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Datum: 30.09.2026

Positive Entwicklung bei Fallzahlen und Arbeitsmarktintegrationen

Medieninformation zum Statistikreport September 2026

Im September belief sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften (BG) im Zuständigkeitsbereich des Ortenau Jobcenters auf 8.668. Gegenüber dem Vormonat entspricht dies einem Rückgang um 1,7 Prozent bzw. 152 Bedarfsgemeinschaften. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ging die Zahl der Bedarfsgemeinschaften um 177 zurück. „Damit wurde in etwa wieder das Niveau vom Juni 2022 erreicht, als die ersten ukrainischen Geflüchteten SGB II-Leistungen erhielten“, erklärt Silvia Kimpel, Leiterin des Ortenau Jobcenters.

Parallel zur rückläufigen Entwicklung der Fallzahlen verzeichnete das Ortenau Job-center im September eine hohe Zahl an Arbeitsmarktintegrationen. Insgesamt nahmen 342 Arbeitsuchende eine sozialversicherungspflichtige oder selbständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt auf. Hinzu kamen 33 Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten zweiten Arbeitsmarkt. Hierbei handelt es sich überwiegend um öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse. Insgesamt wurden damit im Berichtsmonat 375 Arbeitsmarktintegrationen erreicht. Gegenüber dem Vorjahresmonat mit 337 Integrationen entspricht dies einem Anstieg um rund elf Prozent. „Der September ist regelmäßig durch eine erhöhte Dynamik am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt geprägt. Die hohe Zahl an Arbeitsaufnahmen ist vor diesem Hintergrund eine erfreuliche Entwicklung“, so Kimpel.

Derzeit beziehen insgesamt 17.572 Personen Leistungen des Ortenau Jobcenters. Darunter befinden sich 5.210 arbeitslos gemeldete Personen. Weitere 3.927 Personen sind als arbeitsuchend registriert. Somit stehen aktuell 9.137 Personen dem Arbeitsmarkt unmittelbar zur Verfügung.

Zum Kreis der Leistungsberechtigten zählen darüber hinaus 4.838 nicht erwerbsfähige Personen, insbesondere Kinder sowie Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Hinzu kommen 915 Personen, die keine Regelleistungen erhalten. Zu diesem Personenkreis zählen unter anderem Angehörige mit Anspruch auf Ausbildungsförderung (BAföG), Altersrentnerinnen und Altersrentner sowie Personen, die ausschließlich Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen.