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Datum: 10.08.2020

Landratsamt warnt vor Gefahr von Wald- und Flurbränden und gibt Verhaltenshinweise

Die aktuelle Hitzeperiode erhöht die Gefahr von Wald- und Flurbränden, laut Deutschem Wetterdienst wird die Waldbrandgefahr für den Ortenaukreis aktuell als „hoch“ eingestuft (Gefahrenstufe „vier“ von fünf). „Die Luft ist heiß, die Böden sind trocken. Bei diesen Witterungsverhältnissen reicht bereits eine achtlos weggeworfene glimmende Zigarette, um die Natur in Brand zu setzen“, warnt Kreisbrandmeister Bernhard Frei. Er weist darauf hin, dass während der Sommermonate im Wald Rauchverbot herrscht. „Feuer machen ist auch nur an fest eingerichteten Feuerstellen möglich, freies Grillen im Wald ist verboten“, so Frei. „Auch Vegetationsbrände können sich rasend schnell ausbreiten“.

Aus diesem Grund richten sich das das Amt für Brand- und Katastrophenschutz und das Amt für Waldwirtschaft des Ortenaukreises mit Tipps zur Vermeidung von Bränden direkt an die Bevölkerung:

  • Werfen Sie keine Zigaretten oder andere brennende Gegenstände in die Natur – erst recht nicht aus dem Fahrzeug! Schnell kommt es zu einem Böschungsbrand an Autobahnen und anderen Straßen.
  • Lassen Sie niemals Fahrzeuge mit heißen Abgasanlagen auf trockenen Feldern oder Wiesen stehen. Es besteht die Gefahr, dass sich die Vegetation daran entzündet. Dies betrifft neben allen Modellen mit am Fahrzeugboden liegenden Katalysatoren (viele Pkw mit Otto-Motoren) künftig auch immer mehr Fahrzeuge mit der Abgasnorm „Euro VI“. Werden diese in den Regenerationsmodus geschaltet, können sehr hohe Temperaturen auftreten.
  • Beachten Sie auf jeden Fall das in den Wäldern geltende Rauchverbot!
  • Offenes Feuer ist im Waldgebiet nur an behördlich genehmigten und entsprechend gekennzeichneten Feuerstellen zulässig. Besteht eine abstrakte Brandgefahr, wie z. B sehr trockene oder nahegelegene Waldflächen, fliegende Glut, zu erwartender unsachgemäßer Umgang mit dem Feuer und der Brandstelle, ist auch das Entzünden von Feuer an diesen Stellen verboten! Das Feuer komplett ausbrennen lassen, eine Glut muss abgelöscht werden. Der zunehmende Wind, etwa vor einem Gewitter, könnte das Feuer sonst wieder entfachen und bereits ein fliegender Funke könnte zum Waldbrand führen. Grillen Sie in der Natur deshalb nur auf dafür ausgewiesenen Plätzen. Respektieren Sie Verbote zum Beispiel in Waldbrand gefährdeten Gebieten.
  • Melden Sie Brände oder Rauchentwicklungen sofort über den Notruf 112. Hindern Sie Entstehungsbrände durch eigene Löschversuche an der weiteren Ausbreitung nur, wenn Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen.

 

Beim Entdecken eines Waldbrands oder von Rauchwolken, bitte unmittelbar die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 anrufen. Dabei sollten – wenn möglich – die folgenden Informationen angegeben werden:

  • Wo genau brennt es?
  • Wie groß ist die Brandfläche?
  • Ist es ein Bodenfeuer oder brennen auch bereits die Wipfel der Bäume?
  • Wie kommt die Feuerwehr am günstigsten zum Brandort?
  • Wo sind Wasserentnahmestellen?
  • Wenn möglich, bitte vor Ort bleiben, damit die Brandstelle für die Feuerwehr erkennbar ist.
  • Selbst löschen nur dann, wenn dies möglich ist und eine Eigengefährdung ausgeschlossen werden kann!