Nach GKV-Beschluss: Landrat Erny fordert schnelle Hilfe für kommunale Kliniken
Ortenaukreis sieht Warnungen bestätigt – „Rechnung darf nicht bei Kreisen, Städten und Gemeinden landen“
Nach dem Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes sieht Landrat Thorsten Erny seine eindringlichen Warnungen aus dem Frühjahr bestätigt. Bereits im Mai hatten der Ortenaukreis und das Ortenau Klinikum öffentlich darauf hingewiesen, dass die Reform die Finanzierung kommunaler Kliniken massiv verschärfen und sich das Defizit des Ortenau Klinikums bis 2029 verdoppeln könnte. Nun ist klar: Der Bund hat das Gesetz am 10. Juli beschlossen – und die kommunalen Klinikträger stehen vor zusätzlichen Belastungen.
„Wir haben früh Alarm geschlagen - und der Beschluss bestätigt unsere Sorge. Der Bund stabilisiert die gesetzliche Krankenversicherung nicht wirklich, wenn er die Rechnung an die Krankenhäuser und ihre kommunalen Träger weitergereicht. Das ist keine tragfähige Reform, sondern eine Lastenverschiebung nach unten“, mahnt Landrat Thorsten Erny.
Das Ortenau Klinikum befindet sich mitten in einer tiefgreifenden Strukturreform. Mit der „Agenda2030“ baut der Landkreis seine Kliniklandschaft neu auf, bündelt Leistungen, schafft moderne Standorte und reduziert Strukturen, die dauerhaft nicht mehr tragfähig wären. „Der Ortenaukreis hat seine Hausaufgaben frühzeitig gemacht. Mit der Agenda 2030 bauen wir die Kliniklandschaft nachhaltig um, bündeln Leistungen und schaffen moderne, leistungsfähige Strukturen. Unsere Reform ist nicht das Problem – sie ist Teil der Lösung. Wenn ein solcher Reformprozess durch zusätzliche finanzielle Belastungen aus Berlin ausgebremst wird, trifft das ausgerechnet diejenigen, die Verantwortung übernommen haben“, betont der Landrat.
Nach erster Bewertung des Ortenau Klinikums führen mehrere Regelungen des Gesetzes zu spürbaren Mehrbelastungen. Dazu zählen insbesondere der Wegfall des befristeten Rechnungszuschlags, die Ausweitung der Prüfungen durch den Medizinischen Dienst sowie die begrenzte Anpassung zentraler Erlösgrundlagen. Allein diese Punkte belasten das Ortenau Klinikum im Jahr 2027 voraussichtlich mit mehr als 15 Millionen Euro. Hinzu kommen weitere Vorgaben, die den wirtschaftlichen Druck auch in den Folgejahren erhöhen können.
„Die Krankenhäuser stehen bereits heute unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Mit dem neuen Gesetz wird die Schere zwischen den tatsächlichen Kosten und den Erlösen weiter auseinandergehen“, erklärt Claudia Bauer-Rabe, Vorstandsvorsitzende des Ortenau Klinikums. „Das erschwert auch die Transformationsprozesse, mit denen wir die stationäre Versorgung zukunftsfähig aufstellen.“ Auch beim Pflegebudget und bei Personalvorgaben sieht das Ortenau Klinikum Risiken für eine verlässliche und qualitativ hochwertige Versorgung. Der Landkreis bewertet diese Punkte gemeinsam mit dem Klinikum weiter. Entscheidend bleibt aus Sicht von Kreis und Klinikum, dass wirtschaftliche Stabilität, Personal, Notfallstrukturen und gute Patientenversorgung nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Der Ortenaukreis unterstützt deshalb ausdrücklich die gemeinsame Forderung von Landkreistag, Städtetag, Gemeindetag und Baden-Württembergischer Krankenhausgesellschaft nach einem Krankenhaus-Nothilfeprogramm des Landes. Die Verbände warnen vor einem Anstieg der Krankenhausdefizite in Baden-Württemberg auf rund 1,65 Milliarden Euro im Jahr 2027 und fordern ein Nothilfeprogramm in Höhe des zusätzlichen Defizits von 775 Millionen Euro.
„Man kann die Finanzprobleme des Gesundheitssystems nicht lösen, indem man sie bei den Landkreisen, Städten und Gemeinden ablädt. Was dort für Klinikdefizite aufgebracht werden muss, fehlt an anderer Stelle: bei Schulen, Kitas, Straßen, Pflege, ÖPNV oder anderen kommunalen Aufgaben. Die Zeche zahlen die Bürgerinnen und Bürger“, so Erny.
„Wir stehen zu unserem Klinikkonzept und zur Verantwortung für die Gesundheitsversorgung in der Ortenau. Aber Verantwortung braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Wenn Kliniken weiter unter Druck kommen, geraten nicht nur Krankenhäuser an Grenzen, sondern die kommunale Handlungsfähigkeit insgesamt Bund und Land müssen jetzt handeln – mit schneller Hilfe, belastbaren Entscheidungen und Planungssicherheit. Die Kliniken brauchen Planungssicherheit, und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt“, fordert der Landrat.