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Datum: 30.11.2021

Ortenaukreis bietet Schnittkurse im Streuobstbau und Hausgarten

Im neuen Jahr bietet das Amt für Landwirtschaft im Ortenaukreis wieder Schnittkurse für Obstbäume und Ziergehölze an. „Jeder Kurs beginnt mit einer theoretischen Einführung im Amt für Landwirtschaft in Offenburg in der Prinz-Eugen-Straße 2, anschließend folgt die Praxis in Streuobstflächen oder Gärten der Teilnehmer“, erklärt Obst- und Gartenbauberater Hansjörg Haas, der die Kurse leitet.

Im ersten Kurs geht es um Hochstämme im Streuobstbau. Die Teilnehmenden erfahren Grundlagen zum Obstbaumschnitt von der Pflanzung bis zum alten Baum. Außerdem lernen sie häufige Schnittfehler sowie wichtige Krankheiten und Schädlinge kennen. Die Theorie findet am Donnerstag, 20. Januar, von 9 bis 12 Uhr, die Praxistermine am Donnerstag, 20. Januar, 13 bis 16 Uhr, Freitag, 21. Januar, 9 bis 16 Uhr und Samstag, 22. Januar, von 9 bis 13 Uhr statt. Der Sommerschnitt ist am Mittwoch, 20. Juli, von 17 bis 20 Uhr geplant. Die Teilnahmegebühr beträgt 120 Euro.

Kurs zwei befasst sich mit Obst- und Ziergehölzen im Hausgarten. Hier lernen die Teilnehmenden alles zum Schnitt von Baum- und Beerenobst, Ziergehölzen, Rosen und Kletterpflanzen vom jungen bis zum alten Gehölz, zu häufigen Schnittfehlern und wichtigen Krankheiten und Schädlingen. Die Theorie findet am Montag, 24. Januar, 18 bis 21 Uhr, die Praxistermine am Freitag, 28. Januar, 9 bis 16 Uhr und Samstag, 29. Januar, 9 bis 13 Uhr statt. Der Sommerschnitt ist am Mittwoch, 27. Juli, von 17 bis 20 Uhr geplant. Die Teilnahmegebühr beträgt 100 Euro.

Besitzer von geeigneten Flächen oder Gärten, auf denen die Kurse stattfinden könnten, sind aufgerufen, die Zahl, Art und das Alter der Streuobstbäume oder der Obstbäume im Hausgarten und Art und Alter der Ziergehölze im Garten möglichst genau anzugeben. Eine Anmeldung ist bis 10. Januar 2022 online über ein Kontaktformular auf der Internetseite des Landwirtschaftsamtes des Ortenaukreises www.ortenaukreis.landwirtschaft-bw.de unter dem Reiter „Veranstaltungen“ erforderlich. Die Teilnehmenden verpflichten sich zur Einhaltung der zum dortigen Zeitpunkt gültigen Regeln der Corona-VO. Sollte die Veranstaltung wider Erwarten nicht stattfinden können, werden sie zeitnah informiert.