Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt
Datum: 21.01.2016

Meisterprüfung in der Hauswirtschaft 2016

Für 2016 sind wieder Meisterprüfungen im Beruf Hauswirtschaft geplant. Dies teilt das Landratsamt Ortenaukreis mit. Wer eine Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/-in gemacht und danach mindestens zwei Jahre im Beruf gearbeitet hat, kann daran teilnehmen. Ferner können an der Prüfung Personen teilnehmen, die eine mindestens fünfjährige Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zu den Aufgaben eines Meisters/einer Meisterin nachweisen. Außerdem werden Interessenten, die durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise belegen können, dass sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten haben, zur Prüfung zugelassen. Seit Oktober 2014 ist das Regierungspräsidium Tübingen landesweit für die Zulassungen und die Organisation der Meisterprüfungen in der Hauswirtschaft zuständig.

Informationen gibt es auf der Internetseite www.rp.baden-wuerttemberg.de unter der Rubrik „Ausbildung / Hauswirtschaft“. Dort steht auch das Anmeldeformular zum Download bereit.

Anmeldungen sind im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bis 28. März 2016 und im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren bis 10. Juni 2016 beim Regierungspräsidium Tübingen möglich.