Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Moderate Veränderungen bei den Fallzahlen der Kommunalen Arbeitsförderung

Im Juni 2017 haben sich die Fallzahlen bei der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis (KOA) kaum verändert. Die Zahl der Arbeitslosengeld II-Empfänger hat gegenüber dem Vormonat um 0,8 Prozent und die Zahl der Bedarfsgemeinschaften um 0,7 Prozent zugenommen. Die Arbeitslosenzahl hat demgegenüber um 0,2 Prozent abgenommen. 

„Damit haben sich die seit Anfang des Jahres zu beobachtenden Schwankungen in der Fallzahlentwicklung bei der KOA auch im Juni fortgesetzt“, erläutert Armin Mittelstädt, der Leiter des Ortenauer Jobcenters, die aktuelle Entwicklung. So wechseln sich Rückgänge und Anstiege bei den Fallzahlen im vergangenen Halbjahr im monatlichen Rhythmus ab. „Vergleiche zum Vorjahresmonat bestätigen aber nach wie vor den langfristig steigenden Trend, verursacht durch die flüchtlingsbedingten Übergänge vom Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB II – auch wenn die jüngsten Zuwächse etwas niedriger ausfielen als im letzten Jahr und unterhalb unserer Fallzahlprognosen liegen“, so Mittelstädt weiter. 

Derzeit betreut die KOA 8.663 Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt 18.639 Personen. Davon erhielten 11.967 Erwerbsfähige Arbeitslosengeld II und 5.816 Nichterwerbsfähige Sozialgeld. Neben den Regelleistungsberechtigten zählen zu den Personen in Bedarfsgemeinschaften zudem sonstige leistungsberechtigte Personen, die z.B. ausschließlich Leistungen aus dem Bildung und Teilhabepaket oder Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten, sowie Kinder ohne Leistungsanspruch, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken (z.B. durch Unterhaltszahlungen eines Elternteiles) oder Personen, die einen Ausschlussgrund durch Anspruch z.B. auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Altersrente haben. Diese drei Personenkreise summieren sich auf 856 Personen.  

4.586 Personen gelten gemäß den gesetzlichen Kriterien als arbeitslos und 3.721 als sogenannte „nicht arbeitslose Arbeitssuchende“. Hierzu gehören insbesondere Alg II-Empfänger, die sich in Arbeitsfördermaßnahmen befinden oder über 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und nur ergänzende Leistungen erhalten. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Personen beträgt 8.246. Hinzu kommen 3.721 reine Leistungsbezieher, die z.B. als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen, sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder als über 58-Jährige nicht mehr vermittelt werden möchten. 

Im Juni 2017 haben 153 Arbeitssuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen 27 Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten zweiten Arbeitsmarkt. Insgesamt haben im Berichtsmonat 180 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden.