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Datum: 03.06.2024

Positive Bilanz bei den Integrationen – leichter Rückgang bei den Arbeitslosen Medieninformation zum Statistikreport Mai 2024

Im Mai haben 9.048 Familien bzw. Haushalte Bürgergeld bezogen, dies sind 30 mehr als im Vormonat (plus 0,3 Prozent). Die Fallzahlen sind nach dem Rückgang der letzten beiden Monate leicht angestiegen. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II um 0,5 Prozent bzw. um 4 Prozent bei der Personengruppe der unter 25-Jährigen zurückgegangen. Verglichen mit dem Vorjahr bleiben die Fallzahlen sowie die Zahl der Arbeitslosen weiterhin auf einem hohen Niveau (plus 3,8 Prozent bzw. plus 6,8 Prozent).

Im Mai haben 132 Arbeitsuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen 29 Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten „zweiten“ Arbeitsmarkt. Es handelt sich überwiegend um gemeinnützige Beschäftigungsverhältnisse, die durch staatliche Zuschüsse geschaffen worden sind. Insgesamt haben somit im Berichtsmonat 161 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden. „Dies sind weniger Integrationen als im Vormonat, jedoch ist es saisonal typisch, dass die Integrationen gegenüber dem April zurückgehen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist die Zahl der Integrationen um 26,8 Prozent gestiegen, was wir als weitere positive Bilanz des ‚JobTurbo‘ werten, da knapp 35 Prozent der Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt auf Personen aus der Ukraine entfallen,“ erklärt Silvia Kimpel, Leiterin des Ortenau Jobcenters.

Derzeit erhalten 19.070 Personen Leistungen des Jobcenters, 5.093 von ihnen gelten gemäß den gesetzlichen Kriterien als arbeitslos und 4.559 als arbeitsuchend. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Leistungsberechtigten beträgt somit 9.652. Hinzu kommen 5.565 nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, 2.883 reine Leistungsbeziehende, die z. B. als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen oder sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, sowie 970 Personen ohne Anspruch auf Regelleistungen. Dies sind u. a. Personen, die Leistungen für Bildung- und Teilhabe erhalten oder Familienmitglieder mit Anspruch auf BaföG oder Altersrente, die von den Leistungen ausgeschlossen sind.