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Datum: 23.02.2024

Landratsamt Ortenaukreis empfiehlt: Bäume und Sträucher jetzt auf notwendige Pflegemaßnahmen prüfen

Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken und Bäume aus Gründen des Naturschutzes weder entfernt noch abgeschnitten werden. Deshalb empfiehlt das Landratsamt Ortenaukreis, jetzt noch bis spätestens Ende Februar notwendige Pflegemaßnahmen durchzuführen.

Das gesetzliche Verbot gilt nicht für Bäume auf Grundstücken, die gärtnerisch genutzt und gepflegt werden. Hierzu zählen Haus- und Ziergärten, öffentliche und private Grünanlagen, Sportanlagen und Friedhöfe. Hier ist es das ganze Jahr erlaubt, Bäume zu fällen, wenn sie keine Vogelnester, Spechthöhlen, Fledermaushöhlen oder Ähnliches beherbergen.

Bäume, die als Naturdenkmal geschützt sind, dürfen das ganze Jahr nicht beseitigt werden. Auch für gesetzlich geschützte Biotope gelten besondere Vorschriften. Bäume und Sträucher, die zu solchen Biotopen gehören, dürfen ebenfalls ganzjährig nicht zerstört oder nachhaltig beeinträchtigt werden.

Fragen beantwortet das Amt für Umweltschutz beim Landratsamt Ortenaukreis unter Telefon 0781 805 6236.