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Datum: 11.12.2020

Mülltonnen nicht überfüllen

Ausnahmeregelung für Grüne Tonne in Weihnachtszeit

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis informiert, dass Mülltonnen nicht überfüllt werden dürfen. Die Behälter sollten sich mühelos schließen lassen. Ansonsten werden sie bei der Abfuhr nicht geleert. Hintergrund dieser Vorgabe ist das volumenbezogene Gebührensystem des Ortenaukreises.

Für den Restmüll wählen die Einwohner des Ortenaukreises eine Abfallbehältergröße nach eigenem Bedarf. Die Abfallgebühr richtet sich nach der Größe des gewählten Behälters, weshalb dann nur Abfall entsprechend der bestellten Behältergröße zur Abfuhr bereitgestellt werden darf. Sollte sich der Deckel ausnahmsweise nicht ganz schließen lassen, wird der Behälter trotzdem geleert. Sofern außer der Reihe einmal deutlich mehr Restmüll für die Graue Tonne anfällt, gibt es bei allen Rathäusern oder beim Landratsamt in Offenburg sogenannte Rote Zusatzmüllsäcke zu kaufen. Mit dem Preis von 3,70 Euro pro Stück ist deren Sammlung und Entsorgung gleich mitbezahlt. Zusatzmüll, der in anderen Müllsäcken bereitgestellt wird, wird nicht mitgenommen.

Da in der Jahresabfallgebühr für die Graue Tonne auch die Kosten für die Grüne Tonne enthalten sind, fallen hierfür keine weiteren Gebühren an. Die Grüne Tonne gibt es als 240-Liter-Tonne oder als 1,1-Kubikmeter-Container. Wenn diese regelmäßig nicht ausreichen, kann eine weitere Grüne Tonne bestellt werden. Insgesamt ist das Behältervolumen der Grünen Tonnen bzw. der Container allerdings beschränkt auf das doppelte Volumen der bezahlten Grauen Tonne bzw. Grauen Container. Das bedeutet in der Praxis, dass bei 35- bis 120-Liter-Restmülltonnen eine 240-Liter-Grüne Tonne gestellt wird. Bei einer 240-Liter-Restmülltonne können zwei Grüne Tonnen und pro 1,1-Kubikmeter-Container zwei entsprechende Grüne Container gestellt werden.

Angesichts des in der Weihnachtszeit meist zunehmenden Onlineversandhandels, sind Grüne Tonnen häufig trotz vorab zerkleinerter Kartonagen überfüllt. Ausnahmsweise können in dieser Zeit kleine Mengen an Kartonagen zusätzlich und in handlichen Bündeln (in Kartons, nicht geschnürt) neben der bereits vollen Grünen Tonne zur Abfuhr bereitgestellt werden. Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für regelmäßig anfallende größere Mengen an Kartonagen aus Gewerbebetrieben. Diese Kartonagen müssen über gewerbliche Verwertungsunternehmen entsorgt werden.

Weitere Informationen gibt es unter www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de, in der „AbfallApp Ortenaukreis“ und bei der Abfallberatung des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Ortenaukreis unter Telefon 0781 805-9600 oder über abfallwirtschaft@ortenaukreis.de.