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Datum: 28.02.2024

Mein Vormund und ich - ein aktives Ehrenamt Jugendamt informiert über ehrenamtliche Vormundschaften

Um über ehrenamtliche Vormundschaften zu informieren, lädt das Jugendamt des Ortenaukreises alle Interessierten am Donnerstag, 25. April 2024, um 18:30 Uhr, zu einem Informationsabend in das Kreismedienzentrum im Landratsamt Ortenaukreis, Bastraße 20, in Offenburg ein. „Kinder und Jugendliche haben in der Regel Eltern, die für sie sorgen und sie erziehen. Es kommt aber immer wieder zu Situationen, in denen Eltern ihrer Elternverantwortung und ihren Sorgerechtspflichten nicht mehr nachkommen können“, erläutert Jugendamtsleiterin Melanie Maulbetsch-Heidt. So gäbe es auch Kinder, deren Eltern verstorben sind oder das Familiengericht dem verbleibenden Elternteil das Sorgerecht aus persönlichen Gründen nicht übertragen könne. Außerdem reisten weiterhin viele Kinder und Jugendliche als sogenannte unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) nach Deutschland ein.

„All diese Kinder und Jugendlichen brauchen Menschen, die für sie sorgen, sie in ihrer Entwicklung fördern und sie vertreten. In den meisten Fällen wird in solchen Situationen das Jugendamt vom Familiengericht zum Vormund bestellt“, so die Amtsleiterin weiter.

Im vergangenen Jahr rückte eine bundesweite Reform des Vormundschaftsrechts den Einsatz von ehrenamtlichen Vormündern vermehrt in den Vordergrund. Ehrenamtlich geführte Vormundschaften und Pflegschaften sollen bei vorhandener Eignung Vorrang haben. Ziel sei es, den bestmöglichen Vormund für das jeweilige Kind oder Jugendlichen zu finden.

Hintergrundinformation:

Vormünder halten mit dem Mündel persönlichen und kontinuierlichen Kontakt um anstehende Entscheidungen zum Wohle des jungen Menschen treffen zu können. Gemeinsam gestalten sie mit dem Minderjährigen und weiteren Kooperationspartnern wie etwa den Pflegeeltern, Betreuern von Jugendhilfeeinrichtungen, dem Jugendamt, Ärzten sowie Lehrern den Lebensweg und die Zukunft des Kindes. Für dieses verantwortungsvolle und aktive Ehrenamt braucht es keine besonderen rechtlichen oder pädagogischen Vorkenntnisse. Interessierte sollten über ein großes Einfühlungsvermögen, ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Kooperationsbereitschaft, Flexibilität, Durchsetzungskraft und vor allem Zeit verfügen. Eine Aufnahme des jungen Menschen im eigenen Haushalt ist damit nicht verbunden.

Um Interessierte zu informieren, zu schulen und zu qualifizieren sowie fortlaufend zu beraten und zu begleiten, hat der Ortenaukreis eine Koordinierungsstelle beim Jugendamt im eingerichtet. Die Koordinierungsstelle ist ebenso Anlauf- und Beratungsstelle für bereits bestellte ehrenamtliche Vormünder und Pfleger.

Interessierte erhalten weitere Informationen unter Tel. 0781 805 6537 oder 0781 805 2235 oder per Mail an koordinierungsstelle-jugendamt@ortenaikreis.de.