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Datum: 25.03.2021

Ortenaukreis informiert über Testmöglichkeiten
Gültigkeit von Selbst-, Schnell- und PCR-Tests

Seit dem 8. März haben nach der  Coronavirus-Testverordnung des Bundes alle Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Schnelltest pro Woche. Wird ein Testnachweis verlangt, so ist ein Antigen-Schnelltest grundsätzlich immer ausreichend, wenn nicht ausdrücklich ein PCR-Test gefordert wird. Anwendungsbereiche von Schnelltests sind beispielsweise die Einreise aus einem Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet, oder der Besuch in einem Pflegeheim. Schnelltests sollten stets von geschultem Personal durchgeführt werden. Bei einem negativen Ergebnis erhält der Getestete einen schriftlichen Testnachweis, der 48 Stunden lang gültig ist. Bei einem positiven Schnelltest besteht die Verpflichtung sich unverzüglich für 14 Tage in häusliche Absonderung zu begeben. Das Ergebnis ist meldepflichtig und sollte per PCR-Test bestätigt werden. Wenn der anschließende PCR-Test negativ ist kann die häusliche Absonderung beendet werden. Bei einem positiven Schnelltest besteht ein Anspruch auf einen PCR-Test.

Selbsttests sind zur Eigenanwendung bestimmt und können von Privatpersonen durchgeführt werden.  Im Gegensatz zu Schnelltests sind sie nicht meldepflichtig, ein positiver Test sollte allerdings immer mittels PCR-Test bestätigt werden. Es wird daher empfohlen sich bis zum Vorliegen des Ergebnisses ebenfalls in häusliche Absonderung zu begeben. Bei einem positiven Selbsttest besteht ebenfalls ein Anspruch auf einen PCR-Test.

PCR-Tests werden außer zur Bestätigung eines Selbst- oder Schnelltests, bei symptomatischen Personen oder auch für die Testung von Kontaktpersonen genutzt. PCR-Tests dürfen nur von medizinisch geschultem Personal durchgeführt werden. Die Testungen werden durch Hausarztpraxen, Corona-Schwerpunktpraxen oder im Testzentrum der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg  durchgeführt.

Übersicht der Testmöglichkeiten

Eine Liste der kommunalen Schnelltestzentren ist auf der Internetseite des Ortenaukreises unter www.ortenaukreis.de/corona abrufbar. Eine Übersicht der Corona-Schwerpunktpraxen und Testzentren zur Abnahme eines PCR-Tests im Ortenaukreis bietet die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg auf ihrer Internetseite unter https://www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/corona-anlaufstellen/

Auch Apotheken bieten vereinzelt Antigen-Schnelltestungen an – eine Übersicht der teilnehmenden Apotheken findet man auf der Webseite der Landesapothekenkammer Baden-Württemberg unter https://www.lak-bw.de/service/patient/antigen-schnelltests.html

Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen den verschiedenen Testarten auch auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronatest/faq-schnelltests.html