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Moderater Anstieg der Fallzahlen der KOA

Im Januar 2017 sind die Fallzahlen bei der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis (KOA) moderat angestiegen: Die Zahl der Arbeitslosengeld II-Empfänger erhöhte sich gegenüber dem Vormonat um 0,8 Prozent, die Zahl der Bedarfsgemeinschaften um 0,5 Prozent, während die Arbeitslosenzahl mit einem Plus von 2,5 Prozent deutlicher zugenommen hat.

„Der überproportionale Anstieg der Arbeitslosigkeit darf aber nicht als verschlechterte Arbeitsmarktsituation fehlinterpretiert werden“, betont Armin Mittelstädt, der Leiter des Ortenauer Jobcenters. Zentrale Ursache für diese Entwicklung seien einige zum Jahreswechsel beendete Arbeitsfördermaßnahmen. So ist die Zahl der Maßnahmeteilnehmer im vergangenen Monat um 312 auf 1.481 Personen gesunken. „Dadurch wurde die Arbeitslosenstatistik maßgeblich belastet“, erläutert Mittelstädt.

Derzeit betreut die KOA 8.620 Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt 18.318 Personen. Davon erhielten 11.909 Erwerbsfähige Arbeitslosengeld II und 5.592 Nichterwerbsfähige Sozialgeld. Neben den Regelleistungsberechtigten zählen zu den Personen in Bedarfsgemeinschaften zudem sonstige leistungsberechtigte Personen, die z.B. ausschließlich Leistungen aus dem Bildung und Teilhabepaket oder Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten, sowie Kinder ohne Leistungsanspruch, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken (z.B. durch Unterhaltszahlungen eines Elternteiles) oder Personen, die einen Ausschlussgrund durch Anspruch z.B. auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Altersrente haben. Diese drei Personenkreise summieren sich auf 817 Personen.

4.778 Personen gelten gemäß den gesetzlichen Kriterien als arbeitslos und 3.622 als sogenannte „nicht arbeitslose Arbeitssuchende“. Hierzu gehören insbesondere Alg II-Empfänger, die sich in Arbeitsfördermaßnahmen befinden oder über 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und nur ergänzende Leistungen erhalten. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Personen beträgt 8.400. Hinzu kommen 3.509 reine Leistungsbezieher, die z.B. als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen, sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder als über 58-Jährige nicht mehr vermittelt werden möchten.

Im Januar 2017 haben 96 Arbeitssuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen zwölf Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten zweiten Arbeitsmarkt. Insgesamt haben im Berichtsmonat 108 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden.