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Datum: 27.07.2020

Ortenaukreis unterstützt Einrichtungen der Eingliederungs- und Jugendhilfe in der Corona-Krise

Der Kreistag des Ortenaukreises hat in seiner Sitzung vergangenen Dienstag einstimmig beschlossen Eingliederungs- und Jugendhilfeeinrichtungen im Landkreis, die coronabedingte Mindereinnahmen zu verzeichnen hatten und weiterhin haben, finanziell zu unterstützen.

„Gerade in den letzten Monaten hat sich gezeigt, wie wichtig und wertvoll eine gute und umfassende Betreuung von Kindern und Menschen mit Behinderung ist und welche Auswirken es mit sich bringt, wenn wir ganz oder teilweise auf sie verzichten müssen“, betonte Landrat Frank Scherer. „Gemeinsames Ziel des Ortenaukreises als Leistungsträger der Eingliederungs- und Jugendhilfe und seiner Partner war es deshalb, die Angebots- und Hilfestrukturen trotz der pandemiebedingten Einschränkungen so gut wie möglich aufrechtzuerhalten,“ so Scherer weiter. Dennoch habe man die Eingliederungs- und Jugendhilfeleistungen zeitweise nicht mehr in dem Maß und der Form durchführen können wie üblich; teilweise seien die Angebote vorübergehend auch ganz eingestellt worden oder es mussten Alternativen entwickelt werden. Betroffen sind unter anderem Werkstätten für behinderte Menschen, die Sonderpädagogischen Bildungs-und Beratungszentren (SBBZ) mit angeschlossenem Internat, Schulkindergärten, stationäre und teilstationäre Angebote der Jugendhilfe sowie Schulbegleitungen und Integrationshilfen.

„Wenn wir auch in Zukunft handlungsfähig bleiben und die Unterstützungsleistungen weiterhin auf gutem Niveau erbringen möchten, müssen wir die Betreuungseinrichtungen jetzt unterstützen, damit sie die Krise überstehen. Schließlich haben wir eine Verantwortung gegenüber Menschen mit Handicaps und nehmen diese auch sehr ernst“, erläuterte Sozialdezernent Georg Benz.

Was den Umfang der Unterstützung anbetrifft, orientiert sich der Ortenaukreis an Empfehlungen der Kommunalen Landesverbände und des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS). Darüber hinaus hat der Bund Ende März im Sozialdienstleister-Einsatz-Gesetz (SodEG) einen Schutzschirm für soziale Dienstleister und Einrichtungen beschlossen. Dieser sieht vor, dass bei vorübergehenden Betriebsschließungen bzw. -einschränkungen und entsprechenden Einnahmeausfällen ein finanzieller Ausgleich bis zu 75 Prozent der vereinbarten Leistungsentgelte gewährt werden kann.

Da dieser Ausgleich vielfach nicht ausreicht, um Hilfe- und Unterstützungsstrukturen aufrecht zu erhalten bzw. existenzielle Notlagen der Leistungsträger zu vermeiden, hat der Kreistag dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, in den entsprechenden Fällen die Leistungen des SodEG im Rahmen freiwilliger Leistungen auf 100 Prozent aufzustocken. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30. September 2020, da das SodEG bis dahin wirksam ist und derzeit davon ausgegangen wird, dass die vereinbarten Leistungen spätestens danach wieder vollumfänglich erbracht werden können.

Darüber hinaus hat der Kreistag die Verwaltung ermächtigt, in diesem Zeitraum bei Bedarf auch Handlungsempfehlungen der Kommunalen Landesverbände bzw. des KVJS zu übernehmen, soweit sie die mit den betreffenden Einrichtungen vertraglich vereinbarte Vergütung nicht überschreiten.