gegen die Resolution aus. Fraktionschef Alfred Baum machte deutlich, dass der vorliegende Entwurf des Bundesverkehrswegeplans, „wenn er auch nur annähernd so umgesetzt werde, wie vorgeschlagen, ein gewaltiges Investitionsprogramm“ darstelle. Es fehle jedoch noch ein plausibles Finanzierungskonzept. Baum bemängelte die Resolution als „prall gefüllte Wühlkiste von Einzelmaßnahmen“ während die FDP-Fraktion die Resolution „begrüßt und unterstützt“, so Sprecher Jochen Strosack. „Leistungsfähige Straßen sind eine der wichtigsten Grundlagen für die erfolgreiche Entwicklung einer Region. Das gilt insbesondere für die Autobahn A5, die bereits jetzt an der Grenze der Belastungsfähigkeit angekommen ist. Insofern wird ein 6-streifuiger Ausbau zwischen Offenburg und Freiburg zwingend notwendig, damit die A5 ihrer Funktion als bedeutende Transitstrecke gerecht werden kann. Auch die weiteren in der Resolution genannten Straßen- und Schienenprojekte stellen wichtige Infrastrukturprojekte für unseren Ortenaukreis dar.“

Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung soll der Bundesverkehrswegeplan überarbeitet und voraussichtlich bis Ende des Jahres 2016 beschlossen werden. Im Entwurf sind die Dringlichkeitsstufen "Vordringlicher Bedarf" und "Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung" sowie "Weiterer Bedarf" und "Weiterer Bedarf mit Planungsrecht" festgelegt. Die Vorhaben des vordringlichen Bedarfs sollen bis 2030 umgesetzt bzw. begonnen werden. Für Vorhaben im weiteren Bedarf werden voraussichtlich erst ab 2030 Investitionsmittel zur Verfügung stehen. Dies bedeutet, dass für solche Maßnahmen in den nächsten Jahren auch keine Planungsmittel zur Verfügung gestellt werden.