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Landratsamt Ortenaukreis genehmigt vier weitere Windenergieanlagen

Das Landratsamt Ortenaukreis hat der Stadt Gengenbach stellvertretend für den Investor, die Firma Enercon aus Aurich, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Bau und Betrieb von vier Windenergieanlagen auf dem Höhenrücken Rauhkasten/Steinfirst auf den Gemarkungen Hohberg-Diersburg, Friesenheim und Gengenbach-Bermersbach übergeben.

Die vier Windenergieanlagen des Typs Enercon E 115 haben eine Nennleistung von je drei Megawatt. Die Nabenhöhe der Anlagen beträgt 149 Meter. Bei einem Rotordurchmesser von 115,7 Metern erreichen die Windenergieanlagen eine Gesamthöhe von etwa 206 Metern. Die südlichste Anlage wird in einem Abstand von etwa zweieinhalb Kilometer zur Burgruine Hohengeroldseck errichtet. An diesem Standort wurde in den letzten zwölf Monaten die Windstärke gemessen, wobei sich die angenommenen überdurchschnittlichen Windgeschwindigkeiten bestätigten.

„Die Konzentration von Windenergieanlagen an einzelnen Standorten ist erklärtes Ziel des Ortenaukreises“, sagt Nikolas Stoermer, Erster Landesbeamter des Ortenaukreises und verantwortlicher Dezernent für Immissionsschutz. „Umso mehr freut es mich, dass der Ortenaukreis diesen weiteren Schritt zum Gelingen der Energiewende durch die Genehmigung dieses Windparks leisten kann. Unser Dank gilt allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit.“

Der Genehmigung war eine umfangreiche Anhörung aller betroffenen Träger öffentlicher Belange vorausgegangen. Besonders die Nähe zur Burgruine Hohengeroldseck machte eine intensive Prüfung erforderlich. Mit einem Gutachten zeigte der Antragsteller, dass erhebliche Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes des Kulturdenkmals Hohengeroldseck nicht zu erwarten sind. Belange des Denkmalschutzes konnten damit zurückgestellt werden, zumal die vier Windenergieanlagen aufgrund der zu erwartenden Wind- und Ertragsdaten einen hohen Nutzen für den Klimaschutz bringen werden“, erläutert Julia Morelle, Leiterin des Amtes für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht im Landratsamt.

Ein besonderes Augenmerk galt auch der ungehinderten Nutzung der Gutta-Hütte und der sich in der Nähe befindlichen Forst-, Bike- und Wanderwege. „Der Antragsteller hat technische Vorkehrungen getroffen, so dass wir die Nutzung von Hütte und Wegen nicht einschränken mussten. So schalten die Windräder etwa im Fall von Eisansatz automatisch ab, bis das Eis durch die Rotorblattheizung abgeschmolzen ist“, so Morelle.

Thorsten Erny, Bürgermeister der Stadt Gengenbach, freut sich über die erteilte Genehmigung: „Seit vier Jahren plant die Stadt gemeinsam mit den Gemeinden Hohberg und Friesenheim die Windenergieanlagen auf dem Rauhkasten/Steinfirst und freut sich nun über den Erfolg. Nachdem die Genehmigung vorliegt, ist der Weg frei für die konkrete Planung, wie sich die Bürgerinnen und Bürger am Projekt beteiligen können.“ Auch der Denkmalschutz ist der Stadt Gengenbach ein Anliegen. Aus diesem Grund wurde auf ein fünftes Windrad in der Nähe der Burgruine verzichtet.