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Mehr Geld für Wolfszaunförderung

Im Vergleich zum Vorjahr werden ab jetzt 100 Prozent, statt wie bisher 90 Prozent, der Materialkosten zur Wolfsprävention vom Land Baden-Württemberg übernommen. Die Herstellungskosten bei neuen Zaunanlagen werden mit bis zu 50 Prozent bezuschusst. Bei Eigenleistung können bis zu 60 Prozent an Arbeitskosten abgerechnet werden. Außerdem wird die Wolfspräventionskulisse im Ortenaukreis von 16 auf 43 Gemeinden erweitert. Die Förderkulisse erstreckt sich nun von den Schwarzwaldgemeinden bis hin zur Bundesstraße 3 im Rheintal.

Bei einem vorhandenen Zaun werden die Nachrüstungskosten ebenfalls mit 100 Prozent gefördert. Bezuschusst werden Landwirte und Hobbytierhaltung.

Förderfähig sind Zaunanlagen für Schaf-, Ziegen- und Gehegewildhaltung. Bezuschusst werden auch Schutzmaßnahmen für Kälber und Fohlen. Die Mindestanforderungen zum Herdenschutz sind einzuhalten. Empfohlen wird eine Zaunhöhe von 105  bis 120 Zentimeter. Die Zaunführung soll mit einer Stromspannung von mindestens 4.000 Volt bei 500 Ohm Widerstand bei Tierberührung elektrifiziert sein und aus mindestens vier stromführenden Litzen bestehen. Die Impulsenergie sollte angepasst an das Zaunsystem mindestens ein Joule betragen.

„Es werden auch nichttechnische Maßnahmen zum Herdenschutz unterstützt. Beispielsweise erhalten LPR-Vertragsnehmer für den wolfsbedingten Mehraufwand beim Weidemanagement 100 Euro je Hektar“, erläutert Anita Dinger, Leiterin des Amts für Umweltschutz. Unterhaltskosten je Herdenschutzhunde werden mit 1.920 Euro vergütet.  „Wir freuen uns, dass das Land die Förderkulisse so großzügig erweitert hat und Schaf- und Ziegenhalter mit hohen Fördersätzen im Herdenschutz unterstützt werden“, so Dinger.

Die Förderkriterien sind der am 24. Juni 2020 aktualisierten Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Förderung und Entwicklung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Landeskultur zu entnehmen.

Die Antragsformulare (LPR Anhang 5 und Anhang 5.6 Teil D3) sind auf der Homepage des Landratsamtes Ortenaukreis abrufbar. Dem Antrag sind drei Vergleichsangebote und ein Luftbild beizufügen.

Weiterführende Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz des Landratsamtes Ortenaukreis unter der Telefonnummer 0781 805 1222 oder -9608.