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Datum: 26.06.2021

Neue Corona-Verordnung: weitere Lockerungen ab Montag im Ortenaukreis

Ortenaukreis in Inzidenzstufe 1

Die Landesregierung hat ihre Corona-Verordnung überarbeitet und vereinfacht – nun gibt es vier Inzidenzstufen. Neu ist der Grenzwert von 10 Fällen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen. Die neue Verordnung richtet sich nach den verschiedenen Lebensbereichen und gilt ab Montag, 28. Juni.

Mit der neuen Corona-Verordnung gelten für die maßgeblichen Inzidenzwerte als Datengrundlage nun wieder die vom Landesgesundheitsamt (LGA) veröffentlichten Zahlen. Das LGA hat am gestrigen Freitag (25. Juni) einen 7-Tage Inzidenzwert (pro 100.000 Einwohner) von 8,1 für den Ortenaukreis festgestellt. Damit hat der Ortenaukreis den für die Inzidenzstufe 1 maßgeblichen Schwellenwert von 10 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, ab Montag treten somit weitere Lockerungen im Ortenaukreis in Kraft. Diese betreffen unter anderem die Kontaktbeschränkungen, private Feiern, öffentliche Veranstaltungen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen.

Der Ortenaukreis hat heute seine Städte und Gemeinden dazu informiert und eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlicht.

Alles auf einen Blick – was ab Montag in der Inzidenzstufe 1 gilt:

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210625_Auf_einen_Blick_DE.pdf

Überschreitet ein Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den jeweiligen Schwellenwert, werden die Öffnungen wieder zurückgenommen.

FAQ’s zur neuen CoronaVO finden sich unter folgendem Link: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/