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Migrationsamt im Landratsamt Ortenaukreis informiert bei Raumschaftstreffen über aktuelle Themen

Das neue Integrationsgesetz schreibt eine Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge vor. Um die Details der neuen Vorschrift und ihre Umsetzung im Ortenaukreis ging es bei den Treffen des Kommunalen Netzwerks Integration Ende November. Das Migrationsamt im Landratsamt Ortenaukreis hatte nach Achern, Haslach, Lahr und Offenburg eingeladen, um die Netzwerk-Mitglieder vor Ort zu informieren.  

Amtsleiterin Alexandra Roth gab den über 100 interessierten Vertretern aus den Kommunen des Ortenaukreises, Ehrenamtsinitiativen, Migrationsberatungsstellen, Sprachkursträgern, Schulamt und Ausländerbehörden zunächst einen Überblick zur Unterbringungssituation der Zuwanderer im Ortenaukreis. Aufgrund der Schließung der Balkanroute sind 2016 im Vergleich zum Vorjahr weitaus weniger Flüchtlinge in den Ortenaukreis gekommen; bis Mitte November waren es weniger als 2.000 Menschen, während 2015 rund 4.150 Zuwanderer dem Landkreis zugewiesen worden waren. Daher habe die Kreisverwaltung auch einige Plätze in der vorläufigen Unterbringung wieder abbauen können, berichtete Alexandra Roth. Momentan hält das Landratsamt in der vorläufigen Unterbringung 4.551 Plätze vor, wovon 3.210 belegt sind. Die Auslastung liegt demnach bei 71 Prozent. 

Spätestens nach zwei Jahren müssen Zuwanderer die Gemeinschaftsunterkünfte des Kreises verlassen und einer Stadt oder Gemeinde des Ortenaukreises zur Anschlussunterbringung zugewiesen werden. „Diese Welle rollt im kommenden Jahr auf die Städte und Gemeinden im Ortenaukreis zu“, erläuterte die Amtsleiterin. Da auch die Asylverfahren beim BAMF inzwischen schneller abgeschlossen werden, komme eine wachsende Zahl anerkannter Flüchtlinge hinzu, die ebenfalls von den Städten und Gemeinden untergebracht werden müssen. Das Landratsamt schätzt die Gesamtzahl auf 2.000 Personen. 

„Vor diesem Hintergrund stehen Landkreis und Gemeinden im Zusammenhang mit der Wohnsitzauflage vor einer großen Aufgabe“, so Roth. Vertreter der Ausländerbehörde und der Kommunalen Arbeitsförderung des Landratsamts Ortenaukreis erklärten die Grundzüge der neuen Regelungen. Demnach gilt die Wohnsitzauflage für das Bundesland und den Landkreis, in dem der Flüchtling zum Zeitpunkt seiner Anerkennung lebt. Nach einem vom Landratsamt berechneten Schlüssel teilen die Ausländerbehörden des Ortenaukreises in Abstimmung mit der Unteren Aufnahmebehörde des Landratsamts den Flüchtlingen einen Wohnsitz in einer Kreiskommune zu. Wer Leistungen zum Lebensunterhalt von der Kommunalen Arbeitsförderung bekommt, muss sich nach dieser Auflage richten. Personen, die in Ausbildung stehen oder mindestens 712 Euro im Monat verdienen, sind von der Wohnsitzauflage befreit. 

Im Anschluss nutzten die Teilnehmer die Gelegenheit, sich untereinander und mit den Mitarbeitern des Landratsamtes, darunter auch des Sozialdienstes der Gemeinschaftsunterkünfte, auszutauschen. Dabei thematisierte die Runde auch die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung für Zuwanderer. „Das Interesse an den Präsentationen und die zahlreichen Fragen zeigten, wie wichtig diese regelmäßigen Veranstaltungen sind“, so Ehrenamtskoordinatorin Ursula Moster. Zweimal im Jahr finden die Raumschaftstreffen des Kommunalen Netzwerks Integration an verschiedenen Orten im Ortenaukreis statt, um aktuelle Informationen aus dem Landratsamt aus erster Hand weiterzugeben und die Anliegen der am Integrationsprozess Beteiligten zu diskutieren.