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Rückgang der Fallzahlen und Rekord bei Arbeitsfördermaßnahmen der Kommunalen Arbeitsförderung

Im Mai 2017 sind die Fallzahlen bei der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis (KOA) gesunken. Die Zahl der Arbeitslosengeld II-Empfänger hat gegenüber dem Vormonat um 1,7 Prozent, die Zahl der Bedarfsgemeinschaften um 1,3 Prozent und die Arbeitslosenzahl um 2,4 Prozent abgenommen. 

„Der überproportionale Rückgang der Arbeitslosigkeit im SGB II-Bereich liegt in der Zunahme an Arbeitsfördermaßnahmen begründet“, erläutert Armin Mittelstädt, der Leiter des Ortenauer Jobcenters, die aktuelle Entwicklung. So konnte die Zahl der Maßnahmeteilnehmer im vergangenen Monat um weitere 176 Personen gesteigert werden. Diese Leistungsempfänger zählen statistisch nicht mehr als arbeitslos, wodurch die Arbeitslosenstatistik entsprechend entlastet wird. „Derzeit sind 2.067 Teilnehmer an Arbeitsfördermaßnahmen gelistet, dies sind 25,1 Prozent aller dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Personen – beides die höchsten Aktivierungswerte seit es die KOA gibt“, freut sich Mittelstädt. 

Derzeit betreut die KOA 8.604 Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt 18.473 Personen. Davon erhielten 11.867 Erwerbsfähige Arbeitslosengeld II und 5.790 Nichterwerbsfähige Sozialgeld. Neben den Regelleistungsberechtigten zählen zu den Personen in Bedarfsgemeinschaften zudem sonstige leistungsberechtigte Personen, die beispielsweise ausschließlich Leistungen aus dem Bildung und Teilhabepaket oder Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten, sowie Kinder ohne Leistungsanspruch, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken (z.B. durch Unterhaltszahlungen eines Elternteiles) oder Personen, die einen Ausschlussgrund durch Anspruch z.B. auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Altersrente haben. Diese drei Personenkreise summieren sich auf 816 Personen.  

4.595 Personen gelten gemäß den gesetzlichen Kriterien als arbeitslos und 3.653 als sogenannte „nicht arbeitslose Arbeitssuchende“. Hierzu gehören insbesondere Alg II-Empfänger, die sich in Arbeitsfördermaßnahmen befinden oder über 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und nur ergänzende Leistungen erhalten. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Personen beträgt 8.248. Hinzu kommen 3.619 reine Leistungsbezieher, die z.B. als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen, sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder als über 58-Jährige nicht mehr vermittelt werden möchten. 

Im Mai 2017 haben 172 Arbeitssuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen 33 Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten zweiten Arbeitsmarkt. Insgesamt haben im Berichtsmonat 205 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden.