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Nachbesserungen beim Bürgerwindpark Südliche Ortenau

Kein Nachtbetrieb mehr bei drei Windenergieanlagen

Drei der sieben Windenergieanlagen des Bürgerwindparks Südliche Ortenau werden ab sofort nachts abgeschaltet. Die übrigen vier Windenergieanlagen werden im Nachtzeitraum (22 bis 6 Uhr) nur im schallreduzierten Modus betrieben. Damit ziehen die Betreiber des Bürgerwindparks Südliche Ortenau Konsequenzen aus der ersten qualifizierten Messung durch ein unabhängiges Sachverständigenbüro Mitte November. Seit Inbetriebnahme des Windparks Südliche Ortenau kam es in Abhängigkeit vom Wetter wiederholt zu Lärmbeschwerden aus verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde Schuttertal.
Die Auswertung der Messergebnisse bestätigt jetzt die Feststellung der orientierenden Messung des Landratsamts von Anfang November. Damals wurden die im Genehmigungsverfahren prognostizierten nächtlichen Lärmwerte deutlich überschritten. Sogenannte Impulshaltigkeiten, von Bürgern in ihren Beschwerden teilweise als „Wummern“ beschrieben, konnte die qualifizierte Messung hingegen nicht feststellen. „Die Messung des Sachverständigenbüros zeigte aber vor allem, dass die in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung festgeschriebenen Immissionsrichtwerte an einigen Immissionsorten nicht eingehalten werden“, informiert Julia Morelle, Leiterin des Amts für Gewerbeaufsicht und Immissionsschutz beim Landratsamt Ortenaukreis. „Der Anlagen-Betreiber hat uns deshalb mitgeteilt, die Betriebsbeschränkungen unverzüglich und auf freiwilliger Basis durchzuführen“, so Morelle. „Wir haben dem zugestimmt und folgen der Auffassung des Sachverständigen, dass mit den nun eingeleiteten Maßnahmen die Richtwerte auch unter Berücksichtigung der aktuell noch nicht erklärbaren Ursachen eingehalten werden. Damit werden nicht nur die Betreiberpflichten erfüllt, sondern auch den berechtigten Beschwerden der Bürger Sorge getragen. Mit der freiwilligen Betriebsbeschränkung erübrigt sich die Notwendigkeit einer Anordnung durch die Genehmigungsbehörde.“
Ausschließlich zur messtechnischen Ursachenermittlung würden einzelne oder auch alle Windenergieanlagen punktuell nachts betrieben werden. Die Zeiten werden im Vorfeld mit dem Landratsamt unter Nennung des vorgesehenen Messziels abgesprochen.
„Die jetzigen Betriebsbeschränkungen gelten ab sofort und entfallen erst dann, wenn durch einen messtechnischen Nachweis einer amtlich benannten Messstelle die Einhaltung der Immissionsrichtwerte durch den gesamten Windpark nachgewiesen worden ist“, ergänzt Morelle.